Notar sendet keine Rechnung für Beratung/Erstellung trotz Aufforderung -> was kann man machen?

4 Antworten

mehr wie anfordern kannst nicht - auch eine solche Rechnung unterliegt einer Verjährung

Wenn der von dir beauftragte Notar eine Rechnung erstellen soll, dann muss er, weil er den Vertragsentwurf erstellt hat, ebendiesen abrechnen. Die Kosten für einen vollständig erstellten Entwurf sind genauso teuer wie eine Beurkundung selbst. Eine Beratung ist für sich alleine zwar günstiger, kann in deinem Fall (wegen dem Entwurf) aber gar nicht abgerechnet werden.

Ist die Beurkundung gar nicht mehr gewollt oder nur bei diesem Notar einfach nicht mehr? Wenn der Vertrag bei einem anderen Notar beurkundet werden soll (warum auch immer...), dann vergiss bitte nicht, dass du am Ende die Gebühren doppelt zahlen musst, da dann auch der zweite Notar voll abrechnen muss. Du kannst dem zweiten Notar natürlich den Entwurf des ersten Notars als Grundlage geben, damit wird es beim zweiten Notar aber kein bisschen günstiger.

Im Übrigen hast du kein "Recht" in dem Sinne, dass du eine Kostenrechnung kriegen musst. Der Notar muss seine Leistungen erbringen und der hat dann das Recht, von dir die Gebühren bezahlt zu bekommen. Dieser Pflicht könntest du höchstens dadurch nachkommen, wenn du dich bei der zuständigen Notarkammer über deinen Notar beschwerst.

Wer erinnert an eine ausstehende Rechnung? Sei doch froh, wenn er dich vergisst. Du hast doch keine Bringschuld. 

So wie ich es verstehe, müsst ihr seine Rechnung nicht bezahlen... Wo ist das Problem??

Dann hast du weniger Ausgaben.