Neue Arbeit. 2. Arbeitstag krank bis 23.12.2016. Kündigung bis 27.12.2016. Wer zahlt 24.25.26.27.12?
Hallo,
hab bei einer neuen Arbeitsstelle angefangen und bin am 2. Tag krank geworden. Hab Krankmeldung bis heute den 23.12.2016. Kündigung bekommen bis 27.12.2016. Da das Verhältnis noch keine 4 Wochen besteht, bekomme ich Geld von Krankenkasse. Aber wer bezahlt von 24.-27.12.2016?????????????? Oder muss ich mich von 24.12-27.12 krank schreiben lassen?
Wäre dankbar für Hilfe,
mfg
4 Antworten
Bekommst du Gehalt monatlich oder Stundenlohn?
Monatlich von Zeitarbeitsfirma
1. Entgeldfortzahlung der Krankenkasse anteilig tageweise bis zu 42 Tage oder 6 Wochen. 1 Monat ist 30 Tage.
2. Krankengeld ab 43Tag anteilig tageweise.
Die evtl. Zahlung des Arbeitgebers in deinem Fall:
24.12. morgen ist Samstag. Arbeitsfrei.
25.12. ist Sonntag und Feiertag. Arbeitsfrei.
26.12. Feiertag. Arbeitsfrei.
27.12. Dienstag ist normaler Arbeitstag. Wenn du da arbeiten gehen darfst und die Kündigung noch nicht wirksam ist, bekommst du diesen Tag nach Stunden (Stundenlohn) bezahlt.
Bekommst du Gehalt zahlt der Arbeitgeber anteilig das Monatsgehalt für die Tage 24. bis 27.12. Also für 4 Tage.
Entweder Jobcenter oder Agentur für Arbeit je nach Zuständigkeit. Wichtig ist es sofort zu melden
Vorab per Fax oder Mail ist auch eine gute Idee.
Krankengeld wird nach Kalendertagen gezahlt. Dabei gilt jeder Monat mit 30 Tagen.
Du hast also Anspruch auf Krankengeld bis einschließlich heute.
Wenn du nicht gewöhnlich am Wochenende arbeiten musst, hast du also nur für den 26. und 27.12. Anspruch auf Arbeitsentgelt. Dafür musst du dann aber am 27. auch arbeiten.
also würde es reichen am Dienstag nochmal zum Arzt gehen und für einen Tag krank schreiben lassen?
Dann hättest du HEUTE zum Arzt gehen müssen. Im Nachhinein schreibt dich niemand krank, damit du das Wochenende bezahlt bekommst.
Die Tage müssen dann vom AG bezahlt werden, sofern du nicht unentschuldigt fehlst.
Samstag und Sonntag eher nicht.
Kündigung erst heute bekommen, also dann am Dienstag wegen feiertagen.