Ich bin arbeitsunfähig, was von der MDK bestätigt wurde, jedoch zahlt mein Betrieb mir keinen Lohn!

3 Antworten

Selbstverständlich ist Dein Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlugnsgesetz EntgFG zur Lohnfortzahlung verpflichtet - bis zur Dauer von 6 Wochen, wie von der Krankenkasse über das Datum schon mitgeteilt.

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens bereits 4 Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.

Die entsprechende Bestimmung des EntgFG findest Du in § 3 ("Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall") Abs. 1 Satz 1:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Sollte der Arbeitgeber auf Dein Schreiben nicht reagieren, solltest Du ihn noch einmal mit Verweis auf das Gesetz und mit Hinweis auf eine möglich Klage zur kurzfristigen Zahlung auffordern.

Bei einer Weigerung des Arbeitgebers bleibt Dir im "Ernstfall" nur die Möglichkeit einer Klage beim Arbeitsgericht; dafür brauchst Du zunächst einmal auch noch keinen Anwalt (den müsste auch in der ersten Stufe des Verfahrens jede Partei selbst bezahlen). Die Rechtsantragstelle des Gerichts nimmt die Klage zur Niederschrift entgegen und hilft auch kostenlos bei der Formulierung

MomoMonk 
Fragesteller
 06.02.2014, 18:02

Ich bin Angestellte in diesem Betrieb seit September 2012 und bin zum ersten Mal über längere Zeit, sowohl während der Zugehörigkeit in diesem Betrieb, als auch insgesamt während meines ganzen Berufslebens, arbeitsunfähig.

Somit habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, was dieses Verhalten rechtfertigt.

Ich hoffe mein Chef reagiert auf mein Schreiben und überweist mir meinen Lohn bis spätestens zum 10.02.2014.

Familiengerd  06.02.2014, 18:11
@MomoMonk

Ich drücke Dir die Daumen!

Denn mancher Arbeitgeber reagiert lieder nicht vor dem Hintergrund, dass seine Arbeitnehmerin lediglich ihr "gutes" Recht wahrnimmt, und das Arbeitsverhältnis gestaltet sich dann wenig erfreulich.

Hoffentlich passiert Dir das nicht!

MomoMonk 
Fragesteller
 07.02.2014, 10:34
@Familiengerd

Danke für die Tips auf jeden Fall.

Ich habe da noch eine Frage, vielleicht können Sie mir da auch weiter helfen, wohin ich mich wenden kann? ( Ich tippe Sozialamt)

Da mein Arbeitgeber mir meinen Lohn nicht gezahlt hat, bisher, habe ich finanzielle Probleme und befinde mich inzwischen bei über - 400 EUR. Ich habe somit keine Mittel, um meine laufenden Rechnungen zu begleichen, sowie mir Lebensmittel zu kaufen.

Was kann ich tun?

MomoMonk 
Fragesteller
 06.02.2014, 18:08

Auf jeden Fall möchte ich mich bei Ihnen sehr für diese schnelle Antwort und Auskunft bedanken.

Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du direkt das Arbeitsgericht anrufen. Der dortige Rechtspfleger wird dich kostenlos beraten und bei der Abfassung der Klage behilflich sein.

Dazu brauchst du KEINEN Anwalt. Wenn du trotzdem einen Anwalt einschaltest, wirst du den selbst bezahlen müssen.

Hallo,

wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es insgesamt seit September 2012?

Besteht ein Betriebsrat?

Wurde bei der Krankenkasse schon Krankengeld beantragt?

Gruß

RHW

MomoMonk 
Fragesteller
 07.02.2014, 10:28

Von September 2012 bis 01.01.2014 gab es vereinzelt wenn denn mal 3 Tage am Stück, an denen ich krank geschrieben war und das summierte sich in den ganzen Monaten nicht mal auf 2 Wochen insgesamt, möchte ich meinen. Sowas kann ich aber sicherlich bei meiner Krankenkasse erfragen.

Jedoch war mein Arbeitsausfall sehr gering, da ich eher krank arbeiten ging, wie mich krank schreiben zu lassen.

MomoMonk 
Fragesteller
 07.02.2014, 10:30

Es besteht kein Betriebsrat. Krankengeld würde erst ab den 13.02.2014 los gehen, worüber ich mit meiner Krankenkasse bereits gesprochen habe, die mir die Unterlagen die Tage zuschicken

RHWWW  07.02.2014, 10:41
@MomoMonk

Vielleicht hat es damit zu tun, dass der Arbeitgeber (oder dessen Steuerberater) nur einmal pro Monat Gehaltszahlungen machen.

Ggf. beim Arbeitgeber telefonisch nachfragen und das finanzielle Problem schildern. Evtl. ist die Info der Krankenkasse über die MDK-Begutachtung nicht beim Arbeitgeber angekommen (bzw. nicht bei der gehaltszahlenden Stelle).

Wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet, muss die Krankenkasse ggf. mit Krankengeld in Vorleistung treten: § 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V und § 115 SGB X

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__115.html

Bei Problemen kann auch oft diese Stelle weiterhelfen:

.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

MomoMonk 
Fragesteller
 07.02.2014, 12:29
@RHWWW

Danke für die Informationen.

Ich hoffe ich kann etwas erreichen, denn meine finanziellen Mittel sind mehr als aufgebraucht und meine fortlaufenden Rechnungen kann ich nicht begleichen ...

RHWWW  07.02.2014, 12:52
@MomoMonk

Viel Erfolg bei der Klärung!

Falls es weder bei dem Arbeitgeber noch der Krankenkasse nachvollziehbare Fortschritte gibt, sofort beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Es sind die tatsächlichen Netto-Einnahmen im Monat Februar maßgebend.

RHWWW  08.02.2014, 16:17
@RHWWW

Am besten die kompletten Kontoauszüge der letzten 3 Monate, das Sparbuch und den Mietvertrag mitnehmen!