Neue Wohnung – welche Informationen erhält der Vermieter vom Finanzamt?

3 Antworten

Gar keine. Höchstens von der SCHUFA, sofern er deren Vertragspartner ist. Das Finanzamt gibt keine Auskunft, auch ein bisheriger Vermieter wird sich auf so was nicht einlassen.

Ein Vermieter hat keinerlei Zugriff auf Daten des Finanzamtes - und auch keinen Anspruch auf z.B. Vorlage eines Steuerbescheides und das FA wird auch keine Daten herausgeben.

Deine Steuer-ID wird lediglich im Zusammenhang mit der Anlage Deiner Kaution oder der Genossenschaftsanteile benötigt.

Das Finanzamt erteilt nur Auskunft, ob du deine Steuern pünktlich gezahlt hast, aber nichts über die Höhe.

Das Finanzamt erteilt nur Auskunft, ob du deine Steuern pünktlich gezahlt hast,

Nö. Warum auch?

@Oponn

Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen z.B.

@ART71

Doch nicht an den Vermieter.