Nebenverdienst als Selbständige: bis zu welchem Betrag steuerfrei?

3 Antworten

Selbstständig als Promoterin, das ist dann ein Gewerbebetrieb.

Der Gewinn aus dieser Tätigkeit wird zu deinem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit addiert und zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Hier gibt es keinen Freibetrag.

Für einen Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat (also Angestellter), wären Nebeneinkünfte von 800,- Euro im Jahr Steuerfrei. Dann gibt es eine Gleitzone und ab 1.600,- kommt es zu den anderen Einkünften dazu.

Aber wieviel Steuer anfällt,hängt natürlich von den Haupteinkünften ab.

Bei der Gewerbesteuer sind die ersten 24.500,- Steuerfrei. Krankenversicherungebeiträge müssen für solche Nebeneinkünfte nicht gezahlt werden, wenn die Hauptbeschäftigung mindestens 20 Stunden pro Woche ausmacht.

In der Umsatzsteuer geht es nach dem Vorjahresumsatz. war der Nicht mehr als 17.500,- (im ersten Jahr natürlich immer), fällt keine Umsatzsteuer an.

also soweit ich weiß liegt die Grenze bei ca. 12000 Euro Verdienst im Jahr. Ab da muss man sich auch bei der Berufsgenossenschaft und so weiter anmelden.