Nießbrauchrecht beim Kauf von Immobilie löschen?

4 Antworten

Nein, das wird so nicht gelöscht. Die Nießbrauchnehmerin kann die Löschung veranlassen sonst niemand. 

bwhoch2  14.03.2017, 22:55

Die Nießbraucherin gehört wohl auch zur Gruppe der Eigentümer. Nur wenn sie zustimmt kann verkauft werden und wenn man einen ordentlichen Preis erzielen will, wird sie sich schon bereit finden, auf ihren Nießbrauch zu verzichten. Da sehe ich keine Problem.

Der Notar hat die Aufgabe, das so abzuwickeln, das bei Zahlung des Kaufpreises das Niesbrauchsrecht aus dem Grundbuch gelöscht ist.

... warum nicht? Frage einfach Deinen Notar und lassen Dir aus dem Entrwurf vom Kaufvertrag diesen Passus vorab zeigen/bestätigen.

Als Nießbraucher kannst du wohnen, wo du willst. Du kannst dein Nießbrauchrecht auch vermieten. Auf das Versprechen des Maklers würde ich mich auch nicht verlassen. Rechtlich zählt nur, was Eigentümer und Nießbraucher im abzuschließenden Kaufvertrag bewilligen, beantragen und unterschreiben. Die Kosten eines Kaufvertrages trägt in der Regel der Käufer, außer es wird im Vertrag etwas anderes vereinbart. 

Wie lange dauert es, kommt auf die Beteiligten an, wenn du in 3 Wochen einen Beurkundungstermin hinbekommst? 

Hallo avfsaar,

in dieser Konstellation KÖNNEN aus meiner Erfahrung folgende Probleme auftreten:

1. Erbengemeinschaft, hier solltest Du sicher stellen, dass auch wirklich alle Eigentümer verkaufen wollen. Ich hatte schon den Fall, dass meine Kunden eine Immobilie von einem Makler kaufen wollten. 

Dieser Makler hatte zwar einen Verkaufsauftrag, hat aber wohl nicht ins Grundbuch gesehen. Bei der Vereinbarung des Notarvertrages sind dann die anderen Eigentümer der Erbengemeinschaft auf den Plan getreten und wollten erstmal nicht verkaufen.

2. ich hoffe, dass die 80-jährige Frau noch "bei Sinnen" ist und keinen Vormund hat. Sonst hast Du das Vormundschaftsgericht am Hals und der Kaufvertrag dauert 6-9 Monate bis er überhaupt zustande gekommen ist. Hatte ich in meiner Kundschaft auch schon. Grässlich!

3. die Inhaberin muss AKTIV der Löschung des Nießbrauchrechts zustimmen (wenn Sie "bei Sinnen" ist). Tut Sie das nicht, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und kann nicht abgewickelt werden. Eure Finanzierung läuft dann aber wahrscheinlich schon und ihr könnt nur innerhalb von 14 Tagen von der Finanzierung zurück treten. Danach wird eine 5-stellige Nichtabnahmeentschädigung an die Bank fällig.

4. Kosten: der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung von Nießbrauch und evtl. vorhandener Grundschulden. Ihr tragt die Kosten für den Kaufvertrag, weitere Eintragungen und die Grunderwerbsteuer. Der Makler will wahrscheinlich auch noch Geld haben.

5. Dauer: nach Abschluss des Notarvertrages braucht der Notar, wenn alles geklärt ist, in der Regel 4 - 8 Wochen, bis die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind. Dann bezahlt ihr den Kaufpreis und danach dauert es noch mal 2 - 4 Wochen, bis ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurdet.

Ich möchte Euch hier keine Angst machen, aber alles was der Makler SAGT zählt nicht. Lasst Euch ALLES schriftlich geben.

Viel Erfolg!

Stefan Schulze

Hypothekenmakler