Nötigung oder/und Freiheitsberaubung Arztpraxis? Strafbar?

4 Antworten

Nah das war zu kurz. Evtl. Versuchte Nötigung (Foto löschen) aber eigentlich hättest du den Stuhl nicht fotografieren dürfen. Wobei das jetzt nicht so schlimm ist wenn keine Menschen auf dem Bild sind. Die Akteneinsicht kannst du zivilrechtlich durchsetzen (Anwalt für Medizinrecht) wenn die Fotos nicht reichen. Die Fotos der Akte waren OK ist ja deine Akte.

Das war keine Nötigung oder Freiheitsberaubung noch war es irgendein anderer Strafbestand. 
Sei froh, dass du überhaupt einen Stuhl bekommen hast. Die hätten dich auch stehen lassen können. Was willst du denn noch mehr? Das Büro vom Arzt für die Dauer der Akteneinsicht einnehmen?
Mit einem Foto von einem Stuhl fängst du übrigens gar nichts an. 
Wenn du die Akten haben willst, kannst du jederzeit eine Kopie davon anfordern und musst nicht extra mit dem Handy in der Praxis rumfotografieren.

Hallo.

Ja , kannst du machen, aber du hast ja was du wolltest, das Anzeigen bringt nur Ärger und wie willst du es Beweisen.

Vergiss es.  Verbuche es als Lebenserfahrung.

 War eine Neurologenpraxis

wundert mich ein so unprofessionelles Verhalten der Arzthelferin

die müssten sich ja mit durchgeknallten, wenig zurechnungsfähigen bestens auskennen, entsprechend handeln

mit welchem Recht glaubst du Bilder der Praxis machen zu dürfen ?

Evoluzzer213  29.04.2017, 23:39

Du verwechselst glaube ich den Neurologen mit einem Psychiater

sagitarius01  29.04.2017, 23:43
@Evoluzzer213

nein

aber es sollte etwas sarkastisch rüberkommen

wobei auch bei Neurologen springen gehäuft derlei Kandidaten herum, so aus Erzählungen von Leuten die dort arbeiten

(oder ist es normal aus Kloschüsseln die WC Steine/Spender zu stehlen ?)

seliima 
Fragesteller
 29.04.2017, 23:41

ich wollte festhalten in welch unmöglicher Weise ich meine Akte sichten mußte.