Kann ich einfach von heute auf morgen den Arbeitgeber wechseln wenn ich schon 2 Jahre im Unternehmen bin?

6 Antworten

Du kannst i. d. R. auch dann nicht den AG von heute auf morgen wechseln, wenn du nur einen Tag dort arbeitest. Du hast eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, sind das 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Begründen musst du als AN eine ordentliche Kündigung niemals.

 Willst du früher raus aus dem Vertrag musst du mit deinem AG über einen Aufhebungsvertrag sprechen.

Ich lese gerade in deinen Kommentaren, dass du im ÖD beschäftigt bist. Dort wird man dir bzgl. Aufhebungsvertrag normalerweise keine Steine in den Weg legen.

Wenn Du die Kündigungsfrist umgehen möchtest, musst Du dich mit dem alten Arbeitgeber einigen. ( Aufhebungsvertrag).

Vermutlich verlangt der alte AG dafür eine Entschädigung. ( Geld)

ich arbeite aber im öffentlichen Dienst.

Den Arbeitsvertrag den man mal unterschrieben hat vielleicht hinterm Sessel rauskramen und nach der Kündigungsfrist suchen. 

Fristlos ohne wirklichen Grund gibts nicht - ansonsten mach einen Aufhebungsvertrag mit deinem Chef wenn er sich dazu bereit erklärt.

Ja gut, aber was will er machen, wenn der Mitarbeiter partout nicht mehr kommen will? Der wird wissen, dass wenn er als Chef verneint sich der Mitarbeiter einfach dauerkrank meldet oder sich tot stellt. Die Polizei wird einen schon nicht von zuhause abholen.

@KowloonCN

Dann kann er unter Umständen Schadensersatz vom Mitarbeiter verlangen, falls dieser sich nicht für den gesamten Zeitraum krankmelden sollte. Also einfach so gar nicht mehr gehen ist auch nicht drinne.

Also: Aufhebungsvertrag oder mit ordentlicher Frist kündigen & krankmelden, wobei ich dir wirklich zum Aufhebungsvertrag raten würde, wenn du ab 01.10 schon eine neue Stelle hast.

@Question2922

Auschlaggebend wäre für mich jetzt wie viel Schadenersatz mein AG im öffentlichen Dienst von mir verlangt, wenn ich das Angestelltengehalt doch immer rückwirkend bekomme.

@KowloonCN

Dabei geht es nicht nur um das Gehalt muss man anmerken! Wenn dein AG deshalb z.B einen Ersatz einstellen muss, kann er dir dafür teilweise auchnoch Kosten berechnen - wie das im öffentlichen Dienst ist kann ich dir allerdings nicht sagen.

@KowloonCN

Schadenersatz entsteht nicht durch das Gehalt ....

sondern durch den Einsatz einer Ersatzkraft, welche deine Arbeit erledigen darf ...

@wurzlsepp668

sondern durch den Einsatz einer Ersatzkraft, welche deine Arbeit erledigen darf ...

Das ist kein ausreichender oder jedenfalls nur sehr schwer belegbarer Grund für einen Schadenersatzanspruch bei unberechtigter fristloser Kündigung.

Ein solcher "Schaden" würde schließlich auch entstehen, wenn der Arbeitnehmer krank oder im Urlaub wäre.

Ein Schadenersatzanspruch kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden in unmittelbarem, direktem Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten entstanden ist und nicht auch aus anderem Grund (Krankheit, Urlaub) entstanden wäre.

Das geht normalerweise nicht, denn es sind Kündigungsfristen einzuhalten, die im Arbeitsvertrag stehen. Mit einem Aufhebungvertrag - das Einverständnis Deines Chefs vorausgesetzt - könntest Du schnell raus.

Ok aber was will der Arbeitgeber machen, wenn man bspw. statt zu
kündigen einfach ohne ein Wort fern bleibt? Dann kündigt doch er mir
fristlos, was ja dann auch in meinem Sinne wäre irgendwie.

@KowloonCN

Er könnte Dich z.B.  schadensersatzpflichtig machen für ausgefallene Arbeitsstunden, entstandene Unkosten usw.Versuche, Dich mit ihm schriftlich zu einigen z.B. mit einem Aufhebungsvertrag.

Hi, wenn öffentlicher Dienst, dann 6 Wochen Kündigungsfrist. Das wusstest du aber sicher schon ...