Muss mein Arzt mir auf Verlangen die Befunde aushändigen?

13 Antworten

Vielleicht solltest Du mal Deine Krankenkasse einschalten. Dir können Dir bestimmt raten, wie Du Dich verhalten musst. Eigentlich sind es Deine Unterlagen und er muss sie Dir aushändigen.

Dein Arzt braucht Dir die Unterlagen nicht rausgeben. Es handelt sich zwar um Deine Befunde, aber sie sind an Deinen Arzt adressiert. Dein neuer Hausarzt kann sie beim alten Hausarzt anfordern,falls er sie braucht.

Genau. Diese Unterlagen gehören dir, also beharr dadrauf, das er sie dir gibt.

Das ist falsch, die Unterlagen gehören dem Arzt, der hat diese erstellt.

@jockl

das stimmt 200%

@rudelmoinmoin

Falsch. Alle Unterlagen gehören mir.

@Mariposa68

Die Röntgenbilder wollte die Orthopädin nicht mehr rausrücken. Zwar waren Erika Antons Rückenschmerzen nach der Behandlung kaum weniger geworden, aber dass die Patientin nun einen neuen Arzt aufsuchen wollte und zu diesem Zweck auch noch die Röntgenbilder des Rückens einforderte, stieß auf wenig Verständnis. ...
Die Begründung: Die Aufnahmen seien in der Praxis gemacht und damit auch deren Eigentum. Ärzte seien sogar verpflichtet, sie aufzubewahren. Auch wenn das stimmt, die Bilder müssten Frau Anton trotzdem ausgehändigt werden. Die Aufnahmen bleiben zwar Eigentum des Arztes, aber dieser kann seinen Patienten nicht verweigern, sie ihnen zur "vorübergehenden" Verwendung zu überlassen. ...
Der Patient erhält also seinen Willen. Die Ärztin hat zwar Recht, wenn sie sagt, die Röntgenaufnahmen seien verpflichtender Teil ihrer Behandlungsdokumentation. Trotzdem regeln "bestimmte Voraussetzungen" die Übergabe. Nur verschweigen das viele Ärzte gerne.
http://www.badische-zeitung.de/gesundheit-ernaehrung/wem-gehoert-mein-roentgenbild--15851132.html

@Mariposa68

Wie du treffend zitierst: "Die Aufnahmen bleiben [...] Eigentum des Arztes", gehören dir also keineswegs.

@Mariposa68

Die Patientakte ist nie Eigentum des Patienten, sondern immer des Arztes bzw. des Krankenhauses.

Für Patientenunterlagen gilt folgendes:

  • die Patientenakte mit allen Anlagen ist Eigentum des Arztes

  • der Arzt muss die Unterlagen nicht an den Patienten herausgeben, er muss sie sogar mindestens 10 Jahre aufbewahren

  • der Patient hat ein Recht auf Akteneinsicht (davon ausgenommen sind persönliche Notizen des Arztes)

  • der Patient hat ein Recht auf eine gebührenpflichtige Kopie seiner Unterlagen (auch hiervon sind die persönlichen Notizen des Arztes ausgenommen)

  • der Patient darf verlangen, dass eine Kopie seiner Akte gebührenpflichtig an einen anderen Arzt geschickt wird

er muss Dir Einsicht in deine Patientenakte gewähren, er muss Dir die Unterlagen aber nicht aushändigen. Gegen Bezahlung kannst Du Dir aber Kopien in der Praxis machen lassen.