Neue Duschabtrennung komplett einbehalten von Mietkaution, obwohl "nur" aus der Führung?
Mein ehemaliger Vermieter gilt als sehr investitionsscheu... Bei der Übergabe zwecks Auszugs im Dezember machte ich ihn darauf aufmerksam, dass die Duschabtrennung aus der Führungsschiene geraten war und wir es nicht i. O. bringen konnten. Heute kündigte er mir schriftlich an, eine neue installieren zu lassen, weil die alte in einem "katastrophalen" Zustand war. Laut von mir bestätigtem Übergabeprotokoll übrigens "Duschabtrennung defekt".
Nun war das Teil bei meinem Einzug vor zwei Jahren bereits wiederum einige Jahre alt. Kann er mir trotzdem den Gesamtbetrag der neuen Duschabtrennung plus Installation berechnen bzw. von der Mietkaution einbehalten? Ich würde mich ja beteiligen, aber komplett muss ich doch wohl nicht, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
7 Antworten
Wenn im Übergabeprotokoll der Zustand der Abtrennung aufgeführt wird (defekt), so bedeutet das noch lange nicht, dass der ausziehende Mieter hier die Neuinstallation zu bezahlen hat. Etwas anderes wäre es gewesen (ob dem so ist, weiß ich nicht), wenn der Defekt als vom Mieter zu beseitigender Mangel protokolliert wurde und der Mieter dem mit seiner Unterschrift zustimmte. Das wäre ein gesonderter Vertrag gewesen, der so auch zu erfüllen wäre. Wenn also hier lediglich eine Zustandsbeschreibung vorliegt, braucht der Mieter nicht zu zahlen. Außerdem, wenn dem Mieter nicht ausdrücklich eine Frist zur Selbstvornahme gestellt wurde (in der Regel 2 bis 4 Wochen), kann jetzt bei Erledigung durch den Vermieter nicht Schadenersatz bzw. Übernahme der Kosten gefordert werden. Auch war es kein verdeckter Mangel. Hinzu kommt auch noch, dass solche Duschabtrennung nicht unbegrenzt hält, sie verschleißt, nutzt sich ab. Das ist naturgemäß. Normale Abnutzung ist mit der Miete bezahlt.
Weitere Details hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schadenberechnung.htm
Hier bei mir ist es Vermietersache. Ausser es ist AUSDRÜCKLICH im Vertrag rausgenommen worden (bei mir ist das der E-Herd) Der Mieter will Geldsparen und das auf Ihren Rücken ! Unverschämt ! Besonders da im Vertrag schon die AAbtrennung als Defekt aufgenommen wurde ! ICH würde Nichts zahlen ! Ich zahl Miete und verschleiß gibt es immer besonders wenn dies schon wie alt auch immer ist. Ich hoffe es regelt sich ohne in großen Streit auszuaten !
sorry, nicht vertrag sondern Übergabeprotokol.
Und genau das ist das Problem. Es ist im Übergabeprotokoll von "defekt" die Rede.
ich hab einen Bekannten bei der zweitgrößten Wohnungsbaugesellschaft hier bei uns der mir sagte das man immer alles im Protokol festhalten soll. Ist ja klar wenn die schon defekt war das irgendwann der defekt in "kaputt" umgewandelt wird wenn man die Abtrennung benutzt. Bei mir war ein Riß im Badezimmerwaschbecken. Dies wurde festgehalten und im nachhinein dann vom Vermieter auch neu gemacht OHNE das ich was bezahlen musste. Ich miete die Sache ja mit an. Ich kann nur von meinen erfahrungen berichten. Rechtliche Grundlagen hab ich nicht im Kopf aber der Mieterschutzbund dürfte da wohl helfen.
Du redest sicher vom Einzugsprotokoll, nicht vom Auszugsprotokoll.
das Übergabeprotokl war für mich in dem Fall das Protokol zum einzug, richtig :)
Hast du Fotos gemacht, mit denen du nachweisen könntest, dass eine Reparatur möglich gewesen wäre? Biete an, die Reparatur selbst in Autrag zu geben und zu bezahlen!
Habe mich wohl etwas zu naiv und unter Zeitdruck an die Übergabe gemacht ... blöd! Mein "Schwiegervater" leitet eine Sanitärfirma (allerdings in 500 km Entfernung), vielleicht könnte er mir trotzdem irgendwie aushelfen. Ist es noch innerhalb irgendeiner notwendigen Frist, wenn ich heute einfordere, den Mangel selbst zu beseitigen? Übergabe war am 15. Dezember, heute, am 25. Januar, schreibt er mir (nachdem ich den potentiellen Zeitpunkt der Mietkaution-Rückzahlung erbeten habe), er habe die neue Duschabtrennung bereits in Auftrag gegeben. Was kann ich noch tun?
Bevor ein Einhaltungsrecht entsteht muss Dir eine Frist von drei Wochen zur Selbstbeseitung des/der Mängel einräumen.
Zu ggf. Altttasachen hier Stellung zu nehmen, bin ich nicht in der Lage.
Das werde ich sofort in die Wege leiten... Danke!
das kommt ja ganz drauf an was in eurem Mietvertrag damals stand, gitb ja auch vermieter die zb. sagen alle 2 jahre muss tapeziert werden oder alle 5 jahre müssen böden erneuert werden also möglich ist vieles aber falls in eurem vertrag diesbezüglich gar nichts stand, muss man eigentlich die wohnung in dem zustand verlassen in dem man sie vorgefunden hat!
Das hat damit so leider gar nichts zu tun.
Die Aussage im Übergabeprotokoll ist maßgeblich. Es wurde ja auch keine defekte Duschkabine angemietet.
das hast du allerdings recht, soweit hab ich nicht gedacht ,-)
Wo liest Du, dass der Defekt in den Vertrag aufgenommen wurde?