gleichgeschlechtliche ehe in allen eu-länder?

1 Antwort

Hallo volker71067,

Familienrecht, also beispielsweise Eheschließungen oder eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich national geregelt. Das ist auch sinnvoll, denn diese Fragen sind eng mit der Geschichte, der Kultur und der gesellschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Landes verknüpft.

Europäische Regelungen gibt es nur dann, wenn es sich um grenzüberschreitende Fragen handelt, damit die Bürger Europas in der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht eingeschränkt sind, weil sie in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben oder weil sie im Laufe ihres Lebens von einem Mitgliedstaat in einen anderen umgezogen sind. Solche Vorschriften müssen jedoch einstimmig beschlossen werden, was nicht immer einfach ist.

Deshalb hat man z.B. bei der Klärung des Güterrechts von internationalen Ehen und eingetragenen Partnerschaften das Instrument der "Verstärkten Zusammenarbeit" verwendet, d.h. es machen nicht alle Länder mit, aber immerhin gelten in 18 EU-Ländern die neuen Regeln.

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist übrigens in folgenden EU-Ländern erlaubt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Großbritannien (nicht aber Nordirland).

Mehr dazu hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/family/couple/marriage/index_de.htm

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

volker71067 
Fragesteller
 14.05.2019, 09:43

und wie ist es mit den gleichgeschlechtlichen ehen die schon geschlossen sind? gelten die auch in den anderen ländern? bin ich dann noch verheiratet?