Nichtraucher "NR" als Mieter gesucht?

20 Antworten

Eine Klausel innerhalb eines Formularmietvertrages ist unwirksam. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Allerdings, kann dies innerhalb einer Individualvereinbarung festgeschrieben werden. Es dürfte allerdings schwierig für den Vermieter werden, diese durchzusetzen. Es wäre aber ein ungünstiger Anfang für ein Mietverhältnis, wenn der Vermieter zuerst einmal angelogen wird und herausfinden wird er dies irgendwann. Da ist der Ärger vorprogrammiert. Ich halte es auch für ziemlich unfair, den VM im Glauben zu lassen er hat einen Nichtraucher als Mieter. Der VM wird seine für Ihn guten Gründe haben, nach einem Nichtraucher zu suchen. MfG

Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters und er bestimmt, was darin geschieht. Du mietest und hast dadurch ein Nuzungsrecht. Trotzdem musst Du Dich an die Vorgaben halten. Tust Du es nicht, kann der Vermieter Dir bei Deinem Auszug die Kosten für die Neurenovierung(durch Fachmann) und gegebenenfalls auch die Erneuerung oder Säuberung der Fensterrahmen und Fliesen(auch durch Fachleute) in Rechnung stellen. Ich verstehe nicht, warum so viele Menschen keinen Respekt vor fremdem Eigentum haben und noch diskutieren müssen. Bau Dir ein Haus oder kauf Dir eine Eigentumswohnung, dann kannst Du da drinnen machen was Du willst. Wenn Du das nicht umsetzen kannst, leb halt zur Miete und halte Dich an den Vertrag.

Reservist  28.01.2011, 08:20

Mit dem Unterschied, dass Rauchen zum persönlichen Lebensbereich des Mieters gehört, und daher nicht untersagt werden darf.

Es darf auch nicht verboten werden z.B. immer Hähnchen zu kochen weil das stinkt.

Sally2809  28.01.2011, 14:57
@Reservist

Hähnchen zu kochen ist weder gesundheitsschädlich, noch beschädigt es das Inventar durch vergilben.

Yogmartin  27.03.2017, 00:21
@Sally2809

najaaaaa - für das Hähnchen war es schon gesundheitsschädlich ...... 

Lies dazu mal den §13 gg Abs. 1 Da steht klar geschrieben. "Die Wohnung ist unverletzlich!" Niemand kann Dir das Rauchen in einer Wohnung verbieten. Das verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz!

Reservist  28.01.2011, 08:20

Das Grundgesetz hat keine §, sondern nur Artikel.

Und der Vergleich hinkt, das bezieht sich auf was anders.

Trotzdme hast du Recht, es kann keiner verbieten, weil es zum persönlichen Lebensbereich des Mieters gehört.

Wenn ein Vermieter für sein Wohneigentum einen Nichtrauchenden Vermieter sucht, dann sucht er einen Nichtraucher. Was kann man an dieser Forderung falsch verstehen ? Und wenn das im Mietvertag festgelegt wird, was ganz legitim ist, dann muß man seinen Vertrag erfüllen und ein Nichtbeachten kann eine Kündigung nach sich ziehen !

Ody85  28.01.2011, 07:46

er hats ja verstanden, blos ob es rechtlich erlaubt ist es so zu verbieten war die frage.

frugivore  28.01.2011, 08:25
@Ody85

... kannst Du lesen ? Dann lies mal ganz langsam, ich laß Dir Zeit, meine 3. Zeile durch. Wenn Du nicht weißt was LEGITIM bedeutet, dann frag bei Deinem ortsansässigen Mieterbund nach :-)

JuergenBGL  08.02.2011, 18:09
@Sally2809

so ein Quatsch...

frugivore  09.02.2011, 00:15
@JuergenBGL

... wie heißt das Zeug das Du nimmst ?

Es ist nicht legitim. Du darfst sogar "schwindeln" und trotzdem rauchen , der Vermieter darf dich deshalb nicht kündigen! KLauseln im Vertrag, die das Rauchen in der Wohnung untersagen, sind nichtig.

Allerdings kann der Vermieter den Raucher bei Auszug schadenersatzpflichtig machen, wenn bei übermäßigem Rauchen in der Wohnung, die Wände, Tapeten etc. in Mitleidenschaft genommen worden sind.

XtraDry  28.01.2011, 08:57

Kommt drauf an. In Individualmietverträgen dürfte das sehr wohl wirksam vereinbar sein...

moon73  28.01.2011, 10:31
@XtraDry

Nein, in diesem Fall kann das auch in keinem Individualmietvertrag festgelegt werden,solche NR-Klauseln sind unzulässig! Ausnahme: Es handelt sich hierbei um keine MIET-, sondern um eine FERIENwohnung!

heimwerker  29.01.2011, 10:02
@moon73

@moon: Individuell kann vieles vereinbart werden und auch, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf. Siehe dazu Vertragsrecht: ...der Gestaltungswille der Vretragsparteien hat Vorrang vor der gesetzl. Regelung... MfG

cowboy8  02.02.2011, 17:12
@heimwerker

Aber nicht im Mietrecht, weil hier der Gestaltungswille meist höchst einseitig ist.