Nebenkostenabrechnung bei der ARGE einreichen

13 Antworten

Nebenkostenabrechnungen musst du bei der Arge vorlegen. Dazu bist du sogar verpflichtet. Hast du Guthaben, wird es beim Bescheid eingerechnet und du bekommst nächsten Monat weniger. Musst du was nachzahlen, musst du zusehen, ob du bei deinem Vermieter per Ratenzahlung zahlen darfst.

Bei mir hat die ARGE die Nachzahlung der Heizkosten übernommen. Bei Strom ist das nicht so, da kann man versuchen mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Wenn die Nachzahlung im Rahmen ist zahlt die Arge das. Wenn sie sehr hoch ist kann die Arge das vorstrecken und die Leistungen kürzen.

Aber jeder muss sparsam sein.

Die Betriebskosten werden im Normalfall von der Arge übernommen,solange sie nicht total überhöht sind.

Also, das Gute an der ARGE ist doch, daß die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen sind. Eine Nachforderung hat die ARGE zu bezahlen, ein etwaiges Guthaben steht ihr auch zu. Lediglich die Herstellung des warmen Wasser muß der Bed. über seinen Bedarf bezahlen. Prüfe, ob die ARGE richtig gerechnet hat (Vergleiche die Heizkostenabrechnugn mit dem Bescheid der ARGE). Viel Glück.