Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit?
ich fange im Januar nach der Elternzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber, wo ich seit 2002 beschäftigt bin an. Dieser gab mir einen neuen Arbeitsvertrag da sich die Stundenzahl minimiert hat. Habe ich dadurch Nachteile, vonwegen, da der andere Vetrag nicht eändert wird, sondern ein neuer erstellt wird?? Auch wegen eventueller Abfindung bei Kündigung , was dann die Betriebszugehörigkeit betrifft??
3 Antworten
Ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich. Eine Zusatzvereinbarung zum alten Arbeitsvertrag in der Stundenumfang und Vergütung (weniger Stunden = weniger Geld) neu geregelt wird, ist ausreichend. Ich denke mal da sind weitere Änderungen im neuen Arbeitsvertrag und der Arbeitgeber nutzt die Chance, diese durchzusetzen. Bitte frage nach einer Zusatzvereinbarung zum alten Vertrag. Check aber vorher genau, welche weitere Änderungen der neue Vertrag hat.
Merke: Vertrag kommt von vertragen. Verträge schließt man aber für die Zeit, wo man sich nicht mehr verträgt :)))
Den AV nicht unterschreiben mit dem Hinweis auf schriftliche Nebenvereinbarung zum alten AV in Bezug auf Stunden-Minimierung und gleichzeitig zum Betriebs-/Personalrat. Elternzeit rechtfertigt nicht einen neuen AV! Vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer notwendig unter Hinzuziehung des BR/PR = mitbestimmungspflichtig!
dein bestehender arbeitsvertrag hätte nicht neu aufgesetzt, sondern nur geändert werden sollen. durch einen zusatzvertrag.