Neuer Job, Hartz 4 im ersten Monat voll zurückzahlen?

6 Antworten

Das altbekannte Dilemma!!!!!

Zu erst einmal Glückwunsch zu dem neuen Job und zu der Rückzahlung an die Arge ist folgendes zu sagen. Du hast die Möglichkeit Widerspruch gegen den Rückzahlungsbescheid einzulegen und ihn so zu begründen, dass Du nachweisen kannst, das die Leistung der Arge tatsächlich für den Lebensunterhalt verbraucht wurde.
Guck mal, ob es in Deiner Nähe gemeinnützige Organisationen oder Beratungsstellen gibt, die Dir helfen können. Handle schnell, Dein Widerspruch muss innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Arge abgegeben sein. Lass Dir die Abgabe schriftl mit Namen des Sachbearbeiters und des Eingangsdatums bestätigen. - Wäre nicht das erste Mal, dass die Arge behauptet, man gibt etwas zu spät ab ... oder es sei nicht angekommen.

Wenn Du die Rückzahlung nicht abwenden kannst, es gebe nach dem Widerspruch noch die Möglichkeit das Sozialgericht einzuschalten, kannst Du auch die Leistung in Raten zurückzahlen.

Larah10  18.07.2011, 17:55

Vielleicht hast du das überlesen: "Mein erstes Gehalt kam am Monatsletzten meines ersten Arbeitsmonats." Das heisst, Claudia hat (z.B.) Ende Mai ihre "volle" ALG2- Hilfeleistung für den Bedarfsmonat Juni ausgezahlt bekommen (da ALG2 ja monatlich im Voraus bezahlt wird). Diese Zahlung diente dazu, ihren Lebensunterhalt + Unterkunft im Juni zu sichern. Ende Juni (also noch im Bedarfsmonat Juni) floss ihr aber nun eigenes Einkommen (in Form von Lohn) zu. D.h. sie erhielt im Juni eigenes Einkommen für ihren Juni- Bedarf ... und hatte somit im Juni volles ALG2 plus ihren (beim ALG2 nicht angerechneten) Lohn zur Verfügung. Natürlich muss sie nun das "unnötige" ALG2 für Juni an den Träger zurückerstatten. Insofern wäre ein Widerspruch gegen die Rückzahlung(sverpflichtung) zwar zulässig, aber (auch vor Gericht) ohne Aussicht auf Erfolg. Aber wie schon gesagt wurde: Eine Ratenvereinbarung war/ ist ja möglich. . :)

NurLogisch  30.07.2016, 23:46
@Larah10

Wovon soll sie denn die Miete am 3. des Juli bezahlen wenn Sie Ihr einkommen am 30. Juni direkt an das Jobcenter zahlt  um das ALGII vom 30. Mai zurück zu zahlen?

Und ich dachte immer Zuflussprinzip bedeutet es kommt darauf an in welchem Monat man das Geld ERHALTEN hat... das ALGII für Juni hat sie aber im MAI erhalten. 

Macht alles irgendwie keinen Sinn... kommt das Geld 1 Tag später darf sie alles behalten aber so muss sie alles zurück zahlen und steht im Folgemonat ohne Geld da... verrückt

Da im SGB II-Recht das Zuflussprinzip gilt, ist die Rückforderung des Jobcenter berechtigt und ein Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheiid wird genauso wenig Erfolg haben, wie ein Klage.

Es steht dir allerdings frei, mit dem Forderungseinzug eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die deinen Belastungen Rechnung trägt.

Widerspruch zur sofortigen Rückzahlung würde Sinn machen.

Denn derzeit hast du ja noch keine Lohnzahlung erhalten, wenn allerdings der Arbeitgeber nicht am Monatsletzten zahlt, sondern erst am 1. des Folgemonats brauchst du nichts zurückzahlen.

Teile dem JC mit, dass du überzahlte Leistung in Raten von Summe X zurück zahlst.

Kannst auch ruhig in dem Schreiben einen Antrag auf Erlaß stellen, der wird zwar im Regelfall abgelehnt, aber ein Versuch ist es wert.

Du hättest gleich bei Arbeitsaufnahme mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung verienbaren sollen. Das kannst du natürlich jetzt auch noch. Noch besser wäre es gewesen, mit dem Arbeitgeber für den ersten Monat die Auszhalung auf den 1. des Folgemonat zu vereinbaren. Dann hättest du nichts zurück zahlen müssen.

sprich mit denen, daß du es in raten zurückzahlst und sie dir einen teil erlassen, als einmalige beihilfe, das geht, aber besser du gehst selbst hin, finde ich aber gut, daß du einen job hast - alles gute