Hausverwaltung zahlt Mietkaution nicht zurück?

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Hallo,

Nicht so voreilig!

Die Mietkaution wird erst zurückgezahlt, wenn auch die letzten Mietforderungen abgegolten sind.

Dazu zählt nicht nur die reine Miete, sondern auch die Nebenkosten!

Also, erst nach der letzten, Dich betreffenden Nebenkostenabrechnung, bekommst Du Deine Kaution zurück.

Übrigens nicht einfach los! Erst mal, auch das kleingedruckte!! des Vertrages lesen (hier insbesondere der Klausel mit der Kaution).

Ich warte seit einem Jahr (August 16)  und habe jetzt die Abrechnung bekommen - und das Geld.

Grüße aus Leipzig


Hallo, ich habe mir den Abschnitt zum Thema "Mietkaution" mehrmals durchgelesen. Da stehts nichts "kleingedrucktes" und es ist ziemlich komisch, wenn die Hausverwaltung meine E-Mail ignoriert.

@AdamDrake

Geht denn anrufen nicht?

Bei uns gab es da einen Ansprechpartner, der für das Haus der Ansprechpartner war und auch die Wohnungsübergabe gemacht hat.

@AlterLeipziger

Ich habe da angerufen, die leiten mich ständig weiter. Mir wurde am telefon gesagt, dass sie meine Bankdaten für eine Rückzahlung benötigen. Ziemlich unseriös, dass man sich von selbst melden muss um sein Geld zu bekommen. 

Ich gab denen Meine Bankdaten und sie meinten es gäbe keine Einzahlungen von mir. Daraufhin haben die mich an eine Frau weitergeleitet die damals die Eigentümerin war, diese weiß aber auch absolut nichts von meiner Kaution. Ich fühle mich ehrlich gesagt ziemlich verarscht.

@AdamDrake

Na das klingt nun aber wirklich als Ruf nach einem Anwalt!
Ich hatte einen Mietvertrag, in dem das so stand, wie gesagt, und nach der Wohnungsübergabe, die auch problemlos verlief, war das so, wie schon beschrieben. Also vorher vereinbart und auch genauso abgelaufen.

@AlterLeipziger

Das sehe ich leider genauso. Könnten Sie mir bei der Formulierung einer E-Mail helfen? Die Mail soll nicht aggressiv klingen, ich möchte denen bloß klar machen, dass ich informiert bin und mein Geld zurückverlange. 

@AdamDrake

Sehr geehrte Damen und Herren  ,

ich möchte Sie daran erinnern, dass laut Mietvertrag ....(hier eintragen: Mietername, Ort, Straße und Hausnummer, wie im Vertrag geschrieben steht)

die Kaution, in Höhe von ...€, 3 Monate nach der Wohnungsübergabe, die am ... erfolgte, auf mein Konto einzuzahlen war!

Bisher erfolgte keine Zahlung.

Sollte die Einzahlung bis (hier eine bis 2 Wochen eintragen als Datum) nicht erfolgen, werde ich meinen Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

....

P.S.: E-Mail ist aber (noch) keine Rechtsgültige Form! Da würde ich einen Brief, am besten per Einschreiben, schicken.

@AlterLeipziger

Sieht super aus, vielen Dank für die Hilfe. Bekommst morgen die Top Antwort. :)

@AdamDrake

Danke zurück und viel Erfolg.

Laut dem Deutschen Mieterbund muss der Vermieter dem Mieter erst / spätestens nach zwölf Monaten(!) die Kaution oder den Teil, der ihm davon noch zusteht, auszahlen. Grund ist, dass einmal pro Jahr die Betriebskostenabrechnung fällig wird, mit der alle Ansprüche des Vermieters verrechnet werden können. Während dieser zwölf Monate darf der Vermieter aber nicht die volle Kaution zurückhalten, sondern nur den Teil, der voraussichtlich nötig ist, um die zusätzlichen Kosten zu decken (BGH, Az: VIII ZR 71/05).

Warum steht in meinem Mietvertrag dann etwas von 3 Monaten? Ich bin verwirrt.

@AdamDrake

Dann schick denen doch Mal ein Einschreiben mit einer Kopie dieser Mietvertragsseite, wo Du diese 3-Monate-Frist markierst und mahne die Rückzahlung offiziell an incl. Hinweis, bis wann die Zahlung spätestens da sein soll (z.B. innerhalb von ~14 Tagen, Dauer Postversand einrechnen und konkretes Datum nennen!).

Weise dann noch darauf hin, dass Du, falls das Geld dann immer noch nicht rechtzeitig zurück gezahlt wird, Du einen Anwalt beauftragen wirst, dessen Kosten sie dann natürlich auch noch zu zahlen hätten.

Vielleicht hilft das.

schreib' einfach mal keine E-Mail sondern einen Brief per Einwurfeinschreiben.

Setze darin eine letzte Frist und kündige an, bei fruchtlosem Verstreichen einen Anwalt damit zu betrauen

Also einen Anwalt brauchst du erst mal noch nicht. Aber du solltest unbedingt per Brief schreiben, nicht per E-Mail, denn das allein zeigt auch, dass du es ernst meinst.

Laut Gesetz gilt eine Verjährung von 6 Monaten für Dinge, die mit der Kaution zu tun haben. Danach spätestens kann die Kaution nicht zurück gehalten werden, jedenfalls der größte Teil davon nicht.

Ein Teil der Kaution kann noch weiter zurück gehalten werden wegen der Nebenkostenabrechnung, und zwar in einer Höhe, die aufgrund bisheriger Abrechnungen vermutet werden kann.

Schreib einen Brief, in dem du die Rückzahlung der Kaution innerhalb von 14 Tagen forderst. Gib dabei aber ein genaues Datum an. Und schreib auch deine Bankverbindung mit rein.

Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du selber bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen, oder du beauftragst einen Anwalt damit. Ich bin zwar kein Anwalt, aber kann dir damit dann auch helfen, wenn du mich kontaktierst.

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich werde es im Hinterkopf behalten. :)

Mit Mahnkosten und Anwalt drohen !Nach 5 Tg. war mein Geld da ! Mfg.