Neuer arbeitgeber gefunden?

5 Antworten

kann ich bei den andern arbeitgeber kündigen?

"Können" kannst Du, es ist aber nicht zu empfehlen, solange Du keinen, vom anderen AG unterschriebenen, Arbeitsvertrag hast.

Ein ausgefüllter Personalbogen nützt Dir nichts, wenn Du jetzt kündigst und Du den Job dann doch nicht bekommst.

Nein. Mit dem Personalbogen biste nur in der Akte drin. Kündige bitte erst, wenn du den neuen Vertrag sicher in der Tesch hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast Du auch schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Erst dann darfst Du kündigen.

Ja, kannst du, natürlich nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Den unterschriebenen Arbeitsvertrag solltest du schon auch haben..