Nebenkostenabrechnung Guthaben bei Arge einreichen trotz Arbeitsaufnahme?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei der arge gilt das zuflussprinzip, wann die abschläge gezahlt worden sind ist nicht relevant. wichtig ist das datum der abrechnung. wenn die abrechnung nach dem alg2 bezug erstellt wurde, gehört das geld dir. andersrum wäre es auch so... zb. herr x bekommt im juni 2010 die abrechnung von 2009. er bekommt ab febr. 2010 leistungen der arge und hat dementsprechend die abschlagszahlungen 2009 von seinem eigenen erwerbseinkommen bezahlt, muss aber, da die abrechnung im leistungsbezug erstellt wurde die rückzahlung bei der arge abgeben bzw. die arge übernimmt die nachzahlung falls eine fällig wird.

Nephalin  06.08.2010, 14:18

Sie weiter unten, aber auch das hier ist fast vollständig FALSCH.

In dem von dir konstruierten Beispiel stünde dem ALG2-Empfänger ein anteiliges (7/12) Guthaben zu, denn der Stichtag für die Berechnung von Leistungen seitens der ARGE hat NICHTS mit dem Abrechnungszeitraum der Nebenkosten zu tun !

ivonne82  06.08.2010, 17:52
@Nephalin

woher hast du denn dein wissen? ich habe darüber mit jemanden von der arge gesprochen und mir wurde es so erklärt.

Nee, das hat ja der Steuerzahler bezahlt und dem gehört auch das Guthaben aus der Abrechnung, weil diese Abrechnung ja für 2009 war, also schön bei der Arge melden und denen dann überweisen.

Für die Überbrückung hättest Du Dir Geld weglegen müssen oder mit der Arge wegen eines Überbrückungskleinkredits reden.

ivonne82  05.08.2010, 15:19

das stimmt aber nicht. wann und wer die vorrauszahlungen geleistet hat ist egal. es gilt das zuflussprinziep und somit das datum der abrechnung. wenn jemand zb seine vorrauszahlungen selber leistet und dann aber noch vor dem datum der abrechnung der nebenkosten in den hartz4 leistungsbezug kommt, darf er das geld nicht behalten. falls eine nachzahlung wärend des leistungbezugs fällig wird, muss diese von der arge übernommen werden.

Nephalin  06.08.2010, 14:15
@ivonne82

Immer dieses Halbwissen und das Vermischen von Falten.

Es ist eben NICHT egal, wer die Vorauszahlungen leistet, sondern entscheident !

Die meisten Leute, und auch du, verwechseln die Übernahme von Nachzahlungen von Seiten der ARGE damit, ob jemandem ein Guthben zusteht oder nicht.

ALLES, was ich vor dem Bezug von ALG2 geleistet habe, egal ob Steuern, Nebenkostenvorauszahlungen oder was auch immer, ist MEINS, bis zu dem Tag, an dem ich Leistungen nach dem SGB beantragt habe.

Ebenso verhält es sich mit Nachzahlungen, auch dort bin ich im Normalfall selbst für den AUsgleich zuständig, wenn die Nachforderungen aus dem Zeitpunkt VOR der Beantragung stammen.

Da sich so etwas meistens überlappt, man also irgendwo "mittendrin" im Abrechnungszeitraum Leistungen beantragt, übernimmt die ARGE diese Nachzahlungen in der Regel komplett, obwohl sie das NICHT muss.

Also bitte nicht mit irgendwelchen Schlagwörten wie "Zuflussprinzip" argumentieren, wenn man sie nicht wirklich verstanden hat.

allwissend2010 
Fragesteller
 06.08.2010, 15:49
@Nephalin

mh, hatte jetzt um gewissheit zu bekommen, jemanden von der arge gefragt, und die meinte auch ich brauche das nicht abgeben, obwohl ich auch dachte das es so ist wie Sie denken.

Du solltest es einreichen.

Wann hast du die Nebenkostenabrechnung bekommen? Ich habe es jetzt so verstanden, das du im Juli zum letzten mal ALGII bezogen hast und im August die Abrechnung kam. Dann musst du sie nicht einreichen. Es gilt das Zuflussprinzip. Der August hat mit Juli nichts mehr zu tun.

allwissend2010 
Fragesteller
 05.08.2010, 12:40

Ja hatte im Juli das letzte mal geld bekommen und abrechnung war am 03.08.10 im briefkasten.

Das ist ja das wo ich mir net sicher bin, wird es als Einkommen berechnet oder steht es dem Staat zu, da er es gezahlt hat.

Will es aber net einreichen ohne das ich weiß das ich es muss, weil die behalten das dann eh ein.

Kennt nicht jemand einen Gesetzesabschnitt darüber ?

Amilia08  05.08.2010, 14:41
@allwissend2010

Ich frag mal meine Schwester. Sie arbeitet bei der ARGE.

allwissend2010 
Fragesteller
 05.08.2010, 17:15
@Amilia08

das wäre echt nett, danke

Nephalin  06.08.2010, 14:10

Das ist Unfug und absolut falsch !

Ein Guthaben bei den Neben- oder Heizkosten wird nicht mit der Zahlung einer Miete erzeugt, sondern über den gesamten, letzten Abrechnungszeitraum.

Aus diesem Grund ist das Guthaben komplett zu melden und wird im Normalfall auch komplett verrechnet.

Eventuell könnte man geltend machen, das 1/12 davon abgezogen wird, wenn sich die Arbeitsaufnahme mit der Abrechnung überschnitten haben sollte, aber auch nur dann, wenn im letzten Monat nicht auch noch ALG2 geflossen ist.

Mist wäre ja auch zu schön gewesen das behalten zu dürfen