Inkompetente Beratung v. Anwalt?

11 Antworten

Auch wen es eine schlechte Leistung war, habt ihr sie in Anspruch genommen.

Man informiert sich auch von sich aus über die mögliche Höhe der Kosten.

Diese Beratung, egal ob gut oder schlecht, muss auf jeden Fall bezahlt werden.

Eine Erstberatung darf max. 226,10 Euro kosten.

Mit der Beratung waren wir äußerst unzufrieden und haben diese als inkompetent empfunden, da wir danach nicht schlauer waren als vorher auch -

Das muss nicht am Anwalt gelegen haben

und haben uns somit dann für einen anderen Anwalt entschieden.

Und? wart Ihr danach schlauer ?

Soweit ich weiß gibt es Hochstgrenzen für die Erstberatung, mal danach googeln.

Die Rechnung ist, sofern hier die in Anspruch genommene Dienstleistung abgerechnet wird, zu bezahlen.

Grundsätzlich kann ich nur dazu raten nachzufragen, wenn man etwas nicht verstanden hat. Gerade Anwälte und Notare neigen dazu, sich etwas speziell auszudrücken. Das hat selten etwas mit Inkompetenz zu tun, sondern damit dass normale Privatleute die rechtlichen Zusammenhänge nicht verstehen. Hier hilft nunmal nur nachfragen.