Neuware defekt, Online gekauft, Recht auf Sofortaustausch?

4 Antworten

Kommt auf die Art des Kaufen an. Wenn Du im Internet bestellst hast du ja grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Dann kannst es ja problemlos zurückschicken und neu bestellen.

Ansonsten ist es so, dass Du bei Mängeln an der Sache immer zuerst den Mangel anzeigen musst und dem Verkäufer eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels. Das ist das Recht des Verkäufers. Wie der das macht ist seine Sache. Er kann austauschen oder erst versuchen zu reparieren. Wobei bei Neuware oft aus Kulanz getauscht wird und im Wege der Garantie beim Hersteller angefragt wird (seitens des Händlers).

Im Zweifel kannst Du auch selbst an den Hersteller herantreten wegen Garantie.

Es darf zwei mal repariert werden bevor Anspruch auf ein Neugerät oder Rückerstattung des Kaufpreises besteht.

Du kannst natürlich auch von deinem Widerruf gebrauch machen und das Gerät zurück geben.

Wie lange ist denn der Kauf her?

Und handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Kauf?

IAndyI80 
Fragesteller
 13.11.2017, 17:13

Gewerblicher Onlinekauf vom 09.11.2017

Der Lieferant hat das Recht, nachzubessern. Ein Umtausch ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Der wird erst dann erfolgen, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist oder aussichtslos erscheint.

Du kannst aber doch Dein Widerrufsrecht nutzen und das Gerät zurückgeben.

IAndyI80 
Fragesteller
 13.11.2017, 17:16

Ich habe das Gerät ja ausgepackt und angeschlossen. Kann ich trotzdem von dem Widerrufsrecht gebrauch machen? Und wird mir dann was vom Kaufpreis abgezogen da geöffnet? Vielen Dank