Nochmal Fassadenreinigung neuer Vermieter

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Hier steht der Vermieter in der Beweispflicht. Im Ganzen halte ich, auch ohne oder mit Beweis, die Forderung für Unsinn. Das Geschehen ist außerhalb eurer Wohnung. Was dort passiert, unterliegt nicht eurem Einfluss. Und wer streicht eine sensible Fassade weiß?

Dann soll euer Vermieter doch bitte nachweisen, dass allein eure Katze dafür verantwortlich ist. Wie er das anstellen will, wüßte ich gern. Nicht ihr müsst beweisen, dass eure Mietze es nicht war, sondern er muss beweisen, dass sie es war! Die Behauptung allein reicht dazu nicht aus.

Beweise ihm das es nicht so ist. Am besten anhand von Bildmaterial.

roemi66 
Fragesteller
 19.02.2013, 22:10

Das geht leider nicht. Die Katzen sind zu schnell weg. Wenn wir die Kamera holen, sind sie schon fort

Meine Katzen haben auch diese Unart und es schaut nicht schön aus. Ich habe das unterbunden mit einer katzentreppe. So können sie bequem aufs Fensterbankerl sitzen und müßen nicht Ihre Pfotenabdrücke an der Mauer hinterlassen. Klar NEUER Hausbesitzer macht sich wichtig. Aber hat er das Haus nicht SO gekauft? Und will jetzt Fassade auf Mieter abwälzen. Wäre mir neu.

Aber ob es nun NUR euer Kater ist oder er bringt Freunde mit. Es ist EURE Fensterbank. Wenn Euer Kater am Fenster ein und aus geht, dann fragt doch ob Ihr Katzen Treppe ( einfach ein 10 cm breites Brett anlegen dürft.

Es ist halt mal immer ein Streitpunkt : Tierhaltung : wenn man zur Miete ist.

Habe zwar schon eine Hundehaftpflicht , aber von einer Katzenhaftpflicht habe ich noch nichts gehört.

Vielleicht gibt es schon Erfahrungen in dieser Sache, in wieweit der Katzenhalter dazu verdonnert werden kann.

Ich würde es auf jedem Fall versuchen mit gütlich mit meinem neuen Hausbesitzer zu einigen.

Gerhart  20.02.2013, 08:23

Das Fensterbrett ist Eigentum des Vermieters und fällt nicht in den Bereich der Mietsache.

wolpi  20.02.2013, 08:44
@Gerhart

Auch wenns EIGENTUM des Vermieters ist, ich PUTZE ja die Fensterbank beim Fensterputzen auch mit. Es geht doch darum eine Einigung zu erreichen. Was ist wenn der BESITZER der Fensterbank nun TaubenAbwehr anbringt , und die Katze dadurch verletzt wird weil sie doch raufhupft WEILS EBEN N TIER IST ??? Wer zahlt dann die Tierarzkosten für zerschnittene Pfoten?

Mein Vorschlag: Fotografieren wie viele Katzen dort sitzen, und die Rechnung durch diese Anzahl teilen und dann den ANteil zahlen, Soll er doch dann sehen wie er die anderen Katzenbesitzer mir Rechnungen beglückt.

Und nur weil etwas nicht direkt zur Mietsache gehört, muss ich nicht zur Verschmutzung beitragen ( auch wenn indirekt)

in diesem FALL etwas mehr Umsicht vom Mieter und NACHSICHT vom Vermieter würde das ganze echt verbessern.

bwhoch2  20.02.2013, 12:28
@Gerhart

Wenn man selbst oder Haustier daran aber einen Schaden verursacht, ist es egal, ob das Fensterbrett zur Mietsache gehört oder nicht.

Er sollte euch beweisen, das es eure Katze war, wenn es dort mehrere Katzen gibt.