Gerichtskosten ohne Gerichtsverandlung!

4 Antworten

Hallo zusammen! Erst einmal dankeschön, für die Antworten!!

Irgendwie ist es zum teil verständlich, aber irgendwo auch total unverständlich!?

Der Anwalt meines Sohnes hatte am 20.07 einen Antrag auf Gerichtsverhandlung gestellt und ihn am 27.07, also gerade mal eine Woche später, wiederrum zurückgezogen! Es kam also nicht einmal zu einem Gerichtstermin! Trotzdem ergibt sich die zu zahlende Summe aus, 45 euro Gerichtskosten und 550 eur sind an die Beistandschaft vom Jugendamt, die dabei gewesen wäre, wenn es vor Gericht gekommen wäre! Das verwirrende daran ist jedoch, dieser besagte Beistand hatte es damals in die Wege geleitet, es aussergerichtlich über den Kinderschutzbund zu lösen!? Dies hat ja mit Erfolg wunderbar geklappt! Jetzt soll er dem Beistand 550 eur bezahlen??? Ich würde verstehen, hätte er kurz vor Gerichtstermin abgesagt! Wie gesagt gab es aber nicht einmal einen Termin! Weder für meinen Sohn, noch für den Beistand!

timbatal  07.03.2012, 03:04

er hat das gericht in bewegung gesetzt, somit muss er nun die entstandenen kosten tragen. wer die musik bestellt muss es auch bezahlen. wer sonst soll die kosten tragen? der staat?

er hat das gericht in bewegung gesetzt, somit muss er nun die entstandenen kosten tragen. wer die musik bestellt muss es auch bezahlen. wer sonst soll die kosten tragen? der staat?

Selbstverständlich müssen die Gerichtskosten gezahlt werden. Diese Kosten werden nach einer Tabelle berechnet, und die Berechnung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem sich das Gericht mit dieser Sache befasst. Auch wenn dann eine außergerichtliche Einigung zustande kommt, fallen diese Kosten an.

Wenn es wirklich rechtzeitig war kann da etwas nicht stimmen. Hat das ein Anwalt für ihn erledigt? Eventuell hat der Anwalt den Termin nicht rechtzeitig abgesagt? Ich kenne die Absagefristen nicht, aber wenn dem Gericht keine Kosten entstanden sind können sie auch keine Verlangen. Kann es sein das Zeugen schon geladen waren oder Ähnliches? In dem Fall sind dem Gericht Kosten entstanden, auch für Schriftverkehr mit den Parteien und dem Jugendamt entstehen dem Gericht Kosten.

Guppy194  05.03.2012, 19:18

evtl. hilft Dir dies weiter: die Kosten entstehen bereits mit Einreichung der Klage; wenn der Kläger nachdem das Verfahren bei Gericht "anhängig geworden" ist (so nennt man das) die Klage zurücknimmt, fallen also trotzdem Kosten an. Das hat nichts damit zu tun, dass evtl. ein Anwalt einen Termin nicht rechtzeitig abgesagt hat. Die Kosten entstehen also mit Eingang der Klage bei Gericht. Evtl. anfallende Zeugenauslagen kommen gesondert hinzu (aber dann natürlich nur wenn welche angefallen sind).