Nebekostenabrechnung für Nutzungszeit

11 Antworten

Wie Du schon von anderen gelesen hast, gibt es unterschiedliche Gründe dafür, warum Du vermutlich nicht ums Zahlen herum kommst. Hier meine Antwort, die zum Teil zusammenfasst und auch weitere Aspekte rein bringt.

Wasser:

Gibt es in Deiner Wohnung keinen eigenen Wasserzähler, wird ein anderer Verteilungsschlüssel gelten. Entweder geht es dann nach m² Wohnfläche oder nach Anzahl Personen. Geht man davon aus, dass Deine Vormieterin auch allein in der Wohnung gewohnt hat, wird also zunächst einmal der abhängig von Personenzahl (1 Person das ganze Jahr über) oder nach Flächenanteil Euer Anteil am gesamten Wasserverbrauch des Hauses ermittelt und dann nach Mietdauer aufgeteilt. Anders geht es gar nicht und das ist rechtlich auch so korrekt. Pech, wenn Deine Vormieterin 3x am Tag geduscht, 2x in der Woche gebadet und jeden Tag mehrmals Wäsche gewaschen hat. Dann musst Du tatsächlich ihren Verbrauch mit zahlen.

Der Vermieter hätte bei Deinem Einzug auch die Wasseruhr ablesen können, um dann zwei Zeiträume für das ganze Haus zu haben. Dann wärest Du besser weg gekommen. Wenn das Haus aber sehr viele Wohnungen hat und mehrmals pro Monat Studenten ein- und ausziehen, ist das nicht mehr zu schaffen und wäre vom Vermieter zuviel verlangt. Deshalb gibt es dazu für ihn keine Vorschrift, das auf diese Weise und damit vielleicht etwas gerechter zu machen. Pech für Dich, aber in 2014 trifft Dich diese Ungerechtigkeit wohl nicht mehr.

Heizung:

Hier ist es eigentlich genauso, wobei bei einem Haus mit mehr als 2 Wohnungen oder ab 2 vermieteten Wohnungen die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist.

Nach dieser müssen also die jeweils verbrauchten Wärmemengen genau ermittelt werden. Dafür gibt es die Ablesegeräte an den Heizkörpern.

Bei Auszug eines Mieters ist eine Zwischenablesung zu machen. Wurde diese gemacht? Oder gibt es bei der Abrechnungsfirma einen Stand zum Zeitpunkt des Mieterwechsels? Wenn nein, wurde hier etwas versäumt. Es wurde nicht korrekt abgerechnet und Du hast die Möglichkeit, gemäß Heizkostenverordnung 15 % der auf Dich entfallenden Heizkosten abzuziehen.

Achtung: 30 bis 50 Prozent der Heizkosten sind aber nicht nach diesen Zählern aufzuteilen, sondern nach Wohnfläche und die musst Du entsprechend Deines Mietzeitraums mit tragen, auch wenn Du häufig nicht da warst. Dieser Teil der Abrechnung düfte somit korrekt sein.

Gibt es diese Zwischenstände, kann es trotzdem ungerecht erscheinen, denn gerade im Jahr 2013 hatten wir einen sehr kalten Winter und eine sehr lange Heizperiode im ersten Halbjahr. Wenn Deine Vormieterin auch noch recht verfroren war und immer fleißig aufgedreht hat, trug sie mit bei zu den insgesamt vielleicht recht hohen Heizkosten, die dann nach m²-Wohnfläche (s. o.) und Daten der Messeinrichtungen auf alle Mieter umgelegt werden. Wurde vielleicht auch noch ein Heizölvorrat zu einem recht hohen Preis eingekauft, musst Du auch das mit tragen.

Und noch etwas: Du bist im September eingezogen. 3 von den 4 Monaten Deiner Mietzeit in 2013 waren also in der Heizperiode und nur einer zählt zur warmen Periode. Auch wenn der Herbst und Winteranfang vielleicht relativ mild war, wird von den Abrechnungsfirmen eine Gradzahlentabelle zu Grunde gelegt, die langjährig gilt und sich nicht nach der jeweiligen Witterung eines Jahres richtet. Diese ist so ausgelegt, dass im Sommer so gut wie keine Heizkosten (Öl-/Energieverbrauch) zugerechnet werden, aber dann im Herbst und Winter steigt die Gradzahl von Monat zu Monat an. Am höchsten sind die Werte von Dezember bis Februar. Da die Vorauszahlung aber über 12 Monate gleich angelegt ist, fehlen Dir die Vorauszahlungen der warmen Monate als Puffer für die kältere Zeit. Das ist völlig normal.

Prüfe Deine Abrechnung nochmal nach diesen Punkten und freu Dich ansonsten auf die Abrechnung für 2014. Diese wird gerade im Hinblick auf die Heizkosten wohl deutlich günstiger ausfallen und Du hast in den warmen Monaten von April bis September 2014 durch Deine Vorauszahlungen praktisch ein Guthaben aufgebaut, dass Dir für 2013 noch fehlt.

Du musst deine Betriebskosten auch für die Zeit deiner Abwesenheit zahlen.

Hier fehlen ein paar Informationen.

Ist die Wohnung mit einer Wohnungeingangstür abgeschlossen?

Werden die Heizkosten und der Warmwasserverbrauch mit Wärmemengenzählern ermittelt?

Wie wird der Allgemeinteil der Heizkosten auf die Mieter umgelegt, 30:70 oder 50:50? (Siehe Heizkostenverordnung)

Liegt hier ein Teilinklusivmietvertrag vor? Weshalb musst du 130€ nachzahlen, wenn du nach der Vormieterin bei den Nebenkosten veranlagt wurdest?

Gibt es für dich eine separate Wasseruhr?

Welcher Umlageschlüssel wurde für welche Nebenkosten vereinbart? m², Personenzahl, Verbrauch,

Falls du die Wohnung an bestimmten Tagen nicht nutzt, musst du dennoch die Nebenkosten und die Nettomiete tragen. Der Charakter des Mietvertrages lässt keinen Leerlauf zu - Du bezahlst monatsweise.

StupidGirl  17.12.2014, 18:04
Siehe Heizkostenverordnung

Da möchte ich noch hinzufügen, dass der Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung gebunden ist, wenn sich die Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus befindet. Somit kann die Abrechnung individuell vereinbart werden.

Gerhart  17.12.2014, 19:51
@StupidGirl

Leider hat der Fragende diesen Umstand noch nicht näher erklärt. MFH oder ZFH

StupidGirl  17.12.2014, 21:34
@Gerhart

Deshalb habe ich es hinzugefügt. Er antwortet auch nicht auf die Frage nach Zählerständen bzw. Wasseruhren etc. , daher hab ich mal frech vermutet, dass keine vorhanden sind.

Wärmekosten (Heizung,Warmwasser) wird zur Hälfte nach Ablesen abgerechnet, wobei Nutzungszeit volle Monate sind (Einzug), und die andere Hälfte nach Kopfzahl und Gesamtmenge des Verbrauchs (Dreisatz)

etwaige Ungerechtigkeiten sieht das Mietgesetz in Sachen Nebenkostenabrechnung vor. wenn zum Beispiel ein Betrag von 1000 Euro zur Debatte steht (z.B.), und es sind 10 Leute im Haus, dann zahlt jeder 100 Euro - wenn du nun allein zuhause bist, dann kommst du ja billig weg

Nein, das ist rechtens. Sämtliche jährlich anfallende umlagefähigen Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden, er hat diese Kosten anteilig zu seiner Nutzungszeit zu tragen. In den Warmwasser- und Heizungskosten sind z.B. nicht nur die reinen Verbrauchskosten enthalten, sondern auch verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundkosten, Strom für Heizungsanlage, Strom für Warmwasser u. Heizungspumpe usw. usf. Außerdem werden Heiz- und Warmwasserkosten nicht nur nach Verbrauch, sondern entweder 50 : 50 oder 70 : 30 (Verbrauch : Wohnfläche) auf den Mieter umgelegt.

Daß Du erst später eingezogen bist oder während der Weihnachtsferien und am Wochenende nicht dort bist, ist hier irrelevant, da nicht nur verbrauchsabhängige Kosten anfallen.