Preisangaben im Supermarkt bindend?
Wenn beim Einkaufen im Supermarkt (Lidl, Aldi, Netto, Edeka, Rewe, u.s.w.) Waren mit einem bestimmten Preis (hier: 1 Liter Traubensaft für 0,99 Euro) ausgezeichnet sind, muss der Laden sie dann zu diesem auch verkaufen (wenn ich darauf bestehe)? Oder reicht es, wenn die Verkäuferin an der Kasse sagt, ihr System würde 1,29 Euro angeben und dieser Preis müsse gezahlt werden?
Ich frage weil ich heute extra in einen anderen Stadtteil gefahren bin, um noch für 99ct. einen größeren Vorrat anzulegen. Bei 1,29 Euro würde ich das Produkt (wenn überhaupt noch) bei uns um die Ecke kaufen und in Einzelflaschen nach aktuellem Bedarf, nicht in der Größenordnung mehrerer 6er-Gebinde ...
Kurz: Habe ich als Kunde das Recht, Waren zum ausgezeichneten Preis auch zu erhalten? Und gilt das auch für größere (aber noch haushaltsübliche) Mengen?
10 Antworten
Es wurde ja schon mehrfach richtig gesagt, dass und warum Preisschilder nicht bindend sind und, dass feilschen grundsätzlich erlaubt ist.
Zu deiner Formulierung, ob der Laden dir das Produkt zu dem ausgezeichneten Preis verkaufen MUSS, sei noch erwähnt, dass dir niemand überhaupt etwas verkaufen MUSS. Preis hin oder her, sie könnten dir den Saft auch komplett wieder abnehmen, wenn ihnen danach wäre.
Und da du anderer Stelle fragst, ob du auch einen niedrigeren Preis vorschlagen könntest als vom Händler verlangt wird: Ja das kannst du. Das wird auch recht häufig praktiziert. Beispielsweise bei Waren mit einem Makel. Wenn z. B. O+G nicht mehr ganz so frisch aussieht, dann fragen oft Kunden die Verkäufer ob sie es billiger bekommen können. Und oftmals stimmen die Verkäufer dem zu, bevor sie es wegwerfen würden.
Ein Preisschild ist kein konkretes Verkaufsangebot, sondern eine Einladung an den potenziellen Käufer, ein Kaufangebot an der Kasse abzugeben. Übersetzt ist das der Römische Rechtssatz der " invitatio ad offerendum ". Der Verkäufer wiederum kann das so gemachte Kaufangebot ablehnen oder der Käufer kann dieses Angebot bis zur Annahme durch den Verkäufer zurückziehen. Die endgültige Einigung ( oder auch nicht ) erfolgt also an der Kasse.
Wenn ein Händler allerdings so etwas häufiger macht, wird sich sein Kundenstamm schnell reduzieren.
Selbstverständlich ist das Handeln und Feilschen an der Kasse erlaubt und wird auch häufig zum Erfolg führen ( " Augenblick bitte, ich rufe den Chef/ Geschäftsführer " ). Im Autohaus bezahlt doch auch keiner den angeschlagenen Preis.
Natürlich ist Handeln/ Feilschen an der Kasse erlaubt. Im Autohaus zahlt doch auch niemand den angeschlagenen Verkaufspreis.
Nein. Der Preis an der Kasse ist relevant.
Und wenn der Kunde ihn nicht akzeptiert, braucht die Ware weiter Lagerplatz ...
Wenn der Hersteller die Ware kostenlos abgibt, benötigt diese noch weniger Lagerplatz. Also ein völlig sinnfreie Argument.
Die meisten Supermärkte weisen in ihren Prospekten / AGB's darauf hin "Irrtum vorbehalten". Rechtsgrundlage ist hier § 119 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
Der Supermarkt muss Dir also nicht zu diesem Preis verkaufen. Passiert so etwas aber zu oft, kannst Du dem Supermarkt unlauteren Wettbewerb vorwerfen und Dich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale darüber beschweren, dass Preise zu oft falsch ausgezeichnet waren. Aus diesem Grunde zeigen sich viele Supermärkte daher kulant.
In dieser Filiale der Kette ist einiges immer wieder durcheinander. Ab und an gab es aber gerade dadurch interessante Angebote und auch Aktionsware, die man sonst nirgends bekam. Mit Zeit zum Stöbern mal ganz nett. Aber wie ich inzwischen überzeugt bin nichts für schnelle, gezielte Einkäufe.
"Steht am Regal oder im Schaufenster ein niedrigerer Preis als beim Einscannen an der Kasse, werden Kunden schon mal sauer. Ein Recht, die Ware günstiger einzufordern, haben sie aber nicht. Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preisetiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Dennoch gilt der Preis, den die Kasse ausliest. Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarktregal ein niedrigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken.
Tipp: Reklamieren Sie eine Preisabweichung. Oft zeigen sich Händler kulant und erlassen die Differenz, weil sie ihre Kunden nicht verprellen wollen."
https://www.test.de/Verbraucherrecht-Regal-oder-Kasse-welcher-Preis-gilt-5115345-0/
Keiner hat von bösem Willen gesprochen. Das Produkt war in allen anderen Läden bereits teurer. Eben dadurch entstand die Idee, dort auf Vorrat zu kaufen und extra in diesen einen, ausgesuchten Laden zu fahren ... Werde künftig wegen solchen Angeboten und auch "Blättchen" im Briefkasten nicht mehr gezielt Läden mit dem Auto anfahren, sondern im Laden um's Eck einkaufen. Und wenn da die Produkte minimal teurer sind, so ist doch Sprit gespart und auch Zeit - Kundin also bereits verprellt ...
Dann könnte ich theoretisch an der Kasse auch ein Angebot abgeben, welches unter dem Betrag auf dem Preisschild liegt? Etwas "zurück-ärgern", wenn ich gerade in der Nähe des entsprechenden Ladens bin? Wenn dann die 1,29 Euro ausgezeichnet sind, anbieten für 0,99 Euro zu kaufen? Aber im Wesentlichen ist ja meine Zeit als Kundin dort vorbei ...