Noch nie Nebenkostenabrechnung bekommen?

4 Antworten

Sind die monatlichen Vorauszahlung für Betriebskosten seit sieben Jahren nie abgerechnet worden, dann hast du nach wirksamen Mietende folgende Möglichkeiten:

War das Mietende im laufenden Jahr, dann kann der Vermieter dir die BK-Abrechnung 2018 bis zum 31.12.2019 überreichen. Voraussetzung: Es war im Mietvertrag der Abrechnungszeitraum der BK für das Kalenderjahr vereinbart.

Für das Jahr 2017 kann der Vermieter dir die Abrechnung der BK bis 31.12.2018 noch herausgeben.

Für das Jahr 2016 kannst du alle Vorauszahlungen auf die Betriebskosten unter Fristsetzung vom Vermieter zurück fordern. Das gilt auch für die Jahre 2015 und 2014.

Damit käme ein Betrag von EUR 3.600,00 sofort in deine Tasche, du könntest auch gegen die Miete aufrechnen, was ich besser fände, denn wenn der Vermieter meint er brauche das nicht zu zahlen, müsstest du den Betrag einklagen. So aber kannst du dir die eine Doppelmiete sparen und hast vielleicht noch etwas übrig.

Du beschreibst die Betriebskosten mit 100€ p.m. nur für Wasser und Heizung?
Wie werden die festen Bk bezahlt oder sind die Bestandteil dieser BK-Vorauszahlung? 57m² Wfl. würden eventuell mit 100€ BK VZ auskommen, erscheinen mir aber etwas knapp bemessen.

Eine fehlende Wasseruhr spielt hier keine Rolle.

Was ist denn vertraglich vereinbart? Monatliche Vorauszahlungen, eine Pauschale oder nichts?

Nur wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind muß der Vermiete 1 x jährlich abrechnen.

Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die monatlichen NK?

Manchmal ist es nämlich besser auf sein Recht zu verzichten;-)

maxxxit 
Fragesteller
 14.10.2018, 15:07

Ist eine monatliche Vorauszahlungen vereinbart. Das Ding ist halt, dass ich jetzt zum Winter ausziehe und quasi 3 monate Leerstand habe, werde ich wohl so oder so nicht auf die nk kommen.

Einen Wasserzähler zb haben wir auch nicht. Auch wenn viele sagen, dass es eher ein Vorteil ist. Aber ich lasse das Wasser halt nicht dauernd laufen.

57m2 bei 100€ nk für Wasser und Heizung.

anitari  14.10.2018, 15:29
@maxxxit
57m2 bei 100€ nk für Wasser und Heizung.

Ganz ehrlich, da würde ich die Füße still halten. Denn die durchschnittlichen NK inkl. Heizkosten pro m² liegen bei 2,50 €. Das wären bei 57 m² 142 €. Auch bei Nichtnutzung der Wohnung fallen NK an. Nämlich alle die nichts mit Verbrauch zu tun haben bzw. danach abgerechnet werden können, wie z. B. Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister, Treppenhausreinigung, ohne Zähler auch Kosten für Frisch-/Abwasser, Müllentsorgung usw. usw. Ist es kein 2FH in dem auch der Vermieter mit wohnt könntest Du natürlich auf die Abrechnung der Heizkosten gem. Heizkostenverordnung bestehen. Ich glaub aber nicht das dies zu deinem Vorteil wäre. Hamburg ist das einzige Bundesland in dem ausnahmslos für alle Mietwohnungen Wasserzähler vorgeschrieben sind.

Lotta1965  14.10.2018, 20:15
@anitari

Ich sehe das genauso. Sie würde ja eine Abrechnung für 2018 fordern, die der Vermieter eh erst im nächsten Jahr liefern kann. Ist der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr, hat der Vermieter ja noch für die Abrechung von 2017 bis zum Ende des Jahres Zeit. Insofern kanns ein Schuss in den Ofen werden.............statt des erwarteten Guthabens aus den letzten 3 Monaten 2018 gibts bei der geringen Vorauszahlung zwei dicke Nachzahlungen.

Seit wann wohnst du denn in der Wohnung? Eine nebenkostenabrechnung bekommst du erst am ende des Rechnungsjahres. und wenn du vorher ausziehst, musst du halt warten bis das Rechnungsjahr um ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
maxxxit 
Fragesteller
 14.10.2018, 14:42

Seit sieben Jahren

anitari  14.10.2018, 14:48
@maxxxit

Da fällt dir aber ziemlich spät ein mal nach den Abrechnungen zu fragen.

maxxxit 
Fragesteller
 14.10.2018, 15:03
@anitari

In den ersten Jahren dachte ich auch das sei normal und später wollte er mal die miete mit nk erhöhen und denn meint ich das ich dann gerne eine Abrechnung hätte, dann hat er nur die kalt Miete erhöht und meinte das sei zu viel unnötiger Aufwand, war damals etwas naiv, die frage bezieht sich aber auch eher auf momentan, was man da machen kann, will jetzt nicht für die letzten 7 Jahre die nk überprüfen

albatros  17.10.2018, 01:58
@maxxxit

Der Anspruch auf Abrechnung bei vereinbarten Vorauszahlungen beträgt drei Jahre (allgemeine Verjährungsfrist).

Für die noch nicht verjährten Abrechnungen solltest du den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auffordern, diese mit einer Frist von einem Monat nachzuholen. Kündige dabei an, dass du bei Verzug für diese Zeiträume die Vorauszahlungen zurückfordern wirst und notfalls dazu den Rechtsweg beschreiten wirst.  So lautet das geltende Recht (BGB) nach Mietende.

Nur wenn Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart sind, ist darüber abzurechnen. Der Termin richtet sich nicht nach dem Auszugsdatum sondern dem vereinbarten Abrechnungszeitraum (in der Regel konform mit dem Kalenderjahr).

Ist eine Pauschale vereinbart, gibt es außer für Heiz- und Wassererwärmungskosten (lt. Gesetz), keine Abrechnung.

Sollten Vorauszahlungen vereinbart sein und der Modus Kalenderjahr, ist die Abrechnung für 17 spätestens am 31.12.18 fällig, für 16 war das der 31.12.17.

Erfolgt die  Zustellung verfristet, ist eine Nachzahlung nicht mehr fällig.