Nebenjob Arbeitgeber Zahlt Nicht! || was tun?

5 Antworten

War es Schwarzarbeit oder hat dich dein ehem. Arbeitgeber bei der Knappschaft angemeldet? Dann hättest du eine Kopie der An- und auch der Abmeldung bekommen.

Bei Schwarzarbeit kannst du nur die Füße still halten und bist auf die Gutmütigkeit des ehem. Chefs angewiesen. War es keine Schwarzarbeit, dann geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort beraten. Das ist kostenlos. Nimm deine Unterlagen mit (An- und Abmeldung Knappschaft, Lohnabrechnungen, Banküberweisungen), die helfen dir dann, evtl. sogar mit einem Brief vom Arbeitsgericht direkt an deinen ehem. Chef.

Du schreibst dem AG jetzt einen Brief. Darin forderst Du ihn auf den Dir zustehenden Lohn bis zum (Frist von ca. 7-10 Tagen setzen).....auf Dein Konto (Kontodaten falls dem AG nicht bekannt mitteilen) zu überweisen.

Dann schreibst Du dazu dass Du, sollte bis zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Meist genügt das. Der AG sieht, dass Du um Dein Recht kämpfst. Zahlungsschwierigkeiten des AG (falls es sie wirklich gibt) sind nicht Dein Problem.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, reicht Dein Anwalt die Klage ein. Sonst kannst Du das auf der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts selbst machen. Das ist kostenlos und man hilft Dir bei der Klageformulierung

Zunächst einmal wäre interessant zu wissen, in welcher Höhe Du noch Lohn zu erwarten hast. Denn wenn es ein Nebenjob (z.B. auf 450 € Basis) war, wird dies sicher nicht so viel sein wie bei einem Vollzeitjob. Ein Anwalt hingegen nimmt auch sein gutes Geld - insbesondere dann, wenn es zum Arbeitsgericht geht. Und dann kann es sein, dass von Deinem sauer verdienten Geld ein guter Teil an den Anwalt geht!

klirkel 
Fragesteller
 03.05.2015, 14:19

ja es war ein Nebenjob auf 450 € Basis

klirkel 
Fragesteller
 03.05.2015, 14:22

muss die kosten nicht der Arbeitgeber tragen

Wenn du einen Anwalt einschaltest kommt raus wenn du da schwarz gearbeitet hast und vielleicht hast du dann auch noch die Steuer auf dem Hals !

klirkel 
Fragesteller
 03.05.2015, 14:12

das war keine schwarz Arbeit

klirkel 
Fragesteller
 03.05.2015, 14:13

das war auf 400 € Basis per Handschlag ausgemacht

Otilie1  04.05.2015, 09:18
@klirkel

In dem Fall hast du nichts unterschrieben, hat dich dein Chef wenigstens angemeldet / Bundesknappschaft ? Wenn nicht, dann doch Schwararbeit

Verklagen, was sonst? Wenn sie pleite sind dein Pech;(