kaputter Brauseschlauch - muß ich als Mieter zahlen?

6 Antworten

50 EUR dafür, dass jemand zu Dir kommt, Material mitbringt und montiert, ist eigentlich ein fairer Preis. Sicherlich hättest Du das auch billiger haben können, wenn Du es selbst machst. Vom Vermieter hätte ich erwartet, dass er Dich darauf aufmerksam macht, wenn Kosten für Dich entstehen. Eigentlich bezahlt der, der den Handwerker beauftragt. Aber dann müsstest Du den Betrag wahrscheinlich Deinem Vermieter erstatten. Nun wäre die Frage, ob man sich wegen dem Betrag mit dem Vermieter streitet, wenn man letztendlich für die Reparatur selbst verantwortlich war.

nee, du hast den Handwerker ja nicht bestellt!!

DH - sehe ich auch so. Dann hätte dein Vermieter dich informieren müssen, beauftragt hat er den Handwerker

stimmt. da hab ich nicht richtig gedacht. der der Ihn bestellt muß ihn auch bezahlen normalweise.

@Streunerin

Der Vermieter ist durchaus berechtigt, sich bei der Durchführung erforderlicher Reparaturen (auch Klein- o. Geringreparatur) als Geschäftsherr der Leistung eines Dritten durch Beauftragung zu bedienen. Als Auftraggeber hat er natürlich auch die Rechnung zu begleichen - kann sich jedoch den in Rechnung gestellten Betrag vom Mieter erstatten lassen, sofern eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel per MV vereinbart wurde.

Wenn Du per Mietvertrag rechtswirksam über die sog. Kleinreparaturklausel zur Tragung der Kosten verpflichtet bist, ja. Schau halt nochmal in den MV rein. Ist eine solche Klausel vorhanden? Wenn ja, ist sie auch rechtsgültig?

solche Kleinigkeiten sind in der Regel Sache des Mieters... wärst wohl besser in den Baumarkt gegange und hättest den neuen Schlauch selber ran geschraubt...

Kann sein, dass du dich im Mitevertrag dazu verpflichtet hast Reparaturen unter 100€ selbst zu bezahlen!