Ich bin arbeitsunfähig, was von der MDK bestätigt wurde, jedoch zahlt mein Betrieb mir keinen Lohn!
Ich bin seit dem 02.01.2014 krank geschrieben. Mein Betrieb forderte bei meiner Krankenkasse an, dass die mir einen Termin zuteilen für den MDK, um die Richtigkeit meiner Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen, sowie fest zu stellen, ob ich weiterhin arbeitsunfähig bin oder nicht, den ich auch ende Januar wahr genommen habe. Über meine Krankenkasse wurde mir bestätigt, dass der Termin bei der MDK ergeben hat, dass ich weiterhin arbeitsunfähig geschrieben bin und mich darüber informiert, dass mein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, mir meinen Lohn bis zum 12.02.2014 zu zahlen, danach tritt die Krankenkasse in Kraft und ist für die Zahlung des Krankengeldes zuständig. Heute ist der 06.02.2014 und mein Arbeitgeber hat mir bisher noch immer nicht meinen Lohn gezahlt, der schon vor Tagen hätte auf meinem Konto eingegangen sein müssen. Gestern habe ich ein Schreiben fertig gestellt und es meinem Betrieb zugesandt, in dem ich gebeten habe mir meinen Lohn bitte bis spätestens zum 10.02.2014 auf mein Konto zu überweisen. Ich habe Angst, dass er mir meinen Lohn nicht zahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist mir den Lohn, trotz Krankheit zu zahlen. Wie soll ich mich verhalten und wohin kann ich mich mit diesem Problem wenden? Darf er mir einfach nicht meinen Lohn zahlen, obwohl meine Krankmeldung, sowie die Verlängerungen der Krankmeldungen, immer pünktlich eingegangen sind und selbst der MDK die Richtigkeit dieser Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat?
Bitte dringend um Hilfe.
Danke
3 Antworten
Selbstverständlich ist Dein Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlugnsgesetz EntgFG zur Lohnfortzahlung verpflichtet - bis zur Dauer von 6 Wochen, wie von der Krankenkasse über das Datum schon mitgeteilt.
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens bereits 4 Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
Die entsprechende Bestimmung des EntgFG findest Du in § 3 ("Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall") Abs. 1 Satz 1:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Sollte der Arbeitgeber auf Dein Schreiben nicht reagieren, solltest Du ihn noch einmal mit Verweis auf das Gesetz und mit Hinweis auf eine möglich Klage zur kurzfristigen Zahlung auffordern.
Bei einer Weigerung des Arbeitgebers bleibt Dir im "Ernstfall" nur die Möglichkeit einer Klage beim Arbeitsgericht; dafür brauchst Du zunächst einmal auch noch keinen Anwalt (den müsste auch in der ersten Stufe des Verfahrens jede Partei selbst bezahlen). Die Rechtsantragstelle des Gerichts nimmt die Klage zur Niederschrift entgegen und hilft auch kostenlos bei der Formulierung
Ich drücke Dir die Daumen!
Denn mancher Arbeitgeber reagiert lieder nicht vor dem Hintergrund, dass seine Arbeitnehmerin lediglich ihr "gutes" Recht wahrnimmt, und das Arbeitsverhältnis gestaltet sich dann wenig erfreulich.
Hoffentlich passiert Dir das nicht!
Danke für die Tips auf jeden Fall.
Ich habe da noch eine Frage, vielleicht können Sie mir da auch weiter helfen, wohin ich mich wenden kann? ( Ich tippe Sozialamt)
Da mein Arbeitgeber mir meinen Lohn nicht gezahlt hat, bisher, habe ich finanzielle Probleme und befinde mich inzwischen bei über - 400 EUR. Ich habe somit keine Mittel, um meine laufenden Rechnungen zu begleichen, sowie mir Lebensmittel zu kaufen.
Was kann ich tun?
Auf jeden Fall möchte ich mich bei Ihnen sehr für diese schnelle Antwort und Auskunft bedanken.
Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du direkt das Arbeitsgericht anrufen. Der dortige Rechtspfleger wird dich kostenlos beraten und bei der Abfassung der Klage behilflich sein.
Dazu brauchst du KEINEN Anwalt. Wenn du trotzdem einen Anwalt einschaltest, wirst du den selbst bezahlen müssen.
Hallo,
wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es insgesamt seit September 2012?
Besteht ein Betriebsrat?
Wurde bei der Krankenkasse schon Krankengeld beantragt?
Gruß
RHW
Von September 2012 bis 01.01.2014 gab es vereinzelt wenn denn mal 3 Tage am Stück, an denen ich krank geschrieben war und das summierte sich in den ganzen Monaten nicht mal auf 2 Wochen insgesamt, möchte ich meinen. Sowas kann ich aber sicherlich bei meiner Krankenkasse erfragen.
Jedoch war mein Arbeitsausfall sehr gering, da ich eher krank arbeiten ging, wie mich krank schreiben zu lassen.
Es besteht kein Betriebsrat. Krankengeld würde erst ab den 13.02.2014 los gehen, worüber ich mit meiner Krankenkasse bereits gesprochen habe, die mir die Unterlagen die Tage zuschicken
Vielleicht hat es damit zu tun, dass der Arbeitgeber (oder dessen Steuerberater) nur einmal pro Monat Gehaltszahlungen machen.
Ggf. beim Arbeitgeber telefonisch nachfragen und das finanzielle Problem schildern. Evtl. ist die Info der Krankenkasse über die MDK-Begutachtung nicht beim Arbeitgeber angekommen (bzw. nicht bei der gehaltszahlenden Stelle).
Wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet, muss die Krankenkasse ggf. mit Krankengeld in Vorleistung treten: § 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V und § 115 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__115.html
Bei Problemen kann auch oft diese Stelle weiterhelfen:
.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Danke für die Informationen.
Ich hoffe ich kann etwas erreichen, denn meine finanziellen Mittel sind mehr als aufgebraucht und meine fortlaufenden Rechnungen kann ich nicht begleichen ...
Viel Erfolg bei der Klärung!
Falls es weder bei dem Arbeitgeber noch der Krankenkasse nachvollziehbare Fortschritte gibt, sofort beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Es sind die tatsächlichen Netto-Einnahmen im Monat Februar maßgebend.
Am besten die kompletten Kontoauszüge der letzten 3 Monate, das Sparbuch und den Mietvertrag mitnehmen!
Ich bin Angestellte in diesem Betrieb seit September 2012 und bin zum ersten Mal über längere Zeit, sowohl während der Zugehörigkeit in diesem Betrieb, als auch insgesamt während meines ganzen Berufslebens, arbeitsunfähig.
Somit habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, was dieses Verhalten rechtfertigt.
Ich hoffe mein Chef reagiert auf mein Schreiben und überweist mir meinen Lohn bis spätestens zum 10.02.2014.