Ärztliche Schweigepflicht | Privat versichert

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Hallo,

bei Privatversicherten schickt der Arzt den Eltern eine Privatrechnung. Diese kann nur der Versicherungsnehmer (der Elternteil der den Vertrag unterschrieben hat) bei der Versicherung zur Erstattung einreichen. Auf der Rechnung sind alle einzelnen Behandlungsschritte und die Diagnose vermerkt.

Vorsorglich kann der Arzt den Minderjährigen um eine Schweigepflichtentbindungs-erklärung bitten. Bei der Einwilligung handelt es sich um eine rechtserhebliche Erklärung eigener Art. Mithin können diese auch Minderjährige abgeben, sofern sie über die genügende Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügen, spätestens dann, wenn diese das 15. Lebensjahr vollendet haben (vgl. z.B. §§ 36 Abs. 1 i.V.m. 33a SGB I). Nicht zulässig ist die Versendung der Arztrechnung mit den Leistungsdaten an den (allein verdienenden) Ehemann einer behandelten Ehefrau/ Privatpatientin. Der privatärztliche Behandlungsvertrag, der die Zahlungspflicht auslöst, wird ausschließlich mit der Patientin abgeschlossen. Es ist ihre Sache, die Zahlung sicherzustellen. Die sog. „Schlüsselgewalt“ der Hausfrau greift hier nicht.

Quelle: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/datenschutz.pdf

-> Seite 33

Ggf. will der Arzt dann aber sofort bei der Behandlung Bargeld sehen.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Es hat nichts damit zu tun ob man Privat oder gesetzlich versichert ist!!

Wenn man unter 18 ist darf der Arzt nur mit den Erziehungsberechtigten über Deine Krankheit sprechen.

Gegenüber den Kassen gibt er verschlüsselt Diagnosen weiter zwecks Abrechnung aber Einzelheiten werden nicht übermittelt. Dazu bedarf es der Zustimmung des Patienten.

Bei der PKV stehen die Diagnosen im Klartext auf der Rechnung. Der Arzt rechnet da nicht mit der Kasse ab.

Hi,

komplexes Thema. Die ärztliche Schweigepflicht gegenüber den Eltern bei Minderjährigen richtet sich nach deren Einwilligungsfähigkeit.

Aus einer Abrechnung einer erbrachten ärztlichen Leistung sind die Begleitumstände nicht ersichtlich, auf die Krankheit an sich lässt sich jedoch ggf. zurückschließen.

Gruß

in schwerwiegenden dingen muss der arzt die eltern informieren, jedoch nicht grundsaetzlich. du kannst mit deinem arzt voher drueber reden, wie er sich verhalten.

Nein der Artz sagt nur die etwas und darf jeder deine eltern noch der Versicherung etwas sagen die sollen ja nur zahlen und deine eltern ist deine sachen ob du es dennen sagst