Nebenkostenabrechnung vergessen vorzulegen

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Nein, wenn du klar belegen kannst, woher du das Geld hast, kann man dich nicht gleich sperren. Gib einfach weniger an, denn wenn das Geld bar ausgezahlt wurde, dann kann das Arbeitsamt das auch nicht nachprüfen.

Gib einfach weniger an, denn wenn das Geld bar ausgezahlt wurde

Die Abrechnung vorlegen wird sie schon müssen, wenn nicht alle Unterlagen da sind, wird ALGII wirklich gesperrt, und zwar komplett inkl. Mietzahlung...

@XtraDry

was meinst du mit:

Wenn nicht alle Unterlagen da sind? Die noch fehlenden Unterlagen (aktuelle Kontoauszüge, sonstige Guthabenkonten,..) reiche ich nach. Dies habe ich so mit der Sachbearbeiterin besprochen. Sie gibt mir Zeit bis zum 10.06.2011, das würde völlig ausreichen.

@Hayzel

Nein, ich meine die Abrechnung. Der Antwortsteller meinte, dass Du die Abrechnung gar nicht vorlegen und einfach als Erstattungsbetrag weniger angeben solltest. Das geht sicher nicht, mal abgesehen davon, dass dies Betrug wäre, wäre dann ALGII wirklich komplett weg. "viioletteRose" hat da einen sehr sehr schlechten Rat gegeben...

Wie will ich denn weniger angeben, wenn doch auf´m Papier was ganz anderes steht?

Unterlagenfälschung? Nee Danke.

Das ist üblich, dass es etwas dauert, bis der Mieter die Abrechnung bekommt. Bring diese Abrechnung so bald wie möglich zum Amt. Natürlich wird der Betrag mit Deinen laufenden Bezügen verrechnet.

Ne Frage dazu:

Wenn ich die Abrechnung am 16.05.2011 erhalten habe, liegt das noch in einer akzeptablen Frist? Ich war ja heute, 31.05. bei der Sachbearbeiterin.

Sie gibt mir bis zum 10.06.11 Zeit, um alle Unterlagen, auch die NK-Abrechnung vorzulegen. Sollte ich ihr vielleicht noch mal ne E-Mail schreiben, ob das auch wirklich reicht? Nicht das sie mir nachher nur aufgrund der Abrechnung alles kürzen.

Ich habe in keinem Fall etwas absichtlich unterschlagen. Ich bin psychisch beeinträchtigt und deswegen ist es mir einfach dadurchgegangen. Unwissenheit schützt zwar vor Torheit nicht, aber aufgrund von schweren Depressionen, Boderline-Störung usw.. war es für mich einfach nicht machbar.

@Hayzel

Sollte ich ihr vielleicht noch mal ne E-Mail schreiben, ob das auch wirklich reicht?

Ja, gerade vom Amt sollte man immer alles schriftlich haben, mündliche Zusagen zählen da im Zweifel gar nichts...

Ich bin psychisch beeinträchtigt [...] war es für mich einfach nicht machbar.

Sorry für Dich, mach Dir keine Sorgen, wenn Du Dich jetzt korrekt verhältst kann Dir nichts passieren. Und ansonsten gibt es für sowas ja auch noch ärztliche Atteste. Viel Glück...

@Hayzel

Soo, da bin ich wieder.

Habe nun nochmals Rücksprache mit meiner SB gehalten. Es reicht, wenn ich die NK-Abrechnung mit den anderen Unterlagen bis zum 10.06.2011 einreiche. Generell mache ich sowas immer schriftlich, drucke es aus und hefte es in meine Akten.

Ich weiß, das ich nicht alles auf meine Psyche schieben darf. Aber in den meisten Fällen ist es leider so.

Ich habe Mist gebaut und muss für die Konsequenzen geradestehen. Habe vorhin gelesen, dass für unter 25jährige (ich bin noch 24) bei Nichtmitwirkung meiner Pflichten eine Sanktion (Streichung des Geldes für 3 Monaten) droht. Man man man, diese Sache ist schon sehr unangenehm. Ich will dafür keine Anzeige oder so bekommen :(

@Hayzel

Da mach Dir jetzt erst mal keine Gedanken. Nimm einfach alles, was noch fehlt mitsamt der Nebenkostenabrechnung und geh so bald als möglich hin und leg es der Sachbearbeiterin vor.

@blondie1705

Ich denke, die Sachbearbeiterin wird dir nichts streichen, solange du die Fristen einhältst und evtl. deinen Krankenschein vorlegst. Sie möchte nur ihr Geld haben. Mach dich also nicht verrückt.

Welche Nachteile entstehen mir nun dadurch, das ich diese Abrechnung nicht abgegeben habe? Das Guthaben wurde mir bar ausgezahlt, taucht also niergends auf meinem Konto auf

Du wirst es an die ARGE zurückzahlen müssen, so oder so...

Ist es rechtens, das mir die NK-Abrechnung 2010 im Mai zugestellt wird, wenn die Hauptabrechnung der Heizkostenfirma schon im März erstellt wurde?

Ja, bis zum 31.12. hat der Vermieter dafür Zeit...

Können die mir nun mein ALGII durch diese Unachtsamkeit für immer streichen

Nein, soweit ich weiß, können Sie Dir lediglich die Rückzahlung abziehen...

Das ALG II können sie dir nicht streichen, aber um den Guthabenbetrag kürzen. Frage mal nach, ob der Betrag in Raten abgegolten werden kann. Meist lassen sie sich darauf ein.

mach dir da mal keine gedanken. sie haben dich jetzt aufgefordert sie abzugeben und wenn du das machst, gibts keine probleme. die leistungen können sie deswegen auf keinen fall einstellen oder eine sanktion verhängen.

Ich denke, das es jedoch in jedem Falle auf eine Rückzahlung hinausläuft. Ist ja auch verständlich.

Ich denke, das es jedoch in jedem Falle auf eine Rückzahlung hinausläuft. Ist ja auch verständlich.