Neue Duschrinne (1/2 Jahre alt) defekt im neuen Haus, dadurch Wasserschaden, wer zählt?

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Häufig sind Montage- und Abdichtungsfehler an der Ablaufrinne ursächlich für solche Schäden: Die Montageanleitung muss peinlich genau beachtet werden, und die Abdichtung / der Anschluss der Dichtschürze an die Duschabdichtung ist eine Sache für erfahrene Profis, die dabei sehr sorgfältig vorgehen müssen. Bei einem Schaden nach so kurzer Zeit wäre normalerweise die Firma im Zuge der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Da Du aber diese Arbeit wohl teilweise selbst ausgeführt hast, könnte das schwierig werden.

Der durch das Duschwasser, welches an der vermutlich mangelhaften Abdichtung bestimmungswidrig ausgetreten ist, verursachte Nässeschaden am Gebäude ist jedoch durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Die Schadenbeseitigung am Anhydritestrich, decken und Wänden wird also vom Gebäudeversicherer reguliert. Allerdings sind Schäden an Armaturen (z.B. Duschrinnne) oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (außer bei Frostschäden), so dass die Kosten für den Austausch / die neue Eindichtung der Ablaufrinne von Dir selbst getragen werden müssten (falls nicht die Firma im Rahmen der Gewährleistung doch dafür gerade steht).

Hallo,

am besten du rufst die Firma mal an, damit ein Fachmann sehen kann, was überhaupt passiert ist.

Eine Duschabdichting ist jedoch auch nicht dafür gedacht, einen Wasserschaden zu verhindern.

Vielmehr soll die Dichtung verhindern, dass kein Wasser in die Fugen der Fliesen oder am Duschrand vorbei ins Mauerwerk eindringt.

Jetzt muss erst mal geklärt werden, wo das Wasser herkommt.

Liegt der Fehler an der Dichtung, Wasser ist also beim Duschen ind die Wand gelaufen, muss die Firma zahlen.

Liegt der Fehler aber an der Abwasserleitung, das bei der Installatin ein Fehler pasiert ist, hast du leider pech gehabt und selbst zahlen.

Wasser braucht manchmal lange, bis es sichtbar wird.

Eventuell ist die ganze Wand vollkommen nass und muss trockengelegt werden, sonst kann es anfangen zu schimmeln.

Feststellen, ob der Abfluss nicht fachgerecht installiert ist (Dann bist Du selbst schuld) oder ob die Firma nicht korrekt abgedichtet hat. Das werden sie sich von Dir nicht sagen lassen, sondern einen Gutachter fordern. Du duschst jeden Tag, damit ist es gelaufen, das Leck ist schon länger da + obwohl Du es wusstest, hast Du weiter Wasser in den Keller laufen lassen + die Durchfeuchtung noch gefördert. Selbst wenn es nicht so war, ist das nicht zu beweisen. Auch mit Anwalt + Gericht wirst Du nicht erreichen, sondern das auch noch zahlen.

Hallo BVTrif , sollte die Duschrinne ( ist diese Bezeichnung richtig ? ) einen ( Material- ) Defekt haben, muss diese der Hersteller ersetzen ( und nach neuestem Recht die Umbaukosten übernehmen ). Sollte die Duschrinne keine Mängel aufweisen und ein Installationsfehler (?) vorliegen, haften Architekt und Bauunternehmer grundsätzlich zu gleichen Teilen, es sei denn, diese hätten Bedenken gegen die Montage dieser Duschrinne erhoben, weil sie z.B. möglicher Weise technische Bedenken zur Installation hatten ? Vorgehensweise : Mängelrüge schreiben , Fehler mit Fotoapparat dokumentieren , angemessene Frist zum Beheben stellen . Sollte nichts passieren , Nachfrist stellen . Sollte immer noch nichts passieren , mittels Sachverständigen Beweissicherungs-Gutachten erstellen ( man muss dazu Vorkosten leisten ! ) , Klage erheben . Letzteres macht besser ein Rechtsanwalt ( einer, der auf Baurecht spezialisiert ist )

Mfg Garrett

Kommt drauf an ob es ein Anschlussfehler war deinerseits oder ob die Duschrinne einen Defekt hat. Jedenfalls kann Anydritestrich faulen und wenn der auch noch raus muss, wird es tatsächlich teuer.