Neue Wohnung zum 01.09. - Drei Monate Warmmiete im voraus, zzgl. Kaution.

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Könnt ihr mir einen Ratschlag geben?

Wenn Du die Wohnung wirklich willst, dem Vermieter nach beidseitiger Unterschrift des Vertrages, mitteilen das per Gesetz Mieten monatlich zu zahlen sind und das erst ab Mietbeginn, nicht vorher.

Ebenso die Kaution. Diese darfst Du per Gesetz sogar in 3 gleichen Raten zahlen. Die erste bei Mietbeginn, die anderen in den Folgemonaten. Zur Kaution Rate ich Dir selbst bei einer Bank ein Kautionssparbuch anzulegen und die 3 Raten darauf einzuzahlen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Garii, sobald er die Kaution einbezahlt hat, von der Hausverwaltung den Beleg anfordern soll, dass die Kaution seperat auf ein Konto z.Gunsten des Mieters angelegt wurde.

Übrigens finde ich, dass dies nicht nach einer seriösen Hausverwaltung klingt.

Es gibt einfach nur zwei Möglichkeiten

  1. Du nimmst deren Vorgehensweise in Kauf

oder

  1. Du suchst Dir eine andere Wohnung.

Jeder Vermieter möchte sich logischerweise absichern aber der Vermieter bestimmt auch die Spielregeln. Evtl. hat der Vermieter schon ein mal schlechte Erfahrungen gemacht und sichert sich auf diese Art und Weise ab,

Alternativ wäre es aber auch möglich dem Vermieter etwas schriftliches in die Hand zu geben. Evtl. können Deine Eltern für Dich eine Miet-Bürgschaft übernehmen. Dann sollte der Vermieter keine Argumentation mehr dagegen haben.

Der Vermieter (den meintest Du wohl ...) kann nicht darauf bestehen, dass die Kaution vorausbezahlt wird. So kann in 3 Monatsraten beginnend mit dem Anfang des Mietverhältnisses bezahlt werden. Also z. B. gleichzeitig mit den ersten drei Mietzahlungen.

Die Kaution darf nicht mehr als die dreifache Kaltmiete betragen.

Versuch das also dem Vermieter klar zu machen. Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern.

Das ist mal etwas erfreulicheres.

Die Kaution besteht ja aus der Kaltmiete, der Vermieter(sprich die Hausverwaltung) besteht aber zu der Kaution auch noch zusätzlich drei Warmmieten vorab zum Mietvertrag.

Sprich wenn ich sage, dass ich die Kaution erst zu Beginn des Einzugs zahlen will. dann darf der Vermieter also die Wohnung mir nimmer verweigern? Das ist echt gut. Und die Warmmiete muss ich dann auch nicht zum Mietvertrag zahlen?

@garii

Huch! Da sieht man mal wieder, dass ich doch oft sehr flüchtig lese :-S

Es kommt ja oft vor dass z. B. die Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben. Das wäre dann auch eine Absicherung des Vermieters, die über die normale Kaution hinausgeht. Wie es aber juristisch mit echten Mietvorauszahlungen aussieht, da bin ich spontan auch nicht bewandert.

Es würde aber die Regelungen bezüglich der Kaution pervertieren, wenn es noch zusätzliche Beträge zur Sicherstellung der Mieteinnahmen gäbe. Grundsätzlich sind Mietzahlungen jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats fällig, für den die Miete bezahlt wird.

Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern.

Aber dann vielleicht, weil ihm auf einmal die Nase nicht mehr gefällt.

Der Vermieter ist am längeren Hebel. Sicherlich "darf" er dir keine drei Monatsmieten im Voraus abnehmen, aber es steht ihm frei, den Mietvertrag mit dir zu unterschreiben oder auch nicht, wenn du ihm sagst, dass er das nicht darf/du das nicht möchtest.

"Er darf Dir deshalb auch die Wohnung nicht verweigern." Richtig. Und er wäre schön blöd, wenn er die die Wohnung deshalb ablehnen würde. Aber er MUSS dir auch die Wohnung nicht geben. Sondern ist in der Wahl seiner Mieter frei und nimmt einfach jemanden, der ihm die 3 Vorausmieten zahlt. Er braucht überhaupt nicht zu begründen, warum gerade du die Wohnung nicht bekommst.

Das sollten Sie nicht unterschreiben, dass ist Bauernfängerei. 3 Monate Miete im Voraus verstößt zudem gegen das Mietrecht. Kaution ja, aber nur eine Miete im Voraus wird fällig bei Mietbeginn (nicht bei Vertragsunterzeichnung). Suchen Sie sich eine andere Wohnung.