450€-Minijob wie viel Abzüge durch Halbwaisenrente?

2 Antworten

Bei der Halbwaisenrente gibt es doch schon seit 2015 überhaupt keine Anrechnung mehr von Hinzuverdiensten:

Auch bei Hinterbliebenenrenten, wie z.B. Witwen- oder Witwerrenten, wird Ihr Einkommen (unabhängig Ihres Alters) angerechnet. Bei Waisenrenten wird zusätzliches Einkommen nicht berücksichtigt.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  02.06.2022, 21:08

Laut Antwort von Dea2019 gilt dies nur für Minderjährige: https://www.sozialleistungen.info/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung/

turnmami  02.06.2022, 22:16
@siola55

Das ist falsch. Es gibt auch keine Waisenrente eine Einkommensanrechnung

siola55  03.06.2022, 12:10
@turnmami

Ich denke auch, daß die DRV auf dem aktuellen Stand ist mit der Nichtanrechnung von Einkommen bei der Waisenrente ;-)

turnmami  03.06.2022, 12:15
@siola55

Das denke ich auch ;))

Gib deb Minijob beim Rentenversicherer an.

Du reichst die letzten Lohnabrechnungen ein, und du gibst als anrechnungsfähige Werbungskosten an, welche Entfernung du einfach zur Arbeitsstelle hast und legst Belege für die Fahrtkosten vor: Entweder das ÖPNV-Ticket oder die KFZ-Versicherungskosten (nur Haftpflicht ohne Kasko oder Schutzbrief).

Dann rechnet die Rentenversicherungsstelle aus, welches der durchschnittliche Anrechnungsbetrag ist und kürzt die Halbwaisenrente entsprechend.

Verschweigen würde nicht funktionieren, da die Sozialversicherungsträger mit der Bundesknappschaft (Minijobzentrale) regelmäßig Datenabgleiche durchführen.

siola55  02.06.2022, 20:11

Da wird doch nichts mehr gekürzt ;-)

Bei der HWR gibt es doch schon seit 2015 überhaupt keine Anrechnung mehr für Hinzuverdienste!!!

Dea2019  02.06.2022, 20:38
@siola55

Doch, es wird gekürzt...bei volljährigen Waisen!

Ist der Bezieher von Waisenrente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung älter als 18 Jahre, wird sein Einkommen steuerlich angerechnet (§ 18a SGB IV).

turnmami  02.06.2022, 22:14
@Dea2019

Es gibt KEINE Einkommensanrechnung mehr bei Waisenrenten!

siola55  03.06.2022, 12:37
@turnmami

Ja steuerlich in der Ek-Steuererklärung, aber doch keine Anrechnung bzw. Abzug beim Hinzuverdienst von der Waisenrente laut der DRV!

siola55  02.06.2022, 20:14

Da bist du leider auf dem Stand von vor 2015 :-((