Eltern Hartz 4 wird mein Ausbildungsgeld gestrichen wenn ich Zuhause wohne?

6 Antworten

wenn ich eine Ausbildung anfange als Versicherungskaufmann und im Monat ca 700€ auf die Hand bekomme

Auf die Hand? Normalerweise bekommt man eine ordentliche Lohnabrechnung und das Netto-Gehalt überwiesen.

wird mein Ausbildungsgeld gestrichen wenn ich Zuhause wohne?

Nein, das Ausbildungsgehalt wird nicht gestrichen, dieses erhälst Du ja vom Arbeitgeber. Aber durch den Verdienst wird die Bedürftigkeit gemindert und somit wird das Amt wohl "Deinen Teil" der Leistungen einstellen.

Megaphone15 
Fragesteller
 19.11.2014, 13:26
wenn ich eine Ausbildung anfange als Versicherungskaufmann und im Monat ca 700€ auf die Hand bekomme > Damit meine ich eigentlich das schon abgezogene Steuern usw.. Ich erhalte das Geld vom Arbeitgeber aber ich kann ja nur 100€ verdienen??
Gerneso  19.11.2014, 13:29
@Megaphone15
aber ich kann ja nur 100€ verdienen??

Das hast Du wohl absolut falsch verstanden. Man darf soviel verdienen wie man möchte. Durch den Verdienst entfällt nur die Bedürfigkeit (HartzIV-Leistungen).

Es ist doch schön, wenn man nicht mehr auf Leistungen vom Amt angewiesen ist, weil man ein eigenes Einkommen durch Arbeit hat.

Ginger1970  19.11.2014, 13:33
@Megaphone15

Du bekommst Deine 700.- und darfst es behalten. Es wird nicht mit dem Harz4 der Eltern verrechnet!

Dein eigener Harz4 - Anspruch entfällt aber eventuell oder wird gekürzt.

Gestrichen wird dann auf jeden Fall dein Bedarf,wenn du durch dein eigenes Einkommen + Kindergeld diesen selber abdecken kannst !

Dein Bedarf setzt sich aus deinem Regelsatz + deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zusammen.

Der Kopfanteil berechnet sich nach der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt,wenn du mit deinen Eltern alleine wohnst,würden das dann für jeden 1 / 3 sein. Wenn du schon 18 bist,dann würde dein derzeitiger Regelsatz 313 € betragen,sonst sind es derzeit von 14 - 17 Jahren 296 €.

Angenommen dir stehen 313 € Regelsatz zu und die Warmmiete würde 600 € betragen,also dein Kopfanteil demnach 200 €,dann läge dein Bedarf bei 513 € pro Monat.

Wenn du also 700 € Netto bekommst,dann müsstest du ca.900 € Brutto haben,und davon werden deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch von deinem Netto abgezogen.

Das + deine 184 € Kindergeld,ergeben dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen und das wird mit deinem Bedarf nach dem SGB - ll verglichen.

Bei 900 € Brutto,hättest du dann min.260 € an Freibeträgen,abzüglich von deinen dann 700 € Netto,würden das ca.440 € ergeben + deine 184 € Kindergeld,sind das dann ca.624 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Von diesen ca.624 €,würde dann dein Bedarf von 513 € abgezogen,damit würdest du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können und wärst aus der BG - deiner Eltern raus,sie würden also gar nichts mehr für dich bekommen.

Du musst dann deinen Eltern zumindest deinen Kopfanteil von 200 € für die KDU - zahlen,Kostgeld abgeben,inkl.Anteil für Strom usw.oder musst dich dann selber versorgen.

Da du aber dann einen Überschuss von ca.111 € hättest ( 624 € minus 513 € Bedarf = 111 € Überschuss ),den du dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest,wird dieser deinem Kindergeld zugerechnet und diese darf als einzige Ausnahme vom Einkommen des Kindes,bei der BG - der Eltern angerechnet werden,das solange,bis das volle Kindergeld dann einmal auf den Bedarf der Eltern angerechnet wurde.

Das würde der Fall sein,wenn du dann ein höheres Brutto / Nettoeinkommen erzielen würdest,dann steigen zwar deine Freibeträge noch etwas an ( in der Regel bis min.300 € ),aber dafür dann auch dein anrechenbares Gesamteinkommen.

Dann steigt dein Überschuss an,der dann solange auf dein Kindergeld angerechnet würde,bis es aufgebraucht ist,also vollständig bei der BG - der Eltern angerechnet wurde.

