Nimmt jobcenter mein ausbildungsgeld weg?

6 Antworten

Deine Ausbildungsvergütung wird auf Deinen Regelbedarf angerechnet = der Auszahlungsbetrag an Eure Bedarfsgemeinschaft verringert sich oder Du fällst ganz aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. In dem Fall müßtest Du Deinen Mietanteil von der Ausbildungsvergütung zahlen; Lebensmittel und alles andere für Dich auch.

Was bedeutet "Elternteil arbeitslos"? Hat das andere Elternteil Arbeit oder ist es kein Mitglied Eurer Bedarfsgemeinschaft?

Misascofield 
Fragesteller
 17.05.2020, 13:13

Das andere gibts halt nicht, geschieden weiß nicht ob das einen Unterschied macht ob man jetzt ein oder beide hat

Agamemnon712  18.05.2020, 06:49
@Misascofield

Es ging mir nur darum, ob Eure Bedarfsgemeinschaft noch weitere Einkommen hat, da Einkommen angerechnet werden.

isomatte  18.05.2020, 07:34

Selbst wenn das Kind dann durch anrechenbares Einkommen auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter fallen würde, bedeutet das noch lange nicht das es dann seinen KDU - Kopfanteil zzgl. Kosten für Lebensmittel usw.aus der Netto Vergütung selber zahlen müsste.

Denn im Regelfall bekommt die Mutter das Kindergeld von derzeit 204 € und das hat sie, solange das Kind darauf angewiesen ist auch für dessen Bedarf einzusetzen, also z.B. für den Kopfanteil der KDU - zu verwenden.

Nein. Du bekommst Dein volles Ausbildingsgeld.

Deinen Eltern wird es aber abgezogen zumindest teilweise und die melden sich dann schon bei Dir.

Erstens nimmt dir keiner etwas von deinem Azubi Einkommen ab und zweitens, du musst dann zumindest teilweise etwas selber zahlen weil du das in einer eigenen Wohnung oder WG - Zimmer auch mit deinem Einkommen machen müsstest, ist nicht nur zum privaten Vergnügen da.

Es kommt unter anderem erst einmal darauf an ob du mit deiner Mutter alleine lebst, wie groß die Wohnung ist und was deine Mutter für die Warmmiete und für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss, dann wie alt du bist, was du an Brutto und Netto Einkommen hast, ob noch andere sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld dazu kämen und ob du im Monat für deine Ausbildung mehr als 70 € für z.B. Fahrkosten ausgeben müsstest.

Angenommen du bist min.18 Jahre alt, wohnst mit deiner Mutter alleine, die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) läge bei 600 € im Monat, der Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 60 €, deine Brutto Vergütung bei 750 €, die Netto ( was du aufs Konto bekommst ) Vergütung bei 600 €, deine Mutter bekommt dann nur noch Kindergeld von derzeit 204 € und du müsstest nicht mehr als 70 € pro Monat zahlen.

Dann läge dein Bedarf ab dem 18 - 24 Lebensjahr derzeit bei min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu käme dann dein Kopfanteil der KDU - von 300 €, also 50 % von den 600 €, wenn ihr nur 2 Personen seid.

So würde dein Bedarf derzeit bei angenommen min.645 € pro Monat liegen !

Auf Erwerbseinkommen stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, darin sind 30 € Versicherungspauschale enthalten ( können in Abzug gebracht werden, so kommt man dann auf die genannten 70 € ) dann kommen von 100 € - 1000 € Brutto 20 % Freibetrag dazu und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % Freibetrag.

Damit würde sich bei 750 € Brutto Vergütung ( was du laut Vertrag im 1 Jahr bekommst ) ein Freibetrag von 100 € und 20 % Freibetrag von 650 € Brutto = 130 € = gesamt 230 € pro Monat ergeben.

Zumindest diese 230 € Freibetrag stünden dir dann zur freien Verfügung zu, diese würden dann theoretisch von deinen 600 € Netto was aufs Konto kommt in Abzug gebracht, somit hättest du dann angenommen noch max.370 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen max.370 € kämen dann noch die 204 € Kindergeld und du würdest auf max.574 € gesamtes anrechenbares Einkommen kommen.

Dein Bedarf läge also in diesem Beispiel bei 645 €, dein monatlicher Bedarf würde also min.um 71 € nicht gedeckt sein, es sei denn das übersteigendes nicht mehr benötigtes Einkommen deiner Mutter auf dein Bedarf angerechnet würde, sonst würde deine Mutter für dich monatlich noch diese min.71 € als Aufstockung bekommen.

So hätte deine Mutter dann angenommen dein Kindergeld von 204 € + diese 71 € Aufstockung = 275 € für deinen Bedarf zur Verfügung, du würdest als unter 25 jähriges Kind weiter zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören, weil du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

Deine Mutter könnte dann also diese min.275 € z.B. für deinen angenommenen KDU - Kopfanteil von 300 € einsetzen, du würdest dann deine angenommenen 600 € Netto aufs Konto bekommen und müsstest deiner Mutter im Normalfall erst einmal noch den Differenzbetrag von 25 € zahlen und dann den Kopfanteil von angenommen 30 € für den normalen Haushaltsstrom.

Somit würden dir dann vorerst von deinen angenommenen 600 € Netto noch 545 € haben, dann musst du dich mit deiner Mutter selber auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung einigen oder das dann selber übernehmen, was du dann noch übrig hast ist dann deine.

Es müssen dir aber min.deine 230 € Freibetrag bleiben, also es ginge dann nicht das deine Mutter dann z.B. sagt gibt mir von den 545 € die dir bleiben mal 345 €, denn die hab ich für dich bekommen, dann blieben dir ja nur noch 200 € und 230 € stünden dir min.zu.

Ein Auszug wäre ggf.auch möglich, aber dann müsste man wie gesagt wissen ob ihr alleine wohnt, wie groß und wie teuer die Warmmiete ist, wo ihr wohnt und ob das deine Erstausbildung ist und ob es sich um eine duale Ausbildung handelt.

Wenn die KDU - nach deinem Auszug für deine Mutter weiter angemessen wäre ist das kein Problem, würde sie es dann nicht mehr sein, dann würde deine Mutter zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen.

Darin würde ihr dann mitgeteilt wie lange ( im Regelfall für max.weitere 6 Monate ) die unangemessene KDU - noch anerkannt und bei Bedarf voll gezahlt würde und was es dann nach dieser Übergangszeit noch max.für die KDU - geben würde.

Dann hätte sie Zeit sich zu überlegen wie sie diese Kosten senken könnte, z.B. durch Vermietung eines freien Zimmers oder ob sie das nicht möchte und sich dann die eigene Zuzahlung leisten kann, wenn nicht, dann müsste sie sich innerhalb dieser Übergangszeit eine angemessene Wohnung suchen und das sollte sie vorher besser mit dem Jobcenter klären, wenn sie keine finanziellen Nachteile haben möchte.

weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft dann seid.

Aber wie das genau mit was zusammen hängt, das kannst du wirklich alles im Internet besser nachlesen als hier.

Du könntest drüber nachdenken, ob ihr dann als Familie nicht besser dasteht, wenn du in eine WG ziehst, aber das muss alles gut überlegt und durchgerechnet werden.

Misascofield 
Fragesteller
 17.05.2020, 12:02

Ich hab gelesen das der Anteil von der Wohnung dann wegfällt aber heißt das wenn ich ausziehe kann meine mum die Wohnung nichtmehr bezahlen weil jc meinen Teil ja nichtmehr gibt und was dann ? Muss sie eine kleinere Wohnung suchen? Das wird sie sicher nicht wollen und mir dann einfach verbieten auszuziehen aber ich kann doch nicht für immer Zuhause wohnen

Elizabeth2  17.05.2020, 12:10
@Misascofield

deswegen sage ich ja: überlegt es euch gemeinsam gut. Und ein Verbot zum Auszug kann sie spätestens nicht geben, wenn du 18 Jahre alt bist.

Es ist alles eure persönliche Situation, und ihr müsst alles berücksichtigen, aber das können wir als komplett Außenstehende nicht tun, weil wir noch nicht mal wissen, wie groß die Wohnung ist, wo in welcher Stadt. Bis jetzt wusste ich noch nicht mal, dass ihr nur zu zweit drinnen wohnt.

Du musst selber alles recherchieren.

Zumindest solltest du auch dein Verhältnis zu deinen Eltern/Mutter hinterfragen. Es ist grundsätzlich niemals Sinn des Leben, dass Mutter an Kind klammert oder umgekehrt. Das hat mit Ausbildungsgeld und Hartz4 nichts zu tun.

Du nicht. Aber der Betrag der ausgezahlt wird verringert sich.