Nebengewerbe als Minijob (geringfügige Tätigkeit)?

5 Antworten

Wie alt/jung bist du denn und was ist deine Hauptbeschäftigung???

Hier schon mal Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zum Gewerbe als Nebenerwerb bzw. für ein "Eigenes Gewerbe gründen" in klicktipps.de:
www.klicktipps.de/gewerbe.php#allgemein

Falls du noch minderjährig bist, hier die erforderlichen Infos:
www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)


Kann ich das Nebengewerbe auch als geringfügige Tätigkeit (Minijob) laufen lassen, wenn ich nicht mehr als 450€ dazuverdiene?

Nein - eine geringfügige Beschäftigung geht nur als Angestellte/r;
Dein zukünftiges Gewerbe im Nebenerwerb ist eine selbstständige Tätigkeit...

Falls du noch Schüler oder Student bist, solltest du auf das zukünftige Einkommen wegen der bisherigen kostenlosen Familien(kranken)versicherung achten: Entweder 425 € mtl. Einkommen (z.B. als Selbstständiger) oder
alternativ ein 450-Euro-Minijo als geringfügige Beschäftigung - beides geht nicht!


Warum solltest du?!

Die beiden wichtigsten Grundsätze vorweg: Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt, brauchen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen.


Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen im Vorjahr nicht über 17.500 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

 
Mehr:
http://www.kleinunternehmer.de/

Nebengewerbe und Minijob sind 2 verschiedene Dinge.

Betreibst du ein Nebengewerbe, so bist du selbstständig und ein gewerbetreibender.

Und du hast alle Steuer  - und Abgabenpflichen zu eigener Last zu begleichen.

In deinem Fall könnte die Kleinunhernehmereglung nach § 19 UstG anwendung finden.

Damit wärst du bis zu einem Jahresumsatz ( nicht Gewinn) von bis zu 17.500€ von der MwST Pflicht rückgestellt.

Diese Reglung betrifft jedoch nur die Merwertsteuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Bei einem Minijob bist du bei einem Arbeitgeber auf 450€ Basis angestellt.

Der AG zahlt dann, nach Anmeldung bei der MInijobzentrale eine Pauschale Abgabe an die Knappschafft.

Für dich blkieben dann noch die 3,7% Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.

Für dich ist es zwingend erforderlich, bevor du dich in dieses Wagnis stürzt einen Kurs für Esistenzgründer zu belegen und zu besuchen.

denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger, gewerbetreibender wissen muss.

Nein.

Eine geringfügige Tätigkeit ist eine Anstellung.

Ein Gewerbe ist sofort anmeldepflichtig und du musst zwignend eine Einkommensteuererklärung abgenen, tust du dies nicht, kann das Finanzamt dich schätzen und du setzt dich der Gefahr von Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat aus.

Hast du weitere Einkünfte? Wie bist du krankenversichert?

Müsstest Du mal mit Deinem Steuerberater besprechen, dazu müsstest Du evtl. eine andere Geschäftsform wählen. Du zahlst Dir dann ja selbst Lohn.

Griesuh  24.10.2017, 11:30

Als Geschäftsführer seiner Firma, kann er sich nicht selbst als Minijoberbei sich selbst  einstellen und sich den Lohn aus dem Minjob zahlen.

kevin1905  24.10.2017, 12:32

Ein GGF kann kein Minijobber sein, auch wenn er sich weniger als 450,- € im Monat zahlt.

Wozu auch.

Bei 450,- € fiele in Klasse I - IV ohnehin keine Steuer an und Geschäftsführer mit mind. 50% Gesellschaftsanteilen sind niemals sozialversicherungspflichtig.