Es würde dann für dich so aussehen,das du dann nur dein Nettoeinkommen hättest,weil ja das Kindergeld bei den Eltern angerechnet würde und sie diesen Betrag dann vom Jobcenter abgezogen bekommen würden.

Im Endeffekt haben deine Eltern aber dann nicht weniger als vorher,weil ja dann dein Kindergeld als ihr Einkommen angesehen würde,wenn du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr brauchen würdest.

Dann könnte der Kindergeldberechtigte sogar 30 € mehr pro Monat haben,wenn dieser keinen Nebenjob / Job ausübt. Denn dann könnten bereits Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend gemacht werden und da sind in der ersten Stufe der Freibeträge,der so genannte Grundfreibetrag von 100 € enthalten.

In diesem ist dann aber bereits die 30 € Versicherungspauschale enthalten,die dem Kindergeldberechtigten abgezogen würde,wenn kein Job vorhanden wäre,weil es dann sein Einkommen ist.

Das würde auch der Fall sein,wenn dein Kindergeld noch nicht voll bei den Eltern angerechnet würde,der Betrag aber über 30 € liegen würde,dann würde nur der übersteigende Betrag vom Kindergeld,vom Bedarf der Eltern gekürzt.

Du hättest dann in dem Beispiel angenommen nur dein 700 € Netto,davon zahlst du dann min.deine angenommen 200 € KDU - Kopfanteil und etwas für Strom und sonstiges,angenommen 50 €.

Dann hättest du noch ca.450 € übrig,davon musst du dann noch Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen und deine sonstigen Kosten tragen.

Willst du dem ganzen entgehen,dann ziehst du mit 18 aus,dann gehören dir deine 700 € Netto + die 184 € Kindergeld ( weil dir deine Eltern im ALG - 2 Bezug keinen Unterhalt leisten können,steht dir dein Kindergeld zu ),dann hättest du ca.884 € pro Monat.

Dann musst du aber Miete und alle anfallenden Kosten selber tragen,kannst aber dann auch BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen. Da würdest du aber bestimmt eine Ablehnung bekommen,weil du deinen Unterhaltsanspruch mit ca.884 € selber decken kannst.

Du könntest dann nur einen Mietzuschuss zu den ungedeckten angemessenen KDU - beim zuständigen Jobcenter beantragen,wenn dein anrechenbares Einkommen,deine angemessene Warmmiete nicht decken würde.

Beispiel :

Ab 18 stünden dir dann in eigener Unterkunft 391 € Regelsatz + deine angemessene KDU - ( Warmmiete zu. Angenommen diese würde 349 € betragen,dann läge dein Bedarf nach dem SGB - ll bei 740 € pro Monat.

Du hättest aber nur inkl.Kindergeld ca.624 € anrechenbares Einkommen,es würden dir ca.116€ zustehen

Deine bezogene Leistung wird dann natürlich gestrichen, wie Mietanteil und Heizkosten, Lebensunterhalt....bzw angerechnet falls Miete hoch ist.

Megaphone15 
Fragesteller
 19.11.2014, 13:22

Wie viel kommt dann ungefähr raus ? Weil eigentlich meinte ich so das ein Hartz 4 Empfänger eigentlich 100€ verdienen darf..

Nordnaht  19.11.2014, 13:25
@Megaphone15

Nehmen wir an die Miete, dir du bekommst vom Amt liegt bei 150 Euro, Heizung 30 Euro, dann dein Lebensunterhalt von 280 Euro (alles geschätzt) das würde dann abgezogen werden. Du hast einen anrechenbaren Freibetrag von etwa 160 Euro und eine nicht anrechenbare Versicherungspauschale von 30 Euro also runde 190 darf das Amt dir dann nicht anrechnen.

Nordnaht  19.11.2014, 13:27
@Nordnaht

Du darfst mehr verdienen, nur dann wird halt deine Leistung gestrichen. Kindergeld ist auch dein Einkommen, nicht zu vergessen. Es wird aber nicht auf die Bezüge deiner Eltern angerechnet.

Nein es ist eher so das du entweder total aus der bedarfsgemeinschaft fälst oder aber das bei einer ausbildung nur ein kleiner teil angerechnet werden darf aber schaue mal im sgb3 nach (im netz)

Ein teil deines Einkommens wird natürlich von H4 angerechnet. Das sollte einen aber nicht daran hindern, die Ausbildung zu machen. Du willst ja auch irgendwann auf eigenen Füssen stehen.