neue wohnung..doppelte miete?

6 Antworten

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Ich würde mit der jetzigen Vermieterin einfach mal reden und sie fragen, ob sie Dich früher aus dem Vertrag lässt. Das ist u.U. möglich, wenn ein Nachmieter zur Verfügung steht, um den Du Dich dann auch ggfs. kümmern solltest/könntest. Bei mir hat das früher mal auf diese Weise geklappt.

Bei der Verrechnung der Kaution stellen sich Vermieter gerne etwas bockig an, da sie ja zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen können, inwiefern evtl. noch Abzüge für mögliche von Dir verursachte Mängel bevorstehen.

Versuchen solltest Du es in einem freundlichen Gespräch auf jeden Fall mal. Rein rechtlich hast Du aber m.E. keinerlei diesbezügliche Rechte.

Vielleicht ist auch der neue Vermieter bereit, Dir zumindest eine Miete zu erlassen, weil Du evtl. zwar schon die Wohnungsschlüssel hast, aber wegen möglicher noch anstehender Renovierungsarbeiten noch gar nicht dort wohnst. Auch das hat bei mir schon einmal geklappt, war aber nur darauf zurück zu führen, dass mein neuer Vermieter zum einen sehr, sehr kulant war und zum anderen finanziell nicht zwingend auf diese Monatsmiete angewiesen war.

Was mich aber unabhängig davon sehr überrascht ist die Nachzahlung der Nebenkosten in dieser Höhe. Leistest Du keine monatlichen Vorauszahlungen dafür? Mir kommt dieser Betrag extrem hoch vor. Hoffentlich hast du die NK-Abrechnung gewissenhaft geprüft.

Nolti  11.03.2010, 06:55

Da hast du Recht! Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Das ist wirklich sehr viel als Nachzahlung!

Momo1965  11.03.2010, 07:34
@Nolti

Tja, so ergänzt man sich halt immer wieder! ;-)

sammy2010 
Fragesteller
 11.03.2010, 08:23
@Momo1965

ja ich weiss das die nebenkosten extrem hoch sind, wir zahlen monatlich einen abschlag von 200 euro...wir haben bei der hohen nachzahlung 1200 euro mehr an heizkosten verbraucht wie das vorjahr...obwohl m vermieterin einen festpreis mit dem gaslieferanten hat. hier wohnen noch 3 mietparteien aber die haben im durchschnitt 150 - 200 nachzahlung....die ista hat das angeblich überprüft u es sei richtig...was soll ich noch machen

Momo1965  11.03.2010, 08:37
@sammy2010

Wer oder was ist ista?

Die Differenz Deiner Nachzahlung steht aber wohl in keinem Verhältnis zu denen Deiner Nachbarn. Oder heizt Du Deine Wohnung auf muckelige Sauna-Temperatur? :-)

Anhand von Verbrauchszählern kann man das doch sehr leicht selbst nachprüfen. Die Mühe würde ich mir in diesem Falle aber bestimmt mal machen. Tja, und wenn das dann alles korrekt sein sollte, heißt es nur: Augen zu und durch... und im nächsten Winter dann mal Dein Heiz-Gewohnheiten überdenken.

Momo1965  11.03.2010, 20:58
@Momo1965

Wenn die Vermieterin mit dem Gas-Lieferanten einen Festpreis vereinbart hat und sich Deine Heizgewohnheiten im Laufe des vergangenen Jahres nicht geändert haben, ist eine Nachzahlung i.H. von 1.200 € unrealistisch.

Ich würde – sofern noch nicht geschehen – die Gas-Uhr vom Eich-Amt überprüfen lassen. Wende Dich am besten an die Verbraucherberatung. Die können Dir sicher sagen, wie Du in einem solchen Fall vorgehen kannst.

Momo1965  22.03.2010, 11:17
@Momo1965

Lieben Dank für das Sternchen! :-)

Rechtlich kannst du die Kaution gegen rechnen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit selbst einen Nachmieter zu suchen. Dann ersparst du dir vielleicht die Monats Mieten, denn er kann ja gleich einziehen wenn du ausziehst. Rechtlich muss die Vermieterin dir schriftlich bestätigen was sie abgezogen hat und beide Seiten müssen unterschreiben. Auch die offene Forderung kannst du mit der Kaution verrechnen. Am besten aber ist mit der Vermieterin zu reden, ob sie dich aus dem Vertrag lässt, wenn du einen Nachmieter suchst!

Ich denke, wenn du deinem jetzigen Vermieter noch die Nebenksoten teilweise schuldest, wird er die Kaution zuerst einmal damit verrechnen. Vielleicht hat dein Vermieter ja die Möglichkeit, die Wohnug schneller wieder zu vermieten, und erspart dier damit die doppelte Mietzahlung. Das würde ich aber auf jeden Fall abklären, bevor du bei der neuen Wohnung eine Zusage machst. Ein Umzug ist eben immer mit einer finanziellen Belastung verbunden - leider. Liebe Grüße

sammy2010 
Fragesteller
 11.03.2010, 05:38

ja mit der kaution die nebenkosten berechnen ist ja auch möglich....ich hoffe nur er hat ein "herz" und lässt mich früher raus.

Nolti  11.03.2010, 05:46
@sammy2010

Ich drücke dir die Daumen- auch das es mit der neuen Wohnung klappt.

also wie das jetzt rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen

aber manchmal lassen vermieter mit sich reden also wenn du im anbietest das du dich um einen nachmieter kümmerst so das wenn du raus bist ein anderer die wohnung bezieht so das er keinen nachteil hat das problem du musst erstmal jemanden finden der direkt an dem tag einzieht an dem du ausziehst und dein vermieter muss diesen nachmieter auch haben wollen also nicht irgendwer der vieleicht die miete nicht zahlen kann und so

wenn er dann noch die kauton mit der nachzahlung verrechnet ist die sache im kasten

du musst also mit ihm reden

manchmal haben die sogar ein herz und es geht sogar noch leichter zb verzicht auf kündigungsfrist

wenn das aber ein unmensch ist was es ja durchaus bei vermietern schonmal gibt lässt er nicht mit sich reden und pocht auf sein recht also das was auf papier geschrieben steht

und wenn es ein a.... ist dann kündigt er dir dirkt danach weil er denkt du willst ja eh wech und die neben kosten kannst du sowieso nicht zahlen und so ....

nur die frage ist ob du dann noch in die andere wohnung kannst

sammy2010 
Fragesteller
 11.03.2010, 05:37

ich danke dir für deine antwort....das ganze ist echt doof...ich hoffe m. vermieter hat ein einsehen...lg

Du kannst mit beiden Vermietern versuchen, zu verhandeln. Ob Dich der bisherige früher as dem Mietvertrag rausläßt, ist fraglich, denn Deine Mietzahlung ist ja eine Größenordnung, mit der er bei den Einnahmen rechnet. Vielleicht kannst Du ihm einen Nachmieter präsentieren, den er akzeptiert - dann wärst Du das Problem los.

Andererseits könntest Du mit dem neuen Vermieter vielleicht ein oder zwei Monate mietfrei vereinbaren. Von solchen "Einzugsprämien" hab ich in der Vergangenheit schon gehört - ging dann allerdings eher um Wohnungsgenossenschaften. Wenn er Euch als Mieter haben will, dann könnte das durchaus funktionieren.

Wenn beide knallhart sind, besteht der eine auf Einhaltung der Kündigungsfrist mit entsprechender Mietzahlung und der andere eben auch auf Mietzahlung vom 1. Tage an. Dann müßt Ihr Euch entscheiden, was finanziell möglich ist...