450€-Minijob wie viel Abzüge durch Halbwaisenrente?
2 Antworten
Bei der Halbwaisenrente gibt es doch schon seit 2015 überhaupt keine Anrechnung mehr von Hinzuverdiensten:
Auch bei Hinterbliebenenrenten, wie z.B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig Ihres Alters) angerechnet. Bei Waisenrenten wird zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt.
Gruß siola55
Das ist falsch. Es gibt auch keine Waisenrente eine Einkommensanrechnung
Ich denke auch, daß die DRV auf dem aktuellen Stand ist mit der Nichtanrechnung von Einkommen bei der Waisenrente ;-)
Das denke ich auch ;))
Gib deb Minijob beim Rentenversicherer an.
Du reichst die letzten Lohnabrechnungen ein, und du gibst als anrechnungsfähige Werbungskosten an, welche Entfernung du einfach zur Arbeitsstelle hast und legst Belege für die Fahrtkosten vor: Entweder das ÖPNV-Ticket oder die KFZ-Versicherungskosten (nur Haftpflicht ohne Kasko oder Schutzbrief).
Dann rechnet die Rentenversicherungsstelle aus, welches der durchschnittliche Anrechnungsbetrag ist und kürzt die Halbwaisenrente entsprechend.
Verschweigen würde nicht funktionieren, da die Sozialversicherungsträger mit der Bundesknappschaft (Minijobzentrale) regelmäßig Datenabgleiche durchführen.
Da wird doch nichts mehr gekürzt ;-)
Bei der HWR gibt es doch schon seit 2015 überhaupt keine Anrechnung mehr für Hinzuverdienste!!!
Doch, es wird gekürzt...bei volljährigen Waisen!
Ist der Bezieher von Waisenrente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung älter als 18 Jahre, wird sein Einkommen steuerlich angerechnet (§ 18a SGB IV).
Es gibt KEINE Einkommensanrechnung mehr bei Waisenrenten!
Ja steuerlich in der Ek-Steuererklärung, aber doch keine Anrechnung bzw. Abzug beim Hinzuverdienst von der Waisenrente laut der DRV!
Da bist du leider auf dem Stand von vor 2015 :-((
Sorry - wieder was dazugelernt: in der DRV steht leider nichts von der Volljährigkeit!?
https://www.sozialleistungen.info/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung/
Weil die DRV bei Waisenrente eben keine Einkommensanrechnung mehr macht...
Laut Antwort von Dea2019 gilt dies nur für Minderjährige: https://www.sozialleistungen.info/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung/