Muss ich auch eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung beim Jobcenter einreichen oder erst die korrekte fehlerfreie?

3 Antworten

Ich habe meinem Vermieter im laufe des Jahres schon aufmerksam gemacht dass die anderen Mieter im Haus den Müll nicht sortieren und für die Anzahl der Mieter sehr viel Müll entsteht.Grund dafür ist das einige Mieter ihre gesamten Abfälle in den Restmüll und nicht in die Gelbe bzw Blaue Tonne entsorgen.Darauf habe ich zur Antwort bekommen ,dass das bei den Nebenkosten Berücksichtigt wird.Ebenso verhielt es sich bei der Anzahl der Mieter denn im Haus wohnen nicht gemeldete Personen. Beim ersten Blick auf die Nebenkostenabrechnung wurde beides nicht berücksichtigt,deshalb habe ich diese sofort beanstandet.

... das ist mir zu wirr. Erst wird so ein aberwitziger Verteilerschlüssel vereinbart, das Jobcenter übernimmt alle Kosten und Lasten, und dann wird rumgemosert und das dem Jobcenter zustehende Guthaben unterschlagen/ denen vorenthalten.

Bei uns gibt es dafür meist eine Sanktion und dies ist auch ausgesungen. Viel Glück.

Ich enthalte dem Jobcenter gar nichts vor.Ich will lediglich, dass die Elektroenergie, welche ich für die Heizung benötige ,übernommen wird. Denn das Guthaben kam nur zustande weil ich die Wohnung zum größten Teil elektrisch beheizt habe und nicht mit der Zentralheizung des Hauses.

Du hast eine Jahresendabrechnung die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betrifft zeitnah einzureichen bzw.zumindest eine Mitteilung zu machen,dass du ein Guthaben erhalten solltest,die Endabrechnung aber fehlerhaft ist und du schon einen Widerspruch eingelegt hast !

Dazu am besten noch eine Kopie des Widerspruchs dazu geben.

Bei einem Guthaben würde es in der Regel reichen wenn du die Endabrechnung + Kontoauszug vorlegst bzw.einreichst sobald du das Guthaben auf dem Konto hast,denn erst ab da würde es möglich sein das Guthaben im Folgemonat nach dem Zufluss mindernd auf die KDU - anzurechnen.

Was war denn an der Abrechnung nicht korrekt ?

Warum lehnt man eine Gutschrift ab ?

Die hättest du doch trotzdem annehmen können,oder hat diese dir nicht zugestanden ?

Sorry ich habe es an falscher stelle kommentiert.siehe Antworten

@Erzgebirgler

Aber da stand dir doch die Gutschrift auf jeden Fall zu,einen Widerspruch hättest du dann ja immer noch einlegen können,dann hätte es ggf.noch mal eine Nachberechnung gegeben und du hättest noch mal etwas bekommen !