Jobcenter bearbeitet meinen Neuantrag auf Hartz4 nicht

8 Antworten

du kannst dort vorstellig werden und sagen du bist mittellos.....auf jeden Fall den Vermieter informieren das die Miete später kommt.....und dann denen immer wieder auf die Füße "treten"....wobei drei Wochen ja noch im Rahmen liegen....

Das Jobcenter Berlin ist ja für solche Dinge bekannt. Einfach hingehen und und eine schnelle bzw. sofortige Bearbeitung verlangen funktioniert nicht. Die können dich getrost wieder nach Hause schicken. Wer anderes behauptet hat für mich keine Ahnung. Du musst einen Antrag auf vorläufige Zahlung stellen. Dieser Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Der schriftliche Antrag ist dem mündlichen aber vorzuziehen.

Ich habe hier einen Text für dich. Mit diesem Text würde ich wenn möglich sogar heute noch beim JC Berlin vorstellig werden. Spätestens aber morgen. Bestenfalls nimmst du jemanden mit der dich in der Funktion als Beistand begleitet. Damit du einen Zeugen hast. Der Beistand muss aber zu jeder Zeit ruhig und besonnen sein. Selbes muss auf dich ebenfall zutreffen. Wirst du ausfallend. Darf man dich zu Recht aus dem Gebäude befördern. Lass dich nicht abwimmeln. Dann lass dich auf KEINE Zahlungen in Form von Lebensmittelgutscheinen oder einer Überweisung. Auch ein Scheck ist KEINE Lösung, da die Banken die sofortige Gutschrift erst mal ablehnen können und in der Regel auch werden. Kann also hier bis zu drei Wochen. Barzahlung ist die einzige Alternative. Versuche vielleicht auch direkt zum Bearbeiter vorzudringen. Wer da vielleicht in Frage kommt kannst du wahrscheinlich hier ermitteln. https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter Es kann hilfreich sein, den aktuellen Kontoauszug beizufügen.

Absender

Empfänger

Datum

Antrag auf vorläufige Leistungen

Am (Datum) habe ich bei Ihnen einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. Weder sind bis dato, schriftlich, ergänzende Unterlagen angefordert worden noch wurde über meinen Antrag entschieden.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen dürfte bekannt sein, dass ich weder über Einkommen noch verwertbares Vermögen verfüge. Nach Antragstellung sind sie somit gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II verpflichtet meinen Lebensunterhalt zu sichern. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II sind noch dazu die Leistungen im Voraus zu erbringen. Ohne diese Geldleistung ist es mir nicht möglich Lebensmittel, Medikamente usw. zu kaufen. Ebenfalls ist es mir nicht möglich meine Miete und Strom etc. zu begleichen oder am sozialen Leben teilzunehmen. Der Gesetzgeber hat mit der Vorgabe: “Erst Leisten, dann Prüfen” eine klare Stellung bezogen.

Hiermit beantrage ich, über mein ALG II gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III SOFORT vorläufig zu entscheiden und das mir zustehende ALG II rückwirkend und SOFORT ab Antragstellung auszuzahlen auszuzahlen. Da eine Auszahlung für den Monat 02/2015 auf dem Bankweg nicht mehr pünktlich erfolgen kann, verlange ich die volle Auszahlung in bar.

Bei Ablehnung werde ich umgehend beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtschutz beantragen und behalten mir Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt ausdrücklich vor.

Viel Erfolg!

Geh dahin. Bei so was Muss man immer nachhacken.

Die normale Bearbeitungszeit beträgt in der Regel min.4 - 6 Wochen !

Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig sicherstellen kannst,dann solltest du dir aktuelle Kontoauszüge ziehen,damit zum Jobcenter gehen und dort deine Mittellosigkeit damit belegen.

Sollte ein genereller Anspruch auf Leistungen bestehen,dann musst du auf eine sofortige Hilfe bestehen,also nicht abwimmeln lassen,es steht dir dann Bargeld zu oder ein Scheck zur sofortigen Einlösung.

Als erstes mal persönlich nachfragen.Alle weiteren Schritte kannst du erst davon abhängig machen. Auf alle Fälle bist du dafür verantwortlich,dass deine Miete pünktlich ankommt.Deinem Vermieter interessieren deine Probleme nicht.