Neues Konto eröffnen trotz P-Konto?

5 Antworten

Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht, was soll ein neues Konto?

Wenn Du nur €218 Schulden hast und nur dieser Betrag gepfändet werden kann, ist es doch kein Problem, €4.000 auf das P-Konto überweisen zu lassen. Mehr als €218 können dann doch nicht gepfändet werden. Der Rest von €3.782 bleibt dann zu Deiner Verfügung. Wer sollte denn sonst Anspruch auf diesen Rest haben?

Das Pfändungsschutzkonto hat ja den Sinn, dass einem Schuldner ein gewisser Betrag zum Leben bleibt und nicht alles weggepfändet werden kann. Wenn die Pfändungen aber so gering sind, dass mehr als der Schutzbetrag auf dem Konto verbleibt, ist der "Überschuss" natürlich frei.

Das gilt aber ausschließlich, soweit keine weiteren Pfändungen vorliegen, aber das ist ja nicht der Fall, wie Du schreibst.

Die Frage ist allerdings, warum Du überhaupt ein P-Konto hast, wenn Du nur €218 Schulden hast, die Du sowieso jetzt bezahlst.

Und den Betrag willst Du dann an Deinen Gläubigern vorbei schleusen, oder wie soll ich das verstehen?

jessaya95 
Fragesteller
 19.10.2017, 12:06

Nein natürlich nicht, aber wenn ich einen Freibetrag von ca. 1130€ habe und die Gutschrift mehrere tausend Euro mehr überschreitet muss ich doch Gebühren zahlen oder wird überhaupt nicht angewiesen? Das weiss ich eben nicht und wollte mich erkundigen

Von dem neu angelegten Konto würde ich natürlich die Gläubiger ausbezahlen und dass P-Konto wieder auf mein normales Girokonto umstellen.

dumbo77  19.10.2017, 12:12
@jessaya95

Puh, dann ist gut. Sonst hättest Du Dir da erheblichen Ärger eingehandelt.

Mit Gebühren weiß ich leider nicht. Für möglich halte ich da alles bei den P-Konten...

Hast Du einen Insolvenzverwalter oder eine Schuldnerberatung, die Dich betreut? Da würde ich mit denen mal abklären, was da geht.

eire80  19.10.2017, 12:13
@jessaya95

Alles was über den Freibetrag wäre würde einfach gepfändet werden und deinen Gläubger übergeben, dafür brauchst du kein anderes Konto.

kevin1905  19.10.2017, 13:54
@jessaya95

Wofür denn Gebühren?

dumbo77  19.10.2017, 14:47
@kevin1905

Das basierte jetzt nicht auf bekannten Fakten. Aber nachdem die Banken aktuell sehr kreativ werden, neue Einnahmequellen zu erschließen, würde mich eine Sondergebühr für größere Einzahlungen nicht wirklich wundern. Ob sie rechtmäßig wäre, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

jessaya95 
Fragesteller
 19.10.2017, 15:49
@dumbo77

Die "Schulden" belaufen sich auf lediglich 218€ aus einer
versäumten Zahlung somit sind diese am Ende des Monats sofort wieder
beglichen, da aber nächste Woche schon der große Geldbetrag
gutgeschrieben wird weiss ich nicht was damit passiert.

Mal angenommen mein Freibetrag liegt bei 1130€ die Schulden bei 218€,
die Gutschrift beläuft sich auf über 4000€, was passiert mit den 4000€?
Dass die Schulden davon abgezogen werden ist klar aber der Gesamtbetrag
liegt ja dennoch weit weit weit über dem Freibetrag

dumbo77  19.10.2017, 20:54
@jessaya95

Oh, da möchte ich mich jetzt nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Normalerweise werden alle Drittschuldner (Arbeitgeber, Bank, andere Stellen, von denen man Geld bezieht) informiert, wie hoch die geschuldete Summe ist. Allerdings führen die dann nur immer ab, aber machen sich nicht selber eine Liste, wie viel noch übrig ist von den Schulden.

Es könnte also durchaus passieren, dass wieder bis zur Pfändungsgrenze abgeführt wird. Das Geld ist natürlich dann nicht verloren, aber es könnte einige Zeit dauern, bis Du es wieder hast.

Spontan kommt mir da nur in den Sinn, den Anwalt zu kontaktieren, der vom Gläubiger beauftragt war, und ihm den Sachverhalt zu schildern. Vielleicht lässt er mit sich reden und lässt die Pfändung aufheben, wobei die verbleibende Zeit natürlich schon sehr knapp ist.

Ist es möglich diesen Betrag auf ein separat angelegtes Konto (evtl. auch bei anderer Bank) überweisen zu lassen?

Ist es, sofern du dort überhaupt noch ein Konto bekommst. Jeder Mensch hat nämlich nur Rechtsanspruch auf genau EIN Konto auf Guthabenbasis. Ist deine Schufa schon verhagelt werden dir die meisten Banken den Mittelfinger zeigen.

Solltest du im Antrag falsche Angaben darüber machen, dass du bereits ein P-Konto hast machst du dich u.U. strafbar.

Ebenso würdest du dich strafbar machen, wenn dein Gläubiger die Vermögensauskunft verlangt und du das Konto nicht angibst.

Das Problem dabei ist, dass diese Konto auch bei der Schufa eingetragen wird und da du ja bereits eine Pfändung laufen hast, wird eben dieses Konto auch gepfändet. Dein/e Gläubiger bekommen das schon mit. 

Wäre es nicht sinnvoller den Betrag für deine Schuldensanierung zu verwenden. Wenn man Schulden macht, sollte man diese auch zurückzahlen. Vielleicht reicht ja der Betrag um deine Schulden zu begleichen.

jessaya95 
Fragesteller
 19.10.2017, 14:50

Die "Schulden" belaufen sich auf lediglich 218€ aus einer versäumten Zahlung somit sind diese am Ende des Monats sofort wieder beglichen, da aber nächste Woche schon der große Geldbetrag gutgeschrieben wird weiss ich nicht was damit passiert.

Mal angenommen mein Freibetrag liegt bei 1130€ die Schulden bei 218€, die Gutschrift beläuft sich auf über 4000€, was passiert mit den 4000€? Dass die Schulden davon abgezogen werden ist klar aber der Gesamtbetrag liegt ja dennoch weit weit weit über dem Freibetrag

eire80  19.10.2017, 16:27
@jessaya95

Freibetrag bedeutet ja nur, dass dieses Geld (z.B. bei dir 1130€) nicht gepfändet werden kann. Alles über diesem Betrag kann dann in der Höhe des Pfändungsbetrages einbehalten werden.

 Wenn du also 4000€ bekommst, werden die 218€ plus Gebühr (keine Ahnung ob es da eine gibt) gepfändet und der Rest bleibt auf deinem Konto.
Was soll damit auch passieren, der Gläubiger bzw. deine Bank kann ja nicht mehr Geld einziehen/einbehalten als beantragt wurde. 

Kannst du dem Gläubiger nicht das Geld auch überweisen ohne das eine Pfändung erfolgt. 

Ja, warum auch nicht?

jessaya95 
Fragesteller
 19.10.2017, 11:59

Ich könnte mir vorstellen dass es sich als schwierig gestaltet, ein Konto zu eröffnen wenn bereits ein P-Konto mit Pfändungen existiert (aufgrund von Schufa etc.)

Hoppenla  19.10.2017, 12:00
@jessaya95

Oh sorry, das P-Konto habe ich nicht registriert.