Kaution an Jobcenter zurück?

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"Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.

Wenn dann allerdings nach einem Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden."

http://www.elo-forum.org/alg-ii/4140-kaution-wohnung-alg.html

Sieht so aus, als hätte Deine SB recht.

aso ok danke :) aber soll ich es nicht lieber jetzt der neuen Sachbearbeiterin mitteilen, dass wir die Kaution zurückgekriegt haben?

Was ich dazu noch für ein Problem hab ist... Wir haben vom Vermieter für die alte Wohnung auch eine Nebenkostengutschrift 135 € gekriegt für 2013. Wir haben die Miete für Januar, Februar, März, April und Dezember selber gezahlt. Januar bis April hatte ich Arbeit und konnte das tilgen. Doch ab dem 1.Dezember hat das Jobcenter unsere neue Wohnung gezahlt. Die alte Wohnung musste noch bis zum 10. Dez gezahlt werden, das haben wir gemacht aber halt für ganz Dezember(322€). Die Miete für Dezember betrug wegen der Nebenkostengutschrift eben 135 € weniger. Für die restlichen 20 Tage im Dezember bekommen wir wieder eine Gutschrift. Was wird bzw. kann das Jobcenter in diesem Fall machen. Dürfen Sie die Nebenkostengutschrift fürs ganze Jahr bekommen?Kann ich mit Ihnen ausmachen dass sie nur den Teil für 7 Monate bekommen?? Sie möchten das Geld haben aber mich hat keiner gefragt wie ich selber die Dezember Miete übernehmen konnte und wo ich alles sparen musste.....

@322012

So genau weiß ich das leider nicht.

Bei uns gibt eine Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger, da kann man bei solchen Fragen hingehen. Möglicherweise gibt es das bei Euch auch - google mal danach.

@322012

Die Kaution wird als Vermögen angesehen, sprich die sollte unter die Freibeträge fallen die man für Vermögen hat, außer Du hättest das schon voll ausgeschöpft.

Die Nebenkostengutschrift wird voll angerechnet aufs ALG II da hier das Zuflussprinzip greift. Sprich Einkommen wird dann angerechnet wenn es eingeht.

Umkehrschluss, wenn das Jobcenter nun die Wohnung zahlt und Du bei der nächsten Nebenkostenrückzahlung nicht mehr im Bezug bist, darfst Du das Geld dann auch behalten, hier ist nur wichtig ob man im Bezug ist, oder nicht.

Bei der Kaution verhält es sich anders, die ist kein Einkommen im herkömmlichen Sinne, das ist quasi Geld, was bei der Bank durch einen Dritten (Vermieter) auf Deinen Namen angelegt wurde und nun zurückfließt.

@322012

Da diese Gutschrift der Unterkunft und Heizung zuzuordnen ist,egal ob ihr selber gezahlt habt oder nicht,wirkt sich diese Gutschrift auf eure laufende Leistung aus,sie wird voll angerechnet !

@Urknall

Vielen Dank! :)

@isomatte

ok danke

Eine Kaution stellt eine Art Sparguthaben dar,deshalb wird es auch nicht als einmaliges Einkommen angerechnet !

Du darfst damit natürlich nicht über dein Schonvermögen von 150 € pro Lebensjahr + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen kommen,sonst ist zumindest eine teilweise Anrechnung möglich.

Nein, natürlich nicht. Sie wird mit deinem Bedarf verrechnet wie eine Steuererstattung in dem Folgemonat des Zugangs. Viel Glück.

bekomme ich dann weniger Geld vom Jobcenter?

@322012

Nein, keine Sorge 322012, die Antwort von schleudermax ist Blödsinn. Angeben musst du natürlich das als Vermögen, wenn du wieder über die Kaution verfügst, aber gehört noch zum Freibetrag und darf nicht angerechnet werden.

@Fighter09

Wie bitte? Seit wann und wo steht das genau?

Wenn man keine Ahnung hat......

Und dazu kannst du sicher auch die entsprechende Quelle darlegen, oder?

??