Kann man einem Mieter kündigen, weil er in der freiwilligen Selbstauskunft gelogen hat?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieber Fragesteller - lassen Sie sich von diesen (ziemlich arroganten und tatsächlich völlig unqualifizierten!) Antworten nicht einschüchtern - derartige "Antworten" kennen wir von militanten, rücksichtslosen Rauchern in Blogs zum Thema Nichtraucherschutz zu Hauf! Er hat sich unter Vorspielen falscher Tatsachen den Mietvertrag erschlichen - so etwas nennt man "Betrug"! Sie und die anderen Nachbarn kriegen diesen Rauch ab (Rauchen wäre wohl kaum ein Problem, wenn der Rauch am Körper des Mieters kleben bliebe - aber der verbreitet sich ja 50 m und mehr in der kompletten Atemluft seiner Umgebung! Also keinesfalls sein "Privatvergnügen"! Zahlreiche Gerichtsverfahren laufen genau über diese Themen - leider berufen sich viele Raucher auf einer Entscheidung vom vergangenen Jahrtausend - aber in den letzten 17 Jahren haben auch die Richter begriffen, daß (Passiv-)Rauchen ungesund + sogar krebserregend ist! Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob dort Asthmatiker, Krebskranke o.ä. sind - für diese ist Tabakrauch mörderisch! Dann hätten Sie eine echte Gesundheitsgefährdung in der Hand, können auf Unterlassung klagen - und da ein Kettenraucher eben nicht so einfach damit aufhören kann ... wird er wohl kündigen müssen :)) Ich wünsche Ihnen viel Erfolg - rauchende Nachbarn sind echt die Pest!!

Ist Autofahren etwa gesundheitsfördernd und krebsmildernd?

Müssen Mieter demnächst in ihrer "freiwilligen" Selbstauskunft auch angeben, ob sie ein Kraftfahrzeug besitzen?

Woher leiten sich Teile der Gesellschaft das Recht ab, sie könnten von anderen eine Selbstauskunft verlangen, ohne selbst eine solche abzugeben? Leben wir in einer Demokratie, in der alle Menschen gleichberechtigt sind oder im Kaiserreich?

Warum wurde die Antwort als "hilfreichste" ausgezeichnet? Handelt es sich nicht vielmehr um ein Statement militanter Nichtraucher? Welchen tatsächlichen Bezug zur Frage besitzt sie und geht tatsächlich etwas Konkretes aus ihr hervor?

Gibt es konkrete Angaben zu tatsächlichen Rechtsentscheidungen, gibt es überhaupt belastbare/überprüfbare Aussagen darin?

Ist der "Betrugbegiff" tatsächlich richtig definiert?

Könnten es auch 52 m sein? Wann und von wem wurde das nachgemessen?

Was machen vermietende Pollernallergiker? Ihren Mietern das Aufstellen von Pflanzen verbieten - und dem Nachbarn gleich mit (Pollen fliegen noch viel weiter als 50 m)?

Übrigens: Ich selbst rauche seit rund zehn Jahren nicht mehr, bin also somit "Nichtraucher", aber noch lange nicht "Nichtdenker"!

@smatbohn

Luftverschmutzung allgemein und speziell von Kfz .. ich glaube, da sind Sie offenbar im falschen Blog gelandet ... Oder erwartet ihr etwa, daß Eure stereotypen und aggressiven Pseudoargumente ernstgenommen werden können? Träumt weiter!!

Nun, es gibt mittlerweile jede Menge sehr konkreter Gesetze und Gerichtsentscheidungen! Und daß Sie "Nichtraucher" sein sollen, muß Ihnen hier ja keiner glauben - auch hier wird viel gelogen, gelle ... (gerade wenn ich lese, daß der Kettenraucher aus Düsseldorf behauptet, er würde bloß 15 Zigaretten täglich rauchen - Raucher und die Wahrheit, gelle - lach ...) Ist aber egal! Gegen Pollen kann man nichts machen, das ist Natur - aber bei Katzenallergien darf man auch Katzenhaltung verbieten - und Rauchen ist eh nicht lebensnotwendig, also selbst schuld.

Der Mieter wußte aber (spätestens als er die Selbstauskunft ausgefüllt - und hoffentlich unterschrieben! - hat, daß Raucher ganz ofensichtlich unerwünscht sind - und wußte damit natürlich auch, daß es Probleme mit seinem anschließenen Fehlverhalten geben wird - also hat er den Streit wissentlich und damit vorsätzlich provoziert - was sehr wohl als Störung des Hausfriedens ausgelegt werden kann! Damit hat er also schon mal sehr schlechte Karten!

Und mit "militantem Nichtrauchen" schädigt man auch niemanden! (grins: Wie soll das denn überhaupt aussehen, "militant nicht zu rauchen"?? Oder bin ich gar ein Ketten-Nichtraucher???? :)

@Fairplayerin

Damit ist keine einzige meiner Fragen beantwortet.

Ihr habt zum ersten Mal selbst vermietet? Dann seid ihr darauf rein gefallen, dass jemand in der Selbstauskunft gelogen hat. Letzlich ist es so, dass man sich auf dieses Stück Papier allein nicht verlassen darf. Es hilft vielleicht, wenn jemand z. B. wegen ganz gravierender Vertragsverletzung gekündigt werden soll.

Normalerweise kann ein starker Raucher nicht verheimlichen, dass er raucht Es gibt viele Indizien dafür. Übersieht man es trotzdem, muss man damit leben und kann nur hoffen, dass der Raucher tatsächlich nicht viel in der Wohnung raucht.

Kündigung deswegen unmöglich.

Diese Selbsauskunft war nicht freiwillig, sondern Bedingung. Die Gewohnheiten eines Mieters gehen den Vermieter nichts an, solange der Mieter die Wohnung nicht beschädigt oder übermäßig abnutzt.

Die Straße ist öffentliches Land - da kann sich dein Mieter solange aufhalten wie er will. Es geht ja auch niemanden was an, wo du so rumlungerst.

Er raucht aber auf unserem Grundstück wenn er auf der Treppe sitzt, bzw. auf dem von ihm angemieteten PKW Stellplatz raucht.

@lilibet261
auf dem von ihm angemieteten PKW Stellplatz

.... sein Stellplatz .....

wenn er außerhalb des Hauses raucht, könnt ihr nichts tun.

Es könnte sogar sein, dass er rechtlich gesehen in seiner Wohnung rauchen darf.

@lilibet261

Und ? Wenn man ein Stück Grund mietet darf man da auch rauchen.

DH! @Georg63 Korrekte Antwort, korrekter Kommentar.

Als kleines Update: wir haben zwischenzeitlich eine Hausordnung erlassen, in der das Rauchen auf dem gesamten Grundstück verboten ist. Außerdem haben wir den PKW Stellplatz zum 1.3. gekündigt, sodass ab diesem Zeitpunkt mein Auto darauf steht und er auch hier nicht mehr rauchen kann. Dann bleibt ihm wirklich nur noch das Rauchen auf dem Gehweg und das dürfte ihm wohl zu ungemütlich werden, aber im Eingangsbereich herumsitzend, das ging wirklich gar nicht. Außerdem waren wir nun bei unserem Anwalt und haben uns zu einer Eigenbedarfskündigung beraten lassen. Sobald unser Sohn nächstes Jahr die Schule beendet hat, wollen wir die Wohnung für ihn nutzen und werden jetzt mit Hilfe des Anwalts frühzeitig den Eigenbedarf anzeigen. So müssen wir das ganze jetzt noch ein Jahr aushalten und das war es dann für uns mit vermieten....

Gute Entscheidung, sich mit einem Anwalt zu beraten - denn mit Vernunft kann man Rauchern sowieso nicht kommen, derartige Versuche verschwenden nur unnötig Zeit (andernfalls hätte der Raucher nämlich schon längst eingelenkt!). Wäre für alle Beteiligten zwar wesentlich angenehmer, wenn man darüber weder zu bloggen noch gar Anwälte und Gerichte bemühen müßte - aber bei uneinsichtigen Rauchern gehts eben nicht anders, die wollen es so ...! - War auch schon mal ein guter Ansatz, ihm das Rauchen dort zu verleiden, auch zum Wohle der Atemluft Ihrer anderen Nachbarn... - Außerdem muß er dann ja schon frühzeitig sich nach ner anderen Wohnung umschauen, wenn er nicht bald unter Brücken wohnen will ... da besteht also Hoffnung, daß er dann auch früher auszieht, nämlich sobald er eine andere gefunden hat. Ich hoffe, Ihr Anwalt sorgt vor, daß der Raucher sich nicht noch dümmer stellt (als er offenbar schon war) und es auf `ne Zwangsräumung ankommen läßt - vielleicht könnten Sie ihm ja anbieten, ihn auch früher (und fristlos) aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn er schon innerhalb der nächsten 4 Monate eine andere Wohnung hätte ... oder so. Jeder, der umzieht, ist ja froh, wenn er keine doppelte Miete zahlen muß - aber halten Sie dieses Angebot befristet! Wenn er erst wartet bis in 1 Jahr, dann können Sie ihm getrost - und zu recht - noch 3 Monate Mietzahlungen aufdrücken bis zum Vertragsende. - Besprechen Sie es mit Ihrem Anwalt. Viel Erfolg!

Ich geh mal davon aus, dass der Mieter dich beim Wort nimmt und nicht in der Wohnung raucht - mehr war ja auch nicht zu erwarten. Wenn du ansonsten mit ihm zufrieden bist, dann redet mal miteinander und findet gemeinsam eine Lösung, die allen hilft. Weißt du, wenn ich Gäste einlade die rauchen, dann muß ich ihnen einen Alternative anbieten, wenn sie nicht in der Wohnung rauchen dürfen. Es ist einfach so, dass man nicht nur Bekannte hat, die nicht Nichtraucher sind.

1.: Er hat aber behauptet, er sei NICHTRAUCHER! Nicht, "er rauche in der Wohnung nicht" - das ist ein Unterschied!

2.: Haha - mit Rauchern reden?? Das klappt nicht - hat er ja auch schon bewiesen, indem er rücksichtslos alles zuqualmt!

3.: Eine "gemeinsame Lösung" gibt es in diesen Fällen wohl nicht - oder wie soll die aussehen?? Wer rauchen muß, wird das auch tun müssen - und kann ja wohl nicht sein, daß alle anderen ihre Fenster dauerhaft geschlossen halten müssen, bloß weil ein Raucher keine Rücksicht nehmen kann?? - Auch von Rauchern kann man Rücksichtnahme verlangen - wo auch andere Menschen leben, hat man nun mal keine unbegrenzten Freiheiten (Grundgesetz: Die Freiheit des einen endet dort, wo die anderer eingeschränkt wird! Und der RAUCHER ist nun einmal der "Täter" + "Verursacher" - während einer, der nicht raucht, andere auch nicht mit giftigem Tabakrauch zuqualmt! Ich kenne jedenfalls kein Gesetz, was f ü r eine Erlaubnis spricht, andere gegen deren Willen zu belästigen oder gar zu schädigen!! - Oder kennt jemand eins??

@Fairplayerin
Grundgesetz: Die Freiheit des einen endet dort, wo die anderer eingeschränkt wird!

Steht so etwas dort wirklich? In welchem Artikel?

Andererseits würde das ja bedeuten, dass der Nichtraucher gar nicht verlangen darf, dass der Raucher nicht raucht, denn der Nichtraucher würde damit ja die Freiheit des Rauchers (also die Freiheit zu rauchen) einschränken ...