Neuer Job und Hartz 4 abmelden

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Erledigt ist das für dich bzw.euch noch nicht !

Erst einmal musst du deine Beschäftigungsaufnahme so schnell es geht melden und dementsprechende Nachweise beibringen,also Arbeitsvertrag und die wahrscheinlich erste Lohnzahlung.

Denn das entscheidet,ob überhaupt etwas angerechnet wird oder nicht.

Bekommst du Lohn oder einen Vorschuss noch im Mai auf dein Konto gezahlt ( Zuflussprinzip ) ,dann wird nach Abzug von Freibeträgen auf eure bezogene Leistung für Mai angerechnet.

Ist es aber erst im Juni auf deinem Konto,dann wart ihr im Mai noch voll bedürftig und müsst nichts zurück zahlen.

Es gelten dann die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,die werden theoretisch vom Brutto berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Nettoeinkommen.

Dieses anrechenbare Nettoeinkommen müsstet ihr dann im Fall das es schon im Mai aufs Konto kommen würde,ans Jobcenter zurück zahlen,weil dann eine Überzahlung eingetreten ist.

Das könnte dann auf Antrag auch in Raten gemacht werden.

Bekommst du jetzt im Mai schon einen Abschlag vom AG - gezahlt und der beträgt 500 €,dann wirst du mit der Anrechnung sicher Probleme bekommen,wenn du keinen Lohnnachweis erbringen kannst.

Denn nur auf Erwerbseinkommen stehen dir auch die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu und wenn du das nicht belegen kannst,dann kann es dir passieren,dass du nur die 30 € Versicherungspauschale geltend machen kannst,also dann 470 € angerechnet und zurück zu zahlen wären.

Danke dir für deinen Stern !

Wenn dein Geld am 31. auf dein Konto fließt wird das Amt das mit dem ALG II verrechnet und du wirst was zurück zahlen müssen. Kommt dein Gehalt allerdings erst am 1. auf dein Konto hat sich das erledigt. Allerdings wirst du das dem Amt nachweisen müssen.

Vielleicht kannst du noch versuchen Einstiegsgeld nach § 16b SGB II zu beantragen. Das Geld is allerdings ermessens Entscheidung des SB aber muß dafür nicht zurück gezahlt werden.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich erst 500€ am ende des Monats bekomme, und den Rest am 15. darauf folgenden Monats.

@3EK12

Dann wirst du ca 300€ ans Amt zurück zahlen müssen... Die Sache mit dem Einstiegsgeld würd ich versuchen. So für Juni dann, damit du das nicht auch wieder zurück zahlen musst.

Als erstes mußt du beim Jobcenter melden, dass du einen neuen Job hast. Dann schickst du eine Kopie des Arbeitsvertrages u. eine vom AG ausgefüllte Einkommensbescheinigung (das Formular dafür kannst du auf der Internetseite der Arbeitsagentur herunterladen u. ausdrucken) an das JC.

In einigen Wochen bekommst du Post von der Arbeitsagentur, wieviel du von deinem letzten Hartz-4-Geld zurückzahlen musst. Dieses kannst du auch in Raten abzahlen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Glück bei deiner neuen Arbeitsstelle!!

Also: Falls andere auch vor dem selben Problem stehen: Wir mussten nichts zurückzahlen, obwohl der Vorschuss von 500€ vor dem 1. gekommen ist.

Es wurde für den Monat Juni gezählt, obwohl es im Mai aufs Konto gekommen ist. An sonsten wäre es ja schwachsinnig, weil die uns dann im Juni nochmal unterstützen müssten. Mittlerweile sind wir raus vom Jobcenter und kriegen keine Unterstützung mehr weil kein Bedarf mehr da ist.

Vielen Dank an alle die geholfen haben mit Ihren Antworten. Mfg

Knifflig. Als erstes Amt anrufen und melden, dass du nen Job hast, dann bekommst du Unterlagen zugeschickt, die du und dein enuer Arbeitgeber ausfüllen müssen. Diese Einkommensbestätigung muss der Arbeitgeber ausfüllen. Der schickt das dann ans Amt. Das sollte im günstigsten Falle daraufhin das Hartz 4 für deine Familie seöbstständig neu berechnen, so viel Intelligenz trau ich denen aber (bei aller Liebe) nciht zu.

Deshalb würde ich dir raten dich mit dieser Frage direkt, wenn du dich morgen beim Amt als arbeitstätig meldest (telfonisch), direkt nachzufragen bei dem Menschen am Telefon, wie du weiter verfahren sollst, ob du jetzt zusammen mit deinem Partner einen komplett neuen ANtrag stellen musst, damit derjenige/diejenige weiterhin hartz 4 bekommt.

AUßerdem: Wenn das Geld erst am Ende des Monats oder erst im FOlgemonat ausgezahlt wierst, hast du diesen Monat ein effektiv geringeres Einkommen, das heißt, es muss sowieso eine Zuschuss-Berechnung erfolgen. Das hißt, wenn du zu wenig verdienst (also pauschal geschätzt unter 800 Euro), dann bekommst du zuschuss vom Amt. Das muss aber auch extra beantragt und neu berechnet werden.

Also, ruf beim Amt direkt in der servicestelle an und erkundige dich, die sind meistens sehr kompetent und könnnen dir sagen, ob die das jetzt selbstständig neu berechnen, wenn du die Unterlagen eingerecht hast, oder ob du danach noch mal einen neuen Antrag stellen musst.