Vormieter hat Wasserschaden verursacht. Sind wir jetzt verantwortlich?

4 Antworten

Der vormieter hat uns eine Waschmaschine hinterlassen, welche aber falsch angeschlossen war/bzw. keinen dichtungsring hatte.

Darf man darunter verstehen, dass der Wasserschaden, erst nach Einzug von dir und den weiteren 2 Mitbewohnern passiert ist?

Dann hättet ihr euch überzeugen müssen, dass die Waschmaschine richtig angeschlossen ist.  Ich kann kein Verschulden des Vormieters erkennen.

Nach deinem Text gehe ich davon aus, dass hier mehrere Versicherungen zutreffen.

1. die Wohngebäudeversicherung für den bestehenden Gebäudeschaden.

2. eine evt. bestehende Hausratversicherung für den evt. Hausratschaden.

3. die Privathaftpflichtversicherung des Schadensverursachers, also derjenige der die Waschmaschine gestartet hat und somit den Schaden verursacht hat.

Hier wird die Wohngebäudeversicherung auch den Schadensverursacher, bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung in Regress nehmen.

Daher wäre es sinnvoll, die Privathaftpflichtversicherung zu informieren und den Schaden zu melden.

Außerdem könnte über die Hausratversicherung der Eltern, der Schaden als Außenversicherung abgedeckt sein.

Daher bitte den zuständigen Versicherungsvermittler kontaktieren.

Auch die Privathaftpflicht der Eltern leistet für Studenten.

Egal, wie der Vormieter gepfuscht hat, es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Dafür gibt es in der Wohngebäudeversicherung, die Euer Vermieter bestimmt auch hat, die Leitungswasserversicherung.

Diese Versicherung ist dafür zuständig, zunächst einmal völlig unabhängig von der Schadensursache, alle Schäden zu decken, die dem Vermieter am Gebäude und durch den Schaden entstehen.

1. Bezahlung aller Trockungs- und Baumaßnahmen, um den Schaden, bzw. die Nässe zu beseitigen und die Wohnung wieder bewohnbar zu machen.

2. Alle Vermögensausfälle, die der Vermieter erleidet. Das bedeutet, dass ihr, wenn ihr vorübergehend nicht in der Wohnung wohnen könnt, auch keine Miete bezahlen müsst -> Mietausfall. Sollte es zudem nötig sein, dass die ersparte Miete nicht reicht, um vorübergehend anderweitig unter zu kommen, sind auch diese Mehrkosten zu erstatten (Achtung Schadensminderungspflicht!).

Die Versicherung wird natürlich versuchen, den Schadensverursacher in Regress zu nehmen. Wenn Euch nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr die WM falsch, bzw. ohne Dichtung angeschlossen habt und wenn Euch nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr längst hättet erkennen können, dass da Wasser falsch läuft, kann man von Euch nichts fordern. Ob es dann möglich ist, dem Vormieter einen Fehler nachzuweisen, kann Euch egal sein.

Sollte wirklich eine Schadensersatzforderung auf Euch zu kommen, nützt Euch Eure Privathaftpflichtversicherung vermutlich nichts, denn es handelt sich bestimmt um einen Allmählichkeitsschaden, was bedeutet, der Schaden, der eingetreten ist und nun mit sehr hohem Aufwand behoben werden muss, entstand nicht von jetzt auf gleich, sondern erst allmählich durch das immer wieder neu nachsickernde Wasser aus der undichten Leitung.

Die Hausratversicherung würde sowieso nur die Schäden decken, die an Euren Sachen entstanden sind. Zum Beispiel durchnässte und aufgequollene Badmöbel. Aber ich nehme an, da wird nicht viel kaputt sein, oder?

Sollte es zudem nötig sein, dass die ersparte Miete nicht reicht, um vorübergehend anderweitig unter zu kommen, sind auch diese Mehrkosten zu erstatten

Von wem?  Ist der Vermieter verpflichtet für die Mehrkosten aufzukommen? Das weiß ich nicht, aber das kann mir der Experte für Mietrecht bestimmt sagen. In dem Fall bekommt der Mieter seine Kosten vom Vermieter erstattet, welcher wiederum evtl. die Kosten von seiner Gebäudeversicherung ersetzt bekommt.

Wenn der Vermieter keine Verpflichtung hat (und ihm damit auch kein weiterer Schaden entstanden ist) bezahlt die Versicherung keine extra Kosten, erst recht nicht direkt an den Mieter. Dann wird der auf den Kosten sitzen bleiben.

Im übrigen verzichten die Gebäudeversicherer bei durch Mietern verursachten Wasserschäden auf Regressforderungen bei Schäden bis 5.0000€.

Die Hausratversicherung würde auch Hotelkosten übernehmen, sodass das Problem mit "wir haben evtl. kein Geld woanders unterzukommen" nicht bestehen würde.

@NochWasFrei

Von wem?  Ist der Vermieter verpflichtet für die Mehrkosten aufzukommen?

Von wem ist klar. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand überlassen wird. Wenn das nicht geht, erfüllt er seinen Vertrag nicht. Ist die Wohnung zu 100% unbewohnbar, was bei einem Nässeschaden gerne mal der Fall ist, kann deswegen die Mietpartei die Miete zu 100 % mindern.

Wenn nun eine Ersatzunterkunft notwendig ist, die nur in einem Hotel oder einer Pension zu bekommen ist, und die eingesparte Miete reicht nicht aus, um die Kosten dafür zu decken, muss die Differenz durch den Vermieter gedeckt werden.

Der Vermieter kann wiederum solche Mehrkosten genauso, wie den Mietausfall bei seiner Versicherung einreichen.

In solchen Fällen habe ich es schon erlebt, dass die Versicherung direkt Kontakt mit den betroffenen Mietern aufgenommen hat und mit diesen dann gemeinsam die Lösungen gesucht hat, die dann einvernehmlich angenommen und auch bezahlt wurden. So kann es durchaus sein, dass die Versicherung eine Ersatzwohnung oder ein Hotelzimmer besorgen und direkt mit den jeweiligen Vermietern abrechnet oder dass sie den betroffenen Mietern zusätzlich noch Entschädigung zahlen, wenn sie statt in einem Hotel kostengünstig bei Angehörigen unterkommen können.

Häufig ist es so, dass Bautrockner mehrere Wochen lang laufen müssen. In der Zeit kann man die Wohnung vielleicht zeitweise nutzen, aber wirklich drin wohnen kann man nicht. Die Dinger sind einfach zu laut.

Ansonsten ist es natürlich klar, dass die Versicherung keine Schäden erstattet, die nicht entstanden sind. Es empfiehlt sich auf jeden Fall für Mieter, den direkten Kontakt zur Versicherung zu suchen.

Möglich dass Hausratpolicen auch für solche Schäden oder Ausfälle aufkommen, die Mieter durch ein solches Ereignis erleiden, jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass diese ablehnt, wenn es eine WG-Versicherung gibt, die erstrangig dafür aufkommen muss.

Im übrigen verzichten die Gebäudeversicherer bei durch Mietern
verursachten Wasserschäden auf Regressforderungen bei Schäden bis
5.0000€.

Im übrigen verzichten die Gebäudeversicherer bei durch Mietern
verursachten Wasserschäden auf Regressforderungen bei Schäden bis
5.0000€.

Das kann ich mir gut vorstellen. In diesem Fall aber gehe ich von einem höheren Schaden aus, wenn wirklich Estrich raus muss und neu verlegt werden muss, wenn neu gefliest werden muss, wenn Hotelunterbringung und Mietausfall für mehrere Wochen entsteht, dann sind schnell 5000 € überschritten.

@NochWasFrei

Im übrigen verzichten die Gebäudeversicherer bei durch Mietern verursachten Wasserschäden auf Regressforderungen bei Schäden bis 5.0000€.

Dies wäre mir neu - bitte Angabe der Fundstelle!

@Apolon

Das hat "NochWasFrei" geschrieben und ich nehme an, dass das allenfalls eine inoffizielle Handlungsweise der Versicherungen ist. Darüber gibt es vermutlich kaum ein Gesetz oder AGBs oder ähnliches.

Ihr habt die Waschmaschine vom Vormieter übernommen, somit ist sie euer Eigentum.  Euere Waschmaschine, euer Anschluss, eure Verantwortung.  Es steht euch natürlich frei, den Vormieter zur Kasse zu bitten. Es erscheint mir allerdings vergebene Liebesmüh. Aber warum sollte der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, wenn der Mieter seine Waschmaschine nicht richtig anschliesst? Und wenn der Nachmieter die ganze Sache dann übernimmt, nichts kontrolliert und dem innerhalb eines halben Jahres Mietzeit  auch nicht auffällt, dass Wasser austritt. Erst als sich der Schaden schon bis in den Wohnraum ausbreitet fällt das auf? Kann ich nicht wirklich glauben.....

Liebe Trudi, leider auch am Thema vorbei. Der Ablauf geht ganz anders.

@bwhoch2

Ich hab da geraume Zeit drüber nachgedacht, ob hier die Gebäudeversicherung in Regress genommen werden kann.  Die wird auch sicherlich in Vorleistung treten.  Es handelt sich aber um die Waschmaschine des Mieter, die hier falsch ohne Dichtung angeschlossen wurde. Abgesehen davon ist der Schaden so immens, dass er hätte bemerkt werden und gemeldet werden  müssen.  Insofern wird die Gebäudeversicherung die Versicherung des Mieters oder ihn selbst in Regress nehmen. 

@TrudiMeier

Ich hab da geraume Zeit drüber nachgedacht, ob hier die Gebäudeversicherung in Regress genommen werden kann. 

Falsch gedacht!

Die Gebäudeversicherung kann den Schadensverursacher in Regress nehmen / alternativ dessen Privathaftpflichtversicherung.

@Apolon

Steht genauso in meinem Kommentar. Lesen hilft.

Wenn ihr nicht in der Wohnung wohnen könnt, könnt ihr die Miete für diesen Zeitraum um 100% kürzen. Ob von dieser Ersparnis dann eine Pension bezahlt werden kann ist eine andere Frage.

Ihr könnt natürlich versuchen Schadenersatz vom Vormieter zu verlangen. Ob (und v.a. wie schnell) das erfolgreicht ist, steht in den Sternen.

Das bisschen Geld für eine Hausratversicherung solltet ihr dann zukünftig aufbringen. Ich hoffe ihr habt auch eine Haftpflichtversicherung.

Diese Antwort ist leider gut gemeint, aber alles andere als richtig. (s.meine Antwort)

@bwhoch2

Was an meiner Antwort vollkommen falsch sein soll kann ich immer noch nicht erkennen. Wo genau ist jetzt der Unterschied zu deiner Antwort? Vom Thema "Mehrkosten für andere Unterkunft" mal abgesehen.