Netto rauswurf wegen komischen grund?

7 Antworten

Man nimmt entweder einen Korb oder einen Einkaufswagen. Wenn Du das Eingekaufte in den Stoffbeutel packst, sieht es aus, als wolltest Du stehlen.

OlafausNRW  21.07.2018, 20:12

Und wenn keine mehr da sind ? was machst du dann ??

Das ist nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern zum B., jetzt bei Ferienbeginn aber auch vor Feiertagen imemr wieder das übliche bei Supermärkten.Weil die Leute ja nahc dme Feiertag nix mehr bekommen (könnten) :-)

beangato  21.07.2018, 20:20
@OlafausNRW

Also ich weiß nicht - bei uns steht immer was da. Und wenn nicht, wartet man - irgendwann kommen die Leute auch wieder raus.

Grundlegend hat er Recht, und zwar aus folgendem Grund:

Es ist rein rechtlich bereits Diebstahl, wenn man eine Ware so platziert dass sie nicht mehr offen einsehbar ist.

Wenn du also den Einkauf noch vor der Kasse in einen Stoffbeutel packst, entziehst du die Ware der Sichtbarkeit des Personals, und man kann dir versuchten Diebstahl vorwerfen.

Kommt zwar selten vor, aber in diesem Fall ist der Mitarbeiter auf der richtigen Seite.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
OlafausNRW  21.07.2018, 19:59

Blödsinn, dann dürften ja auch keine Mütter Waren in ihren Kinderwagen packen.

ScharldeGohl  21.07.2018, 20:00
@OlafausNRW

Nein kein Blödsinn, auch das Einpacken von Ware in einen Kinderwagen erfüllt diesen Umstand.

Dass da niemand etwas sagt, ist reine Kulanz.

Nenne es bitte nicht Blödsinn, bloß weil du es nicht weißt oder dir nicht vorstellen kannst.

OlafausNRW  21.07.2018, 20:08
@ScharldeGohl

Natürlich ist das Blödsinn, Diebstahl ist es erst dann, wenn du eine Ware an der Kasse vorbei bringst ohne sie zu bezahlen.

ScharldeGohl  21.07.2018, 20:10
@OlafausNRW

Schon der Versuch ist strafbar, und wie gesagt ändert es auch nicht dass du keine Kenntnis davon hast.

Also lass es, du wirst die Rechtsprechung nicht ändern.

OlafausNRW  21.07.2018, 20:13
@ScharldeGohl

Und du hast keine Ahnung davon lool

QueeenJJ  21.07.2018, 20:02

Es ist tatsächlich kein Blödsinn. @ScharldeGohl hat mit allem recht.

ScharldeGohl  21.07.2018, 20:03
@QueeenJJ

Naja nicht mit allem, aber hier ausnahmsweise ;-) Danke!

HeymM  21.07.2018, 20:13

Nicht ganz. Zwar verliert der Eigentümer die Sachherrschaft über seine Ware, weil die Ware nicht mehr sichtbar ist. Er kann auch dazu auffordern, die bereitgestellten Wagen und Körbe zu benutzen. Jetzt könnte der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sein. Dennoch ist es kein Diebstahl. Als Dieb kann man bezeichnet werden, wenn man die Absicht hatte die Ware nicht zu bezahlen und mit dieser an der Kasse vorbeizugehen. Und das muss mir der Eigentümer erst einmal beweisen.

ScharldeGohl  21.07.2018, 20:15
@HeymM

Nö, es reicht der Verdacht, um vom Hausrecht Gebrauch machen zu können.

Jetzt könnte der Tatbestand des Diebstahls erfüllt sein. Dennoch ist es kein Diebstahl.

Na was jetzt, Diebstahl oder doch nicht?

HeymM  22.07.2018, 18:53
@ScharldeGohl

Na dann lese bitte den Abschnitt "Und bei eigenen Tüten?" Deines eigenen Links mal richtig durch:

Ist die Sachlage nun immer noch so eindeutig?

Und nur darum ging es dem Fragesteller.

https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/8/supermarkt-darf-ich-meine-tasche-benutzen.aspx

Stoffbeutel und Einkaufstaschen stellen eine Grauzone dar. Es kommt auf den Einzelfall an, ob ein Gewahrsamsbruch vorliegt oder nicht. In der Praxis werden Einkaufsbeutel häufig toleriert. Sie laufen aber auch Gefahr, dass sich ein kleineres Teil im Beutel verfängt und Sie es versehentlich nicht bezahlen. Dann haben Sie zumindest erhebliche Scherereien zu befürchten.

PlueschTiger  26.01.2019, 11:27
@HeymM

Man sollte auch nicht vergessen das Rechtlich eigendlich die Unschuldsvermutung gilt. Müsste das nicht ebenso bei einem Unternehmen gelten? Entsprechend der wäre es doch erst Diebstahl wenn der Bezahlvorgang abgeschlossen ist und dann sich raus stellt das waren nicht angegeben wurden.

Das ist bescheuert aber nicht verboten. Die Läden müssen nicht jedem etwas verkaufen.

Hallo,

nun grundsätzlich hat der Eigentümer das Hausrecht und kann jeden ohne Grundangabe aus dem Laden verweisen.

Andererseits ist es aber auch sein Verdienst, auf den er dann verzichtet.

Kann es sein, das du uns kleine aber wesentliche Details hier unterschlägst ?? :-)

Pascal1215 
Fragesteller
 21.07.2018, 19:59

nein wie schon erwähnt wollte ich nur 2-3 sachen einkaufen das bismontag reichen sollte und dann circa 5 Minuten nach den ich die Filiale betreten hatte wurde ich ins lager geführt und gemeint ich soll meine Einkäufe zeigen und alles eas ich einsteken hatte und danach wurde ich komplett rausgeschikt

OlafausNRW  21.07.2018, 20:01
@Pascal1215

Noch merkwüdiger......war das wirklich alles ?

PlueschTiger  26.01.2019, 11:32
@Pascal1215

Das vorgehen lässt davon ausgehen das sie dich als Ladendieb gesehen haben. Doch wiederum eigendlich etwas Kurios, denn ersten müsste man beweise haben und die kämen erst nach dem Bezahlen wenn du Waren unterschlagen hast und Zweitens würde eigendlich in dem Fall die Polizei mit einbezogen.

Das habe ich selber auch schon gemacht, wenn ich nur wenig gekauft habe, aber das kann man ja an der Kasse sehen., wenn man die Ware aufs Band legt.

Würde mich mal beim Filialleiter dort beschweren und fragen, wo das steht, dass man einen Einkaufswagen benutzen muss.

PlueschTiger  26.01.2019, 11:21

Manchmal gibt es, oder gab es mal schilder welche darauf in Märkten hinwiesen. allerdings bieten Rewe, Lidl und ein oder zwei andere zumindest regional auch Körbe, fahrbare Körbe oder alternativen ohne Chip oder Geld an. Das ist auch immer wieder ein Grund warum man keinen Wagen nehmen kann nichts passendes im Geldbeutel.