Neuer job , muss man Geld ans Jobcenter zurückzahlen.?
Hallo, und zwar beziehe ich momentan noch alg 2 , aber ab Februar bin ich dann noch in einer Beschäftigung, würde ich noch Geld vom Arbeitsamt im Februar überwießen bekommen?weil ich meinen Lohn erst mitte März bekomme , was wäre dann mit den Monat Februar dann hätte ich ja nichts...wie läuft das denn ab ?
6 Antworten
Dein Arbeitgeber wird dich automatisch und selbstständig beim Arbeitsamt anmelden, ab diesem Zeitpunkt wird dein arbeitslosen Geld sofort eingestellt und du musst in diesem Sinne gar nichts machen (auch nicht das Geld zurück bezahlen)
Zitat:
Dein Arbeitgeber wird dich automatisch und selbstständig beim Arbeitsamt
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Der Arbeitgeber meldet nichts dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter .. die Änderungen in den Verhältnisen muss der Leistungsempfänger selbst anzeigen, dazu ist er auch verpflichtet ....
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer aber zur Sozialversicherung an ..
Du bekommst kein Geld vom Amt mehr, wenn du einen Job hast, das heißt du wirst Anfang Februar noch das Geld für Januar vom Amt bekommen.
(Wenn du erst Mitte Februar anfängst zu arbeiten, bekommst du Mitte Februar noch anteilig Arbeitslosengeld für Februar gezahlt)
Daher musst du kein Geld zurückzahlen, da du keines mehr erhalten wirst. Natürlich musst du dem Amt melden, dass du in Arbeit bist und meist auch einen Arbeitsvertrag vorlegen.
Zwischen Arbeitslsoengeld 1 udn Arbeitslsoengeld 2 gibt es einige Unterschiede
nämlich
- bei Alg1 entfällt der Anspruch mit Arbeitsaufnahme
- bei Alg2 erst mit Wegfall der Bedürftigkeit (Zufluss des ersten Lohns)
Wenn Du Alg2 beziehst gilt für Dich das Zuflussprinzip, das heißt Deine Bedürftigkeit entfällt erst in dem Monat in dem das Gehalt zufliesst.
Du musst selbsrverständlich die Arbeitsaufnahme anzeigen, wenn das Gehalt für Februar aber erst im März ausgezahlt wird (zufliesst) hast Du für den Monat Februar noch Anspruch auf die Alg2 Leistungen ...
Genau das meine ich ja.Würd ja auch nicht anders gehen wie soll man sonst das Ticket Fixkosten etc zahlen wenn im Februar das Geld entfällt und im März wieder fließt
PS: je nach Einkommen kann es auch sein, das Du auch weiterhin Anspruch auf aufstockende Leistungen hast, deswegen möchte das Jobcenter meistens den Arbeitsvertag oder die erste Abrechnung sehen ...
den Lohn den du im März kriegts ist doch wohl für den Februar
willst du 2 x abzocken ?
bitte nachlesen .. Zuflussprinzip ....
du kannst dich schon jetzt etwas einschränken oder den neuen chef um einen vorschuss bitten.. 2x geld vom AG und vom amt bekommst du im februar nicht.. oder musst zurückzahlen...
was soll "bekommt das denn jeder" bedeuten?
bekommt das denn jeder