Notausgänge versperren strafbar?

6 Antworten

.... bei uns ja, wir bauen dann immer das Schloss aus, wenn die lieben Mieter das so wünschen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

...Notausgänge sind weder zu verstellen noch zu verschließen (von außen sind sie meist ja eh nicht zu öffnen). "Strafbar" wird das Verschließen vermutlich erst, wenn im Brandfalle z.B. Menschen dadurch zu Schaden, weil sie dort nicht entkommen konnten. Du solltest dieses wiederholte Verschließen der Hausverwaltung melden, jedoch ohne Deinen Verdacht zu erwähnen.....denn damit könntest Du Dich wiederum strafbar machen (falsche Verdächtigung).

Die Haustür kann man eigentlich am Wochenende und nachts vob außen nicht öffnen da sie einen Schalter hat , die andere Türe ist eine normale Türe da dort die Parkplätze sind und der Eingang für Rollstuhlfahrer

Ok gut zu wissen , danke für die Antwort

Wende Dich an die Hausverwaltung, da die Fluchtwege zu öffnen sein müssen.

Es ist wahrscheinlicher hier ein Einhorn zu finden als mit jemand von der Hausverwaltung zu sprechen 😀

Ich denke das ich dort einen Zettel anbringen werde . Trotzdem danke für die Antwort 😊

@BadUnicorn199

Dann kontaktiere die Hausverwaltung schriftlich; dann hast Du auch den Nachweis. Wenn darauf hin nichts passiert, wende Dich an die zuständige Behörde (keine Ahnung, welche das ist... vllt. Ordnungsamt?)

@piadina

Ja stimmt das mache ich , aber ich bringe schonmal den Zettel an damit sie wenigstens heute offen bleibt durchgehend