eventuell falscher Stromzähler

4 Antworten

Richtiger oder falscher Zähler lässt sich nur im Objekt überprüfen. Das wäre das erste, was ich machen würde - entweder zusammen mit dem neuen Mieter oder dem Vermieter. Falls es der richtige war, dann hat sich die Sache ohnehin erledigt. Im übrigen sollte man sich auf die Angaben des Vermieters ( Mietvertrag und Übergabeprotokoll ) verlassen können - sollte das nicht der Fall sein, würde ich die Klärung dem Vermieter überlassen.

am EINFACHSTEN dürfte es doch wohl sein, miteinander zu reden: NIEMAND kann von sich selbst behaupten KEINE fehler zu machen.ICH würde zunächst mit dem am leichtesten greifbaren beteiligten (dem nachbarn) sprechen und dann mit dem energieversorger. wenn man nicht gleich anklagend oder vorwurfsvoll, sondern ruhig und freundlich in ein solches gespräch geht und den anderen ausreden lässt, bestehen oft gute chancen eine lösung zu finden.

Diese Frage hast Du vermutlich schon mal gestellt Wenn Du jahgrelang für den falschen Zähler gezahlt hast, dann wirst Du natürlich ebenso in die Pflicht genommen. Es ist Deine Pflicht, auf der RG die Zählernummer zu prüfen. Andererseits wird das Stromunternehmen in die Pflicht genommen, bzw dessen Mitarbeiter,der den falschen Zähler eingetragen hat. Allerdings ist davon auszugehen,dass Du dabei warst, als der Mitarbeiter abgelesen hast. wenn nicht, dann hat er sich durch irgendwen - vielleicht den Hausmeister - Zutritt verschafft. Dann wird dieser in die Pflicht genommen, weil er dem Mitarbeiter die falsche Zählernummer gesagt hat. Außerdem müssen Dir Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung aufgefallen sein, falls derjenige, dem der Zähler gehört, mehr Strom als Du verbraucht hat. Es sei denn, Du wurdest von Anfang an unter der falschen Zählernummer abgerechnet. Dann ist das Stromunternehmen in der Pflicht, den Verbraucher, der unter Deiner richtigen Zählernummer abgerrechnet wurde, ausfindig zu machen. Hast Du allerdings mehr Strom verbraucht, als besagter Verbraucher, würde ich es dabei belassen. Denn dann hat er Deine Stromrechnung bezahlt. Es ist die Pflicht des Stromunternehmens, beide Zählerstände und Rechnungen von was weis ich wievielen Jahren aufzurechnen, gegenüberzustellen und Dir gegebenenfalls eine Nachzahlung zu präsentieren, oder Dir eine Gutschrift zu erstellen.

peachesblabla 
Fragesteller
 17.09.2014, 14:23

Hallo BerndStephanny und die Anderen,

danke für deine / eure Antwort.

Nach Rechnungprüfung sieht es so aus, dass ich von Anfang an für den falschen Zähler gelöhnt habe :-( Ist nun nicht mehr zu ändern. Strom wurde immer ohne mich abgelesen, denn ich persönlich hatte gar keinen Zugang zu den Zählern, da diese im Heizungsraum sind und die Mieter nix im Heizungsraum zu suchen haben (laut Vermieter). Somit konnte ich auch nie prüfen, ob die Zählernummer übereinstimmte. Ist mir aber, wie ihr bemerkt habt, bis zum heutigen Anruf auch nicht aufgefallen.

Ich frage mich nur, ob der Stromanbieter nach so langer Zeit eine Nachzahlung verlangen kann? Denen scheint es ja bisher auch nicht aufgefallen zu sein.

VG

BerndStephanny  17.09.2014, 14:33
@peachesblabla

Ich bin nicht der Mensch, der gleich jedem rät, eine Rechtsberatung aufzusuchen. aber in dem Fall wäre es zweifellos sinnvoll, jedoch nur dann, wenn zweifeklsfrei erwiesen ist, dass Du mehr bezahlt hast, als derjenige, dessen Zähler Du berechnet bekamst, sonst kann es eein Schuh für Dich werden. Das muss gut überlegt werden. Wenn Du schlafende Hunde weckst, dann wird er sich der Sache annehmen. Ob er kann oder nicht, ist eine rechtliche Angelegenheit.

das beste wäre wenn du über strom abstellen oder einschalten eines höherwertigen verbraucehrs wie Herd, duchlauferhitzer etc. mal genau ausmachst, welcher zähler nun deiner ist. dann kannst du dich damit bei deinem versorger melden und das klar stellen...

du müsstest nur irgend einen weg finden, wie man (zumindest ungefähr) zum einzugstermin denen zählerstand ausmachen kann...

lg, Anna