Habe Ärger mit meinem Notar.?

2 Antworten

Du mußt nur das zahlen, was du in Auftrag gegeben hast. Widerspruch schreiben und schildern, was ihr genau vereinbart habt und nur für diese erbrachte Leistung bezahlen.

Im übrigen würde ich dir raten, künftig dein Testament ohne Notar zu machen oder maximal beim Notar zu hinterlegen, falls du befürchtest, daß man das Testament nach einem Tod verschleiern würde.

die notarkammer berät dich nicht kostenlos rechtlich.. das kann und darf auch GF nicht...