Neuer Laminat durch tropfende Heizung defekt- wer zahlt?

8 Antworten

Wurde denn der Mangel, daß die Heizung tropft dem Vermieter gemeldet? Evtl. könnte auch Deine Hausratversicherung zuständig sein.

Der Boden gehört nicht zum Hausrat. Die Versicherung zahlt nur Schäden die am Hausrat, also Möbeln, persönliche Gegenstände usw. passiert sind, nicht an Dingen die zur Wohnung selber gehören.

@Commodore64

Der Mieter/Frager schreibt selbst, daß ihm der Laminatboden gehört.

"Nach den Hausratversicherungsbedingungen (VHB) sind Gebäudebestandteile, die eine feste Verbindung mit dem Gebäude voraussetzen, nicht versichert (§ 1 Nr. 6 VHB), es sei denn es handelt sich um in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (§ 1 Nr. 4 VHB)."

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Wasserschaden-Muss-Hausratversicherung-auch-fuer-Schaeden-am-Laminat-aufkommen---f29569.html

@Nemisis2010
und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt

Da ist der springende Punkt.

Normal fragt der Mieter nur, ob er einen besseren Boden einbauen darf und der bleibt dann bei AUszug drin, gehört also dann dem Eigentümer der Wohnung. Es wird dann nicht abgesprochen, dass der Mieter dann für den Boden verantwortlich ist.

Und damit ist der Eigentümer weiterhin verantwortlich, dass die Wohnung einen intakten Boden hat. Natürlich hast Du recht, dass der Eigentümer der Wohnung nicht wieder einen teuren Boden einbauen muß sondern nur einen Boden der mindestens gleichwertig ist zu dem Boden der bei Vertragsabschluß drin war.

@Commodore64

Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn denn ein Mieter sich diesen Sondermüll in die Bude holt, ist er auch allein dafür zuständig und seine Hausrat sorgt für einen neuen Belag. Alles doch ganz einfach. Was ein Vermieter mit meinen Sachen am Hut haben soll, bleibt mir verborgen.

@schleudermaxe

Zu einer Wohnung gehört ein Bodenbelag.

Wenn der Mieter den ändern möchte gibt es zwei Möglichkeiten:

1) - Sehr unwahrscheinlich - der Mieter tauscht den Boden aus und beim Ende des Mietverhältnisses muß der Mieter den Originalzustand wiederherstellen. Dann gehört der Boden tatsächlich rein dem Mieter.

2) Der Mieter übernimmt die Kosten des Bodens der dann Teil der Wohnung bleibt, also dem Eigentümer der Wohnung gehört und der Boden bleibt drin wenn der Mieter auszieht.

Ich glaube kaum, dass vereinbart ist, dass der Mieter die Wohnung ohne einen Boden verlässt, die Wohnung also Unvollständig ist.

Die Frage ist hier doch: Wer ist der Verursacher? Hättet ihr die tropfende Heizung nicht bemerken und rechtzeitig das Problem dem Vermieter melden müssen, damit der eine Reparatur beauftragen kann?

Die Heizung hat nicht getropft- es war erst gar nicht zu bemerken und ich habe es erst an dem hochgekommenen Laminat gesehen. Dann musste der Fehler noch gefunden werden: es war eine undichte Dichtung, bei der das Wasser sehr langsam am Rohr entlang lief. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich nicht der Verursacher des Schadens bin, und auch nicht fahrlässig gehandelt habe. Daher müsste doch eigentlich der Vermieter für die Folgen eines Mangels aufkommen???

@Nutzer212

ja, das sehe ich jetzt auch so - dafür hat er eine Gebäudeversicherung.

Nein, eben nicht. Die Frage ist allein, wem gehören die beschädigten Sachen und die gehörem dem Mieter und somit hat ein ET damit nichts am Hut. Alles ganz einfach. Wenn bei Sturm ein Dachziegel auf einen geparkten PKW donnert, ist ja auch nicht der ET zuständig.

@schleudermaxe

Doch. Der Eigentümer des Anwesens IST dran schuld. Vorzugsweise hat solcher eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Wenn nicht... dann geht er auf` s Rathaus (???)

Wie lange muß ein Heizungsrohr tropfen bis sich Laminat verzieht?

Und vor allem merkt man nicht das da was ständig tropft?

Irgend wann muß doch die nasse Stelle auffallen.

Wenn eine Heizung nur tropft, dann kann man das u.U. nur hören. Laufen die Tropfen am Rohr runter, kann man das noch nicht mal hören. Und dann läuft das Wasser direkt unter den Bodenbelag, merken tut man da nur dann was, wenn der Boden hoch kommt oder zumindest so viel Wasser da ist, dass es auf den Bodenbelag läuft weil drunter kein Platz mehr ist.

Wer kriecht denn schon jede Stunde unter den Heizkörpern herum und befühlt alles auf undichte Stellen?

Steck mal den Stopfen ins Waschbecken und lass den Hahn ganz langsam tropfen und dann schau Dir an wie viel Wasser da nach ein paar Stunden drin ist! Und jetzt vorstellen, dass das in Abwesenheit oder wärend der Nacht beim schlafen locker 10 Stunden tropfen kann!

Wurde die Heizung von Dir beschädigt, so dass sie tropfte? Nein? Dann mußt Du auch nichts zahlen.

Schaffe Dir um Himmels Willen noch heute eine Haftpflichtversicherung an.

Und eine Hausratsversicherung bitte gleich dazu. Die beiden Versicherungen sind nun wirklich nicht teuer.

@Sheireen1990

Eine gute Hausratversicherung ist nun nicht gerade billig.

Und lohnt sich auch nur dann, wenn tatsächlich größere Werte zu versichern sind. Bei einer Studenten oder Berufsanfängerwohnung lohnt sich das ganz oft nicht.

Du bist nur dann Schadensersatzpflichtig, wenn Du den Schaden angerichtet hast. Wenn nicht, bist Du nicht Haftpflichtig und damit zahlt auch Deine Haftpflichtversicherung nicht.

Die Heizung gehört dem Eigentümer des Hauses. Geht da was kaputt und es entstehen Folgeschäden, dann ist das das Problem des Eigentümers.

Dein Problem wäre es nur, wenn der Schaden an der Heizung von Dir verursacht worden wäre, also wenn Du Dich auf die Heizung drauf setzt oder was schweres dagegen geworfen hast. Ein Fall der bei mir als Vermieter passiert war ist, dass ein Mieter das Entlüftungsventil der Heizung nicht mehr zugedreht hat und so die Wohnung unter Wasser gesetzt hatte. Da war zum Glück nichts schlimmes passiert, da hätte die Haftpflicht des Mieters zahlen müssen.

Die einzige Versicherung die für so einen Schaden aufkommt ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers/Vermieters und nur dann, wenn die auch Heizung abdeckt was normalerweise der Fall ist. Normal ist "Frischwasser" und "Heizungswasser" abgedeckt, "Abwasser" ist oft extra.

Notfalls wende Dich an den Mieterschutzbund wenn der Vermieter nicht Einsichtig ist. Da kannst Du dann eine Mietminderung durchsetzen wenn der sich weigert den Boden zu reparieren. Mietminderung unbedingt über Mieterschutzbund, denn wenn Du durch einen Formfehler zu Unrecht minderst und das Geld behältst, kommst Du in Verzug mit der Miete und kannst dann (bei 2 Monatsmieten im Rückstand) gekündigt werden.