Neuware defekt, Online gekauft, Recht auf Sofortaustausch?
Ich habe ein Elektrogerät Online gekauft. Dieses ist Neuware. Zuhause ausgepackt und angeschlossen hat es eine Masseschleife. Beim Händler angerufen und mit dem Techniker durchgegangen kam raus, dass wohl der Stecker am Gerät einen defekt aufweist.
Habe ich ein Recht auf Sofortaustausch? Muss ich ein rum Doktoren eines neuen Artikel zustimmen? (Reparatur). Habe ich als Käufer beim Kauf kein Recht auf eine fehlerfreie Neuware??
4 Antworten
Kommt auf die Art des Kaufen an. Wenn Du im Internet bestellst hast du ja grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Dann kannst es ja problemlos zurückschicken und neu bestellen.
Ansonsten ist es so, dass Du bei Mängeln an der Sache immer zuerst den Mangel anzeigen musst und dem Verkäufer eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Das ist das Recht des Verkäufers. Wie der das macht ist seine Sache. Er kann austauschen oder erst versuchen zu reparieren. Wobei bei Neuware oft aus Kulanz getauscht wird und im Wege der Garantie beim Hersteller angefragt wird (seitens des Händlers).
Im Zweifel kannst Du auch selbst an den Hersteller herantreten wegen Garantie.
Es darf zwei mal repariert werden bevor Anspruch auf ein Neugerät oder Rückerstattung des Kaufpreises besteht.
Du kannst natürlich auch von deinem Widerruf gebrauch machen und das Gerät zurück geben.
Ja, auspacken darf man. Anders wäre der Defekt ja nicht feststellbar gewesen ...
https://www.test.de/Onlineshopping-Schoene-teure-Onlinewelt-1646121-1646124/
Wie lange ist denn der Kauf her?
Und handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Kauf?
Gewerblicher Onlinekauf vom 09.11.2017
Der Lieferant hat das Recht, nachzubessern. Ein Umtausch ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der wird erst dann erfolgen, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder aussichtslos erscheint.
Du kannst aber doch Dein Widerrufsrecht nutzen und das Gerät zurückgeben.
Ich habe das Gerät ja ausgepackt und angeschlossen. Kann ich trotzdem von dem Widerrufsrecht gebrauch machen? Und wird mir dann was vom Kaufpreis abgezogen da geöffnet? Vielen Dank
Ich habe das Gerät ja ausgepackt und angeschlossen. Kann ich trotzdem von dem Widerrufsrecht gebrauch machen? Und wird mir dann was vom Kaufpreis abgezogen da geöffnet? Danke schonmal