Neuer Laminat durch tropfende Heizung defekt- wer zahlt?

8 Antworten

Wurde denn der Mangel, daß die Heizung tropft dem Vermieter gemeldet? Evtl. könnte auch Deine Hausratversicherung zuständig sein.

Die Frage ist hier doch: Wer ist der Verursacher? Hättet ihr die tropfende Heizung nicht bemerken und rechtzeitig das Problem dem Vermieter melden müssen, damit der eine Reparatur beauftragen kann?

Wie lange muß ein Heizungsrohr tropfen bis sich Laminat verzieht?

Und vor allem merkt man nicht das da was ständig tropft?

Irgend wann muß doch die nasse Stelle auffallen.

Wurde die Heizung von Dir beschädigt, so dass sie tropfte? Nein? Dann mußt Du auch nichts zahlen.

Schaffe Dir um Himmels Willen noch heute eine Haftpflichtversicherung an.

Du bist nur dann Schadensersatzpflichtig, wenn Du den Schaden angerichtet hast. Wenn nicht, bist Du nicht Haftpflichtig und damit zahlt auch Deine Haftpflichtversicherung nicht.

Die Heizung gehört dem Eigentümer des Hauses. Geht da was kaputt und es entstehen Folgeschäden, dann ist das das Problem des Eigentümers.

Dein Problem wäre es nur, wenn der Schaden an der Heizung von Dir verursacht worden wäre, also wenn Du Dich auf die Heizung drauf setzt oder was schweres dagegen geworfen hast. Ein Fall der bei mir als Vermieter passiert war ist, dass ein Mieter das Entlüftungsventil der Heizung nicht mehr zugedreht hat und so die Wohnung unter Wasser gesetzt hatte. Da war zum Glück nichts schlimmes passiert, da hätte die Haftpflicht des Mieters zahlen müssen.

Die einzige Versicherung die für so einen Schaden aufkommt ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers/Vermieters und nur dann, wenn die auch Heizung abdeckt was normalerweise der Fall ist. Normal ist "Frischwasser" und "Heizungswasser" abgedeckt, "Abwasser" ist oft extra.

Notfalls wende Dich an den Mieterschutzbund wenn der Vermieter nicht Einsichtig ist. Da kannst Du dann eine Mietminderung durchsetzen wenn der sich weigert den Boden zu reparieren. Mietminderung unbedingt über Mieterschutzbund, denn wenn Du durch einen Formfehler zu Unrecht minderst und das Geld behältst, kommst Du in Verzug mit der Miete und kannst dann (bei 2 Monatsmieten im Rückstand) gekündigt werden.