Vermieter will Mietkaution nach 6 Monaten nicht auszahlen

7 Antworten

Machs kurz: gebe ihm eine Frist wo er Dir und nur schriftlich mitteilt worauf sich seine Ansprüche beziehen. Sollte er der Frist der Mitteilung oder der Erstattung der Kaution nicht nachkommen würde ich dies entweder über den Mieterbund regeln oder einen Anwalt einschalten. Der Vermieter ist verpflichtet mitzuteilen um welche Ansprüche es geht. Und bitte keine mündlichen Aussagen ( nur schriftlich und unterschrieben ). Sollte er mit irgendwelchen Nachzahlungen der Nebenkosten kommen mußt Du aufpassen. Er hat eine Frist einzuhalten ansonsten verfallen die Ansprüche. Bei Nebenkostennachzahlungen immer einen Vergleich zu der benannten Nebenkostenabrechnung machen. Besser machen lassen!!


Ende Mai sind die 6 Monate Frist abgelaufen und meine alter Vermieter will mir meine Kaution immernoch nicht wieder geben, da er angeblich noch Ansprüche gegen mich hat, allerdings hat er diese innerhalb der 6 Monate nie geltend gemacht, bzw. mir gegenüber dargestellt, weder schriftlich noch mündlich

Bis zu 6 Monaten darf er Ansprüche geltend machen, danach sind sie verfristet.

Aber der Vermieter darf nach verschiedenen Gerichtsurteilen das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die anstehende Nebenkostenabrechnung einbehalten.

Jetzt frag ich mich halt was ich machen kann/soll oder ob das überhaupt rechtens ist das er die Kaution weiterhin einbehält.

Einwurfeinschreiben an den Vermieter. Ihn unter Fristsetzung auffordern die Kaution zu überweisen.

Evtl. Ansprüche könnten noch Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen sein die noch nicht fällig sind. Dafür könnte er noch einen Teil einbehalten. Ob die Gesamte Kaution kommt drauf an wie hoch diese ist und evtl. Nachzahlungen sind. Auch für evtl. Mietrückstände kann er die Kaution verwenden.

Das alles muß Der Vermieter allerdings nach 6 Monaten schriftlich mitteilen.

Forder ihn also per Einwurfeinschreiben auf die Kaution auszuzahlen bzw. genau zu begründen warum er sie noch zurückhält.

Evtl. verdeckte Mängel/Schäden kann der VM nach Ablauf von 6 Monaten nach Wohnungsübergabe nicht mehr geltend machen.

Danke für deine Antowort,

kannst du mir evtl. eine Quelle z.b. Gesetzestext zu deinem letzten Satz geben? Ich finde leider nichts über google. :(

@nenin

siehe Link, ganz unten >>> Kaution (Rückzahlung

Erkundige dich mal beim Anwalt, falls er es weiterhin nicht auszahlen will, droh ihm notfalls mit dem Anwalt.

quark!

Wenn der Vermieter keine Ansprüche angemeldet hat, innerhalb der 6 Monate, hat er auch keine.

Ausnahme: Er darf die Nebenkosten noch abrechenen. Dafür hat er ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit (also nicht ein Jahr nach Auszug, erst recht nicht ein halbes...).

Aber: er darf dann von der Kaution nur so viel zurückbehalten, wie er als Nachzahlung bei den Nebenkosten erwarten kann.

Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist ("bis zum...") setzen. Bis zu dem von Dir genannten Termin hat er Dir eine Abrechnung über die Kaution (die Zinsen stehen Dir ja auch zu) vorzulegen und Dir die Kaution auszuzahlen. Die Frist sollte nicht zu knapp sein, also ca. zwei Wochen. Und ich würde ihm auch dazuschreiben, daß Du auf seine Kosten einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragst, wenn er die Frist nicht einhält. Meistens hilft das dann schon.

Hey anjanni, hast du evtl. eine Quelle mit einem Gesetzestext zu deinem ersten satz? Ich finde leider nichts über google. :